AW: 15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe
Hallo Seti,
das ist ja schon länger her, und inzwischen ist Vorhaben wohl
vorerst (bis nach den Wahlen 2013) auf Eis gelegt:
„Deshalb werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst."
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RehaTreff
Und wenn ich einige Aussagen lese, bin ich schon fast froh darum:
Die stationären Wohnangebote müssen ausschließlich dem Personenkreis vorbehalten bleiben, deren Eingliederung in die Gesellschaft nicht durch ambulante Wohnhilfen erzielt werden kann. Über eine konsequente Zugangssteuerung und die Unterstützung des Wechsels von einer stationären Wohnform in eine eigene Häuslichkeit mit ambulanter Unterstützung soll ein Rückgang dieser Angebotsform erreicht werden.
Quelle:
LWL
Im Endeffekt heißt das doch, dass die Kostenträger "steuern", welcher "Personenkreis" in welcher Wohnform wohnen darf
