Hallo Leute,
die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der GKV wird bei Familien mit niedrigem Einkommen, die ergänzend Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen oftmals gesetzwidrig festgestellt.
Die Krankenkassen setzen in diesen Fällen den Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes als Mindestbruttoeinnahme ein und verlangen dann demgemäß eine jährliche Mindestbelastungsgrenze.
Diese Praxis ist aber gesetzwidrig. Wohngeld und Kinderzuschlag sind nach der Rechtsprechung des BSG geschützte Einnahmen, die nicht durch fiktive Einnahmen gemindert werden dürfen.
Da dazu schon umfangreiche Infos bei Rehakids eingestellt sind, möchte ich zur näheren Erläuterung darauf verweisen:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1326922#1326922
hier das Muster für den Überprüfungsantrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1327990#1327990
LG Michael
die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der GKV wird bei Familien mit niedrigem Einkommen, die ergänzend Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen oftmals gesetzwidrig festgestellt.
Die Krankenkassen setzen in diesen Fällen den Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes als Mindestbruttoeinnahme ein und verlangen dann demgemäß eine jährliche Mindestbelastungsgrenze.
Diese Praxis ist aber gesetzwidrig. Wohngeld und Kinderzuschlag sind nach der Rechtsprechung des BSG geschützte Einnahmen, die nicht durch fiktive Einnahmen gemindert werden dürfen.
Da dazu schon umfangreiche Infos bei Rehakids eingestellt sind, möchte ich zur näheren Erläuterung darauf verweisen:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1326922#1326922
hier das Muster für den Überprüfungsantrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1327990#1327990
LG Michael

