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Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

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    Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

    Hallo zusammen,

    Im vorraus schonmal Sorry für das evtl. etwas Komplexe -Thema

    Also, Ich bin Student und der gerichtliche Betreuer meiner seit Ihrer Geburt geistig Behinderten Schwester, die Anfang 30 ist (Kindergeld wird bezahlt).

    Sie lebt zusammen bei meinen Eltern (beide erhalten seit kurzem niedrige Alters-Rente) und benutzen alle zusammen ein und das selbe Konto.

    Ich wohne zusammen mit meiner Frau ganz in der Nähe und eigenes Konto.

    Nur zur INFO, es geht hierbei nicht um mein Wohl ergehen, sondern der von meinen Eltern bzw. Schwester, der es bei meinen Eltern sehr gut geht.

    Meine Schwester erhält Grundsicherung SGB XII ca. 450€ und Pflegegeld II (420€) welches bei der Berechnung der Grundsicherung natürlich nicht mit einkalkuliert wurde.

    Damit sich jedoch meine Eltern nun von der Wohngeldstelle unterstützen lassen können, muss geklärt werden, wer das Kindergeld denn erhält?
    Denn wenn:
    A) Schwester es erhält, dann wird meinen Eltern zwar rund 120€ Wohngeld bezahlt, jedoch meiner Schwester bei ihrer Grundsicherung 184€ abgezogen. (denn sie hat ja 184€ mehr Einkommen)
    B) Eltern es erhalten, dann wird meinen Eltern zwar komplett kein Wohngeld bezahlt, jedoch meiner Schwester weiterhin der gleiche Betrag bezahlt.

    Wie würde es denn aussehen, wenn ich als gesetzlicher Betreuer das Kindergeld erhalte und dadurch meine Eltern Wohngeld bekommen, und meine Schwester weiterhin ihre Grundsicherung ohne kürzung?

    Vorallem Legal? Würde mich echt über eure Antworten freuen.

    Benji

    #2
    AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

    Hallo Benji81,
    erst einmal herzlich Willkommen und einen guten Austausch hier im Forum.

    Zu deiner Frage:
    Solange deine Eltern leben, wirst du das Kindergeld nicht an dich ausbezahlt bekommen können, das wäre erst möglich, wenn deine Eltern nicht mehr leben und du die Betreuung deiner Schwester weiter übernimmst.
    http://www.intakt.info/80-0-kinderge...ugsberechtigte

    Das Kindergeld wie auch das Pflegegeld wird beim Wohngeldantrag abgefragt und sollte auf jeden Fall angegeben werden, weil für den Anspruch auf Wohngeld ein Mindesteinkommen erreicht werden muss, allerdings wird das Kindergeld NICHT als Einkommen bei der Berechnung des Einkommens für die Höhe des Wohngelds angerechnet.

    Schau einmal hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html
    und
    http://www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm

    Also können deine Eltern weiter das Kindergeld beziehen und trotzdem den Antrag auf Wohngeld stellen, es wirkt sich nicht negativ auf einen evtl. Anspruch aus.

    LG, amai

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      #3
      AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

      Hallo Benji,

      herzlich Willkommen bei uns .

      Und hier gleich ein Link für Dich:

      http://www.wohngeldantrag.de/geld/ei...n.htm#Sonstige

      Nicht anrechenbares Einkommen

      Nicht relevant für das Wohngeld und damit auch nicht bei der Einkommensermittlung von Interesse sind folgende Leistungen:

      aufgenommene Darlehen und Tilgung aus gewährten Darlehen
      bestimmte Leistungen Dritter im Zusammenhang mit Versicherungen
      Steuerrückzahlungen
      Kindergeld
      Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,- €
      Das Kindergeld muss zwar mit angegeben werden ist aber kein Einkommen.

      LG Uta

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        #4
        AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

        Hallo Amai, hallo Uta (seti)

        ich bedanke mich für die schnelle und SEHR hilfreiche Antworten. Ich hoffe dann nur mal, dass das Amt es wirklich nicht bei meinen Eltern anrechnet. Bei denen weiss man es ja niee.. Naja

        Danke nochmals

        Mfg

        Benji

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          #5
          AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

          Hallo Benji81,
          gern geschehen.

          Mit dem Bescheid kommt die detaillierte Berechnung, ihr könnt also selber überprüfen, ob alles richtig berechnet wurde.
          Wenn nicht ,könnt ihr Widerspruch einlegen.


          LG, amai

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            #6
            AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

            Ich finde die Fragestellung von Benji81 sehr interessant, weil ich mit dem Thema auch nicht so gut auskenne. Ich habe auch schon einen interessanten Artikel zum Kindergeld 2012 gelesen, aber ich kenne mich trotzdem noch nicht genau aus. Ich hätte die Antwort zu dieser Problemstellung auch nicht gewusst. Es freut mich aber das die Frage geklärt werden konnte und werde mir das jetzt auch gleich merken. Mir war eben nicht klar, dass das Kindergeld angegeben werden muss aber das es kein Einkommen ist.

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              #7
              AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

              Wie ist es aber in diesem Fall:
              Ich beziehe für meine behinderte Tochter Kindergeld. Sie wohnt in einem Appartement der Lebenshilfe und bezieht Wohngeld. Wird dann das Kindergeld auf ihr Einkommen ebenfalls nicht angerechnet?
              Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
              Viele Grüße Sita71

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                #8
                AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                Guten Morgen,

                Kindergeld ist grundsätzlich Einkommen der kindergeldberechtigten Person (also Deines, Sita71).
                Zum Einkommen des Kindes wird es z. B., wenn die kindergeldberechtigte Person es an das Kind auszahlt. Dann ist dieser Geldbetrag aber kein "Kindergeld" mehr, sondern eine Art Unterhaltsleistung.

                Beantragt ein "Kind" Wohngeld, dem ein Betrag in Höhe des Kindergeldes von der kindergeldberechtigten Person ausgezahlt wird, muss es diesen Betrag natürlich als Einkommen angeben. Der Geldbetrag wird dann auch auf den Wohngeldanspruch angerechnet werden.

                Der Vollständigkeit wegen: Das Kindergeld kann unter bestimmten Umständen auch an das Kind "abgetreten" oder "abgezweigt" werden - da schaut das dann ggf. nochmals anders aus.

                Soll also heißen: Solange Du das Kindergeld für Dich behältst, Sita71, ist es für Deine Tochter unschädlich.

                Kindergeld ist übrigens durchaus eine Form von "Einkommen" von der Begrifflichkeit her - wirkt aber auf bestimmte Sozialleistungen eben nicht anspruchsmindernd.


                Gruß,

                Daniel
                Zuletzt geändert von Daniel; 19.11.2014, 02:46.

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                  #9
                  AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                  Auch guten Morgen,
                  danke für die schnelle Antwort! Super!
                  Ist das im gesamten Bundesgebiet gleich? Ich wohne in Rhl.-Pfalz.
                  Viele Grüße und einen schönen Tag!
                  Sita

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                    #10
                    AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                    PS: Kann Du auch den Paragrafen benennen, auf den sich das bezieht? Das wäre hilfreich gegenüber der Behörde.
                    Grüße
                    Sita71

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                      #11
                      AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                      Hallo nochmals!

                      Das Wohngeldgesetz (WoGG) gilt bundesweit.
                      In den §§ 13 - 18, insbesondere 14 werden dort die relevanten Einkommensbegriffe dargestellt.

                      Dann gibt es noch die (bitte tief Luft holen) "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009" (WoGVwV 2009).
                      Dort findet sich in Art. 1, Teil A eine Kommentierung des WoGG - unter Rn 14.21.19 wird in Absatz 1, Satz 3 - 4 zum Kindergeld Stellung genommen.

                      Deinen konkreten Einzelfall kann ich natürlich nicht prüfen und werten, sondern nur auf grundsätzliche rechtliche Umstände hinweisen.
                      Verrechnet "Deine" Wohngeldstelle aber das Kindergeld, kann man sie natürlich unter Verweis auf o. g. Normen nach dem Warum befragen. Vielleicht hängt das mit der Wohnform zusammen oder mit dem Umstand einer Unterhaltsverpflichtung?


                      Gruß,

                      Daniel

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                        #12
                        AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                        Hallo Daniel,

                        phantastisch!!!
                        Ich werde mir das bei Bedarf zu Gemüte führen...
                        Es ist so: Im Wohngeldantrag wird gefragt: Rechnen zu Ihrem Haushalt Kinder, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird? Dies habe ich die letzten beiden Jahren verneint. Jetzt kamen mir aber Zweifel ob das so richtig ist und habe bei der Wohngeldstelle angefragt, ob ich das richtig gesehen habe. Eine Antwort steht noch aus. Gleichzeitig kam mir die Idee, im Netz zu schauen und siehe da, ich fand dieses Forum.
                        Eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits besteht nicht.

                        Vielen herzlichen Dank für Deine Mühe und Hilfe.

                        Grüße
                        Sita71
                        PS: Ich lasse von mir hören, was die Wohngeldstelle meint.

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                          #13
                          AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                          Hallo Daniel,

                          ich habe gerade Nachricht von der Wohngeld-Sachbearbeiterin erhalten - Du hattest recht!
                          Ich bin begeistert!

                          Herzliche Dankesgrüße

                          Sita71

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                            #14
                            AW: Kindergeld-Grundsicherung oder doch Wohngeld?

                            Wow, klare Frage, klasse Antworten, gute Nachfragen, nochmals gute Antworten -> tolles Forum, meine Gratulation an intakt.info und alle Mitwirkenden!

                            Wolfgang

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