AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Guten Tag,
ich möchte mich nun nicht über Widersprüche und versch. andere Dinge ausdiskutieren, die Sie sicherlich leisten müssen.
Aber ich bin der Meinung, dass die Rentenbeiträge bei Eltern gerade von schwerstbehinderten Kindern gut von den Krankenkassen geleistet werden.
Deshalb möchte ichj diesen Link noch einmal gerne abschließen einstellen.
Falls ich die Zeit finde, werde ich auch noch einstellen, welche Höhe der Rente, gerade bei hier wohl überwiegend von Pflegestufe 3 betroffenen Eltern zu erwarten ist. Je nach Dauer der Einzahlungen und Anzahl der Gesamtrentenpunkte.
Viele Grüße Wilfried
http://www.wifi-senioren.de/content/...beitraege.html
Die Rentenversicherungsbeiträge können in der Pflegestufe II ca. € 254,80 und in der Pflegestufe III ca. € 395,62 monatlich betragen. Dies sind durchaus Beträge, die bei einer länger andauernden Pflege, entscheidend für die Höhe der späteren Rente sein können.
Unabhäbhängig davon werden schon ab Pflegestufe 1 bei der wöchentlichen Mindestpflege einbezahlt. Wobei es sicher gerechtfertigt ist, Unterschiede bei Rentenbeiträgen festzulegen. Ob die Pflegestufe richtig zuerkannt wurde, kann ich hier selbstverständlich nicht beurteilen.
Guten Tag,
ich möchte mich nun nicht über Widersprüche und versch. andere Dinge ausdiskutieren, die Sie sicherlich leisten müssen.
Aber ich bin der Meinung, dass die Rentenbeiträge bei Eltern gerade von schwerstbehinderten Kindern gut von den Krankenkassen geleistet werden.
Deshalb möchte ichj diesen Link noch einmal gerne abschließen einstellen.
Falls ich die Zeit finde, werde ich auch noch einstellen, welche Höhe der Rente, gerade bei hier wohl überwiegend von Pflegestufe 3 betroffenen Eltern zu erwarten ist. Je nach Dauer der Einzahlungen und Anzahl der Gesamtrentenpunkte.
Viele Grüße Wilfried
http://www.wifi-senioren.de/content/...beitraege.html
Die Rentenversicherungsbeiträge können in der Pflegestufe II ca. € 254,80 und in der Pflegestufe III ca. € 395,62 monatlich betragen. Dies sind durchaus Beträge, die bei einer länger andauernden Pflege, entscheidend für die Höhe der späteren Rente sein können.
Unabhäbhängig davon werden schon ab Pflegestufe 1 bei der wöchentlichen Mindestpflege einbezahlt. Wobei es sicher gerechtfertigt ist, Unterschiede bei Rentenbeiträgen festzulegen. Ob die Pflegestufe richtig zuerkannt wurde, kann ich hier selbstverständlich nicht beurteilen.