Hallo zusammen,
Im vorraus schonmal Sorry für das evtl. etwas Komplexe -Thema
Also, Ich bin Student und der gerichtliche Betreuer meiner seit Ihrer Geburt geistig Behinderten Schwester, die Anfang 30 ist (Kindergeld wird bezahlt).
Sie lebt zusammen bei meinen Eltern (beide erhalten seit kurzem niedrige Alters-Rente) und benutzen alle zusammen ein und das selbe Konto.
Ich wohne zusammen mit meiner Frau ganz in der Nähe und eigenes Konto.
Nur zur INFO, es geht hierbei nicht um mein Wohl ergehen, sondern der von meinen Eltern bzw. Schwester, der es bei meinen Eltern sehr gut geht.
Meine Schwester erhält Grundsicherung SGB XII ca. 450€ und Pflegegeld II (420€) welches bei der Berechnung der Grundsicherung natürlich nicht mit einkalkuliert wurde.
Damit sich jedoch meine Eltern nun von der Wohngeldstelle unterstützen lassen können, muss geklärt werden, wer das Kindergeld denn erhält?
Denn wenn:
A) Schwester es erhält, dann wird meinen Eltern zwar rund 120€ Wohngeld bezahlt, jedoch meiner Schwester bei ihrer Grundsicherung 184€ abgezogen. (denn sie hat ja 184€ mehr Einkommen)
B) Eltern es erhalten, dann wird meinen Eltern zwar komplett kein Wohngeld bezahlt, jedoch meiner Schwester weiterhin der gleiche Betrag bezahlt.
Wie würde es denn aussehen, wenn ich als gesetzlicher Betreuer das Kindergeld erhalte und dadurch meine Eltern Wohngeld bekommen, und meine Schwester weiterhin ihre Grundsicherung ohne kürzung?
Vorallem Legal? Würde mich echt über eure Antworten freuen.
Benji
Im vorraus schonmal Sorry für das evtl. etwas Komplexe -Thema
Also, Ich bin Student und der gerichtliche Betreuer meiner seit Ihrer Geburt geistig Behinderten Schwester, die Anfang 30 ist (Kindergeld wird bezahlt).
Sie lebt zusammen bei meinen Eltern (beide erhalten seit kurzem niedrige Alters-Rente) und benutzen alle zusammen ein und das selbe Konto.
Ich wohne zusammen mit meiner Frau ganz in der Nähe und eigenes Konto.
Nur zur INFO, es geht hierbei nicht um mein Wohl ergehen, sondern der von meinen Eltern bzw. Schwester, der es bei meinen Eltern sehr gut geht.
Meine Schwester erhält Grundsicherung SGB XII ca. 450€ und Pflegegeld II (420€) welches bei der Berechnung der Grundsicherung natürlich nicht mit einkalkuliert wurde.
Damit sich jedoch meine Eltern nun von der Wohngeldstelle unterstützen lassen können, muss geklärt werden, wer das Kindergeld denn erhält?
Denn wenn:
A) Schwester es erhält, dann wird meinen Eltern zwar rund 120€ Wohngeld bezahlt, jedoch meiner Schwester bei ihrer Grundsicherung 184€ abgezogen. (denn sie hat ja 184€ mehr Einkommen)
B) Eltern es erhalten, dann wird meinen Eltern zwar komplett kein Wohngeld bezahlt, jedoch meiner Schwester weiterhin der gleiche Betrag bezahlt.
Wie würde es denn aussehen, wenn ich als gesetzlicher Betreuer das Kindergeld erhalte und dadurch meine Eltern Wohngeld bekommen, und meine Schwester weiterhin ihre Grundsicherung ohne kürzung?
Vorallem Legal? Würde mich echt über eure Antworten freuen.
Benji