Hallo,
die Ämter können einen doch nicht mal in Ruhe lassen!
Heute habe ich einen Brief von der ARGE bekommen, ich solle einen Nachweis über die Beantragung der Erwerbsminderungsrente für meine Tochter bis zum 27.2.2011 einreichen.
Meine Tochter, die im August 18 wird, ist seit ca. 3 Jahren als erwerbsunfähig bei der ARGE gemeldet und bezieht Sozialgeld, mein Mann und ich ALGII.
Gibts das überhaupt, daß jemand Erwerbsminderungsrente bekommt, wenn er nie gearbeitet hat?
Viele Grüße
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo Amina,
nein, das ist nicht möglich. man muss Wartezeiten erfüllt haben und bestimmte Beitragszahlungen nachweisen.
Ruf dort mal an und frage, ob sie nicht was anderes meinen, zum Beispiel die Grundsicherung.
Hier der Infoartikel aus unserer Rubrik *mein Recht*:
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
LG, amai
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo!
Gibts das überhaupt, daß jemand Erwerbsminderungsrente bekommt, wenn er nie gearbeitet hat?
nein, das ist nicht möglich. man muss Wartezeiten erfüllt haben und bestimmte Beitragszahlungen nachweisen.
Es gibt Ausnahmeregelungen, ob die jetzt im konkreten Fall zutreffen, weiß ich aber nicht. Ich kenne hier einen jungen Mann (21) mit Asperger-Syndrom, der EM-Rente bekommt, er hatte eine Ausbildung angefangen, musste die aber abbrechen.
Infos zur EM-Rente:
http://forum.bfbd.de/viewtopic.php?p=230070#p230070
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
...(5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist....
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html
§ 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
...2) Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren.
(3) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit im Sinne der Absätze 1 und 2 liegen auch vor, wenn
1.
freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, die als Pflichtbeiträge gelten, oder
2.
Pflichtbeiträge aus den in § 3 oder 4 genannten Gründen gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten oder
3.
für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die ein Leistungsträger mitgetragen hat....
Letzteres könnte evtl. dadurch erfolgt sein, dass die ARGE die Beiträge getragen hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__3.html
§ 3 Sonstige Versicherte
Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit ...
...3.
für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren; der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II,...
Am besten beraten lassen, die DRV ist wie alle anderen Leistungsträger gesetzlich dazu verpflichtet.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=517916#517916
Ggf. hier registrieren und fragen:
http://www.krank-ohne-rente.de/
Liebe Grüße
Annette
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo Annette,
danke für diese wichtigen Hinweise, die mir so noch nicht bekannt waren.
Soweit ich der Vorstellung von Amina entnehmen konnte, ist ihre Tochter geistig behindert und besuchte bisher eine Schule.
Oder hatte sich daran etwas geändert, Amina?
LG, amai
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo allerseits,
meine Tochter wird 18 dieses Jahr und wird die Schule bis 2012 besuchen.
Ich hatte mit der ARGE telefoniert und die Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, daß eine Erwerbsminderungsrente ja wohl nicht in Frage käme aber möglicherweise die Grundsicherung. So hat sie mich an die Stadt verwiesen.
Die Sachbearbeiterin bei der Stadt meinte, Grundsicherung bekäme meine Tochter erst ab 25 und so lange Sozialgeld. Dies müßten sie bei der ARGE aber auch wissen.
Habe der ARGE das schriftlich mitgeteilt und die Rufnummer der städtischen Sachbearbeiterin und wenn noch was ist, sollen die sich mal erst einigen.
So lange warte ich erst einmal ab.
Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo Amina
Zitat von Amina
Die Sachbearbeiterin bei der Stadt meinte, Grundsicherung bekäme meine Tochter erst ab 25 und so lange Sozialgeld.

das wäre ja ganz was Neues, und das glaube ich auch nicht.
Dies müßten sie bei der ARGE aber auch wissen.
Habe der ARGE das schriftlich mitgeteilt und die Rufnummer der städtischen Sachbearbeiterin und wenn noch was ist, sollen die sich mal erst einigen.
wie ich in Deinem anderen Beitrag gelesen habe, hast Du den Antrag bereits gestellt. Und das ist das Wichtigste, denn es wird ab Antragstellung gezahlt.
Aber mir erscheint die ganze Vorgehensweise ziemlich dilettantisch

AW: Erwerbsminderungsrente?

Grusi gibt es erst ab 25 Jahre was habt Ihr für Sachbearbeiter.
Denn Antrag auf Grundsicherheit nach dem SGB XII kannst Du ab 18 Jahre stellen.
Hier weird wieder Bürgertennis gespielt , Eltern werden von einem Amt zum anderen geschoben.

AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo,
was ist denn der Unterschied zwischen Grundsicherung und Sozialgeld? Ich habe den Antrag nicht gestellt, warum sollte ich, wenn sie meinen sie kriegt die erst ab 18 Jahren.
Sie bekommt jetzt Sozialgeld + Mehrbedarf. Sie wurde von der ARGE als erwerbsunfähig eingestuft und die Frau bei der Stadt meinte dann, sie würden das sowieso nicht anerkennen, sondern dann müßte der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo Amina,
mit viel Sachkenntnis scheinen die bei euch auf den Ämtern nicht aufwarten zu können.
Hier für dich (oder auch für die Sachbearbeiter) einige Links zur Grundsicherung:
der Infoartikel von Intakt:
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
und die Broschüren des BVKM:
Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf
Merkblatt zur Grundsicherung:
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf
Auf jeden Fall rechtzeitig Antrag stellen, denn es wird erst ab Antragstellung gezahlt, rückwirkend gibt es nichts mehr.
LG, amai
AW: Erwerbsminderungsrente?
Zitat von Amina
Ich habe den Antrag nicht gestellt, warum sollte ich, wenn sie meinen sie kriegt die erst ab 18 Jahren.
Hallo Amina,
die Grundsicherung gibt es ab 18, wenn Du den Antrag rechtzeitig gestellt hast. Also spätestens(!) am 18. Geburtstag den Antrag abgeben!
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo,
danke erst einmal für die Links. Habe mir die Broschüren abgespeichert und werde mir alles gründlich durchlesen.
Viele Grüße
AW: Erwerbsminderungsrente?
Hallo!
Meiner Erfahrung nach wird gerne auf den Rentenantrag gedrängt, da im Zuge des Antragsverfahrens i. d. R. durch die DRV die Erwerbsfähigkeit gutachterlich geprüft wird.
Kommt es zu einem Negativ-Bescheid, ist die ARGe / das Jobcenter raus und das Sozialamt drinnen - beides dann mit dem Gutachten auch völlig unstrittig.
Ergo: Ich würde zu einer Antragstellung raten, auch wenn es unwahrscheinlich (nicht aber unmöglich!) ist, dass Rente tatsächlich auch fließt.
Das Sozialamt tut sich i. d. R. schwer, eine etwaige Erwerbsunfähigkeit selbst festzustellen - d. h. die werden auch an den Rentenversicherungsträger verweisen.