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15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe

Seti 08.02.2011, 10:58#1
Bremen (kobinet) Am Donnerstag, den 3. Februar tagt in Berlin die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe befasst. Zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs für die laufende Wahlperiode sollen abschließend die Verbände angehört werden.

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,25907/ticket,g_a_s_t

http://www.isl-ev.de/attachments/article/734/15%20Thesen%20Eingliederungshilfereform.pdf
zippe 09.10.2012, 15:36#2
AW: 15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe

Hallo Seti,

das ist ja schon länger her, und inzwischen ist Vorhaben wohl vorerst (bis nach den Wahlen 2013) auf Eis gelegt:
„Deshalb werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst."
mehr bei RehaTreff


Und wenn ich einige Aussagen lese, bin ich schon fast froh darum:
Die stationären Wohnangebote müssen ausschließlich dem Personenkreis vorbehalten bleiben, deren Eingliederung in die Gesellschaft nicht durch ambulante Wohnhilfen erzielt werden kann. Über eine konsequente Zugangssteuerung und die Unterstützung des Wechsels von einer stationären Wohnform in eine eigene Häuslichkeit mit ambulanter Unterstützung soll ein Rückgang dieser Angebotsform erreicht werden.
Quelle: LWL

Im Endeffekt heißt das doch, dass die Kostenträger "steuern", welcher "Personenkreis" in welcher Wohnform wohnen darf :grantel: