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REHA - ambulant möglich?

kittykat 22.05.2011, 00:39#1
Bei der Diagnose "Emotional Instabile Persönlichkeitsstörung - i.Si. v. Borderline PSK", welche Mitspracherecht und Eigensbestimmung hat mein Kind ,was eine zu erwartende a) berufliche REHA
und b) medizinische REHA betrifft ?


Die Behandlung sowie manche Ansichten und Therapievorschläge
der aktuell behandelnden Psychiaterin aber auch der Hausärztin
sagen uns nicht zu (teilweise anscheinend sehr altmodisch-denkend sowie autoritäre bis hin zu schikanöse Umgansweise).

Ich kenne, noch aus alten Zeiten, 2 Leute die Heilpraktiker geworden sind
und die bereit wären, das Kind in Behandlung zu nehmen
und alternativ zu behandeln - was dem Seelenzustand des Kindes
offensichtlich mehr Fortschritte erbracht hat.
Wir hatten vorher bereist eine Allgemeinmedizinerin als Hausärztin,
welche fast ebenso behandelte und vo ihrem alternativen Behandlungsspektrum
sowie ayurvedisch-anthroposophischem Weltbild mit einbringen konnte.

Das Kind hat als Alternativdiagnose eine "Posttraumatische Belastungsstörung /Dissoziationen", welches als Betreuungsgerichtsgutachten vorliegt (2008).
Leider erkennt die aktuelle Psychiaterin dies nicht an und unternimmt vieles, um dies unter den Teppich kehren zu können und die Sympytome umzudeuten bzw. sogar zu unterstellen.
(Das Kind wird einfach auf seine Panikstörung aber halt auch - anstatt auf die Belastungsstörung- einfach auf "Emotional-Instabile-
Persönlichkeitsstörung" krankgeschrieben, immer nur je 14-tägig.)

>> s. auch mein anderes Topic, z.Th. Kindergeld.


Das Kind steht vor einer AA-Begutachtung, damit das Kindergeld weitergezahlt werden kann.
Der Arbeitsamtsarzt empfiehlt bestimmt wieder eine Reha (bei denen bereits zuvor die Anfahrtswege schwierig gewesen waren und das Kind insgesamt 3 h unterwegs mit den Öffentlichen in Berlin unterwegs war).
Was wäre da zu erwarten und wie sollte man sich verhalten?
Wo finden wir einigermaßen direkt und übersichtliche Infos?
Inge 07.06.2011, 20:50#2
AW: REHA - ambulant möglich?

Hallo Kittykat,

schau mal hier:
[...] Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. [...]
weitere Infos gibt es bei Degemed (auch speziell zum Thema Wunsch- und Wahlrecht)