Hallo zusammen,
ich beziehe Kinderzuschlag und bin gerade dabei den neuen Antrag auszufüllen.Nun frage ich mich ,ob meine Tochter (100%,merkzeichen:G;H;RF;aG) auch Anspruch auf Mehrbedarf hat ,wegen ihrer Behinderung.Bisher habe ich das nie eingetragen.
Für schnelle Antworten wäre ich Euch dankbar.
LG ela72
AW: Mehrbedarf?
Zitat von ela72
Hallo zusammen,
ich beziehe Kinderzuschlag und bin gerade dabei den neuen Antrag auszufüllen.Nun frage ich mich ,ob meine Tochter (100%,merkzeichen:G;H;RF;aG) auch Anspruch auf Mehrbedarf hat ,wegen ihrer Behinderung.Bisher habe ich das nie eingetragen.
Für schnelle Antworten wäre ich Euch dankbar.
LG ela72
Welchen Mehrbedarf ???Meinst Du so wie beim SGB XII ????
AW: Mehrbedarf?
Hallo Seti,
ja, dort wird gefragt,ob im Haushalt jemand lebt,der Schwerbehindert ist und ob man Pflegegeld bezieht.Weiter unten wird gefragt,ob man einen Mehrbedarf aufgrund von Schwangerschaft,Kostenaufwendigere Ernährung oder wegen einer Schwerbehinderung geltend machen möchte.
Wie gesgat,bisher habe ich dort immer nein angekreuzt,aber die Behinderung ist ja nun mal da.
AW: Mehrbedarf?
Zitat von ela72
Hallo Seti,
ja, dort wird gefragt,ob im Haushalt jemand lebt,der Schwerbehindert ist und ob man Pflegegeld bezieht.Weiter unten wird gefragt,ob man einen Mehrbedarf aufgrund von Schwangerschaft,Kostenaufwendigere Ernährung oder wegen einer Schwerbehinderung geltend machen möchte.
Wie gesgat,bisher habe ich dort immer nein angekreuzt,aber die Behinderung ist ja nun mal da.
Hallo Ela,
Du kannst das ankreuzen es wird aber den KiZ ( Kinderzuschlag ) nicht erhöhen.
Mir wurde es damals so erklärt, Wahlrecht zwischen Alg II und KiZ. Alg II hätte mein Sohn anspruch auf Mehrbedarf durch Antragstellung KiZ bekommt er keinen.
Musste sogar was unterschreiben das ich jeder Zeit dies widerrufen kann. Da hätten wir wider Alg II bekommen.
LG Uta