Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Diskussion um staatl. Unterstützung von Familien

Wilfried 08.02.2011, 11:04#126
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Was es nun ales nicht gibt, haben Sie ausführlich erläutert. Da es aber gerade bei behinderten Erwachsenen, die zu Hause wohnen, all diese Dinge gibt ist nicht zu bestreiten. Aber sie haben recht, es gibt auch Erwachsene mit Behinderung, die den Mehrbedarf nicht erhalten.

Viele Grüße Wilfried
amai 08.02.2011, 11:04#127
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Hallo Wilfried,
was Sie hier machen ist einfach unredlich, Sie stellen Behauptungen auf, ohne die Tatsachen zu berücksichtigen.

Wenn das Kindergeld angerechnet wird ist derjenige Teil des Bedarfes gedeckt!
Punkt und aus, der wird dann von keiner ARGE mehr aufgestockt oder anderem Amt übernommen wie Sie hier behaupten.

Ebenso stehen Mehrbedarfe nicht grundsätzlich jedem behinderten Menschen zu.

Wenn Sie sich Zitat von Ihnen " auf solch eine Rechnung lasse ich mich auf gar keinen Fall ein" wollen, dann rate ich Ihnen dringend, diese Praxis bei den Verantwortlichen dafür, dem Gesetzgeber zu reklamieren und nicht hier.
Wir haben diese Gesetze nämlich nicht gemacht.

Gruß, amai
Wilfried 08.02.2011, 11:14#128
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Guten Tag Amai,
Sie wolen mir alen Ernstes vermitteln, dass jemand unter 291€ leben muss und Mehrbedarfe trotz Merkzeichen gestrichen werden. Das ist unredlich.

Viele Grüße Wilfried
Seti 08.02.2011, 11:14#129
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von amai
Hallo Wilfried,
was Sie hier machen ist einfach unredlich, Sie stellen Behauptungen auf, ohne die Tatsachen zu berücksichtigen.

Wenn das Kindergeld angerechnet wird ist derjenige Teil des Bedarfes gedeckt!
Punkt und aus, der wird dann von keiner ARGE mehr aufgestockt oder anderem Amt übernommen wie Sie hier behaupten.

Ebenso stehen Mehrbedarfe nicht grundsätzlich jedem behinderten Menschen zu.

Wenn Sie sich Zitat von Ihnen " auf solch eine Rechnung lasse ich mich auf gar keinen Fall ein" wollen, dann rate ich Ihnen dringend, diese Praxis bei den Verantwortlichen dafür, dem Gesetzgeber zu reklamieren und nicht hier.
Wir haben diese Gesetze nämlich nicht gemacht.

Gruß, amai

Danke Amai :knuddel:

genau das hatte ich geschrieben und nix anderes.

Ich weis ja nicht wo Wilfried herkommt aber jede Arge / Jobcenter und Sozialämter wenden die an.

Ich prüfe jetzt seit 5 Jahren Bescheide aber sowas ist mir noch nicht unter gekommen das hier Ämter den Betrag aufstocken und Mehrbedarf zahlen wo kein Anspruch besteht
Wilfried 08.02.2011, 11:15#130
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

291Regelleistung
-184 Euro Kindergeld
=107 Euro Gesamtbedarf
+ 65 Euro Mehrbedarf
=172 Euro Gesamtbedarf
+ KDU

172€ Gesamtbedarf ist die unredliche Unwahrheit.


Viele Grüße Wilfried
Seti 08.02.2011, 11:21#131
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
Guten Tag Amai,
Sie wolen mir alen Ernstes vermitteln, dass jemand unter 291€ leben muss und Mehrbedarfe trotz Merkzeichen gestrichen werden. Das ist unredlich.

Viele Grüße Wilfried

Anspruch auf Mehrbedarf nur MIT MERKZEICHEN ABER NICHT JEDER BEHINDERTE HAT MERKZEICHEN SOMIT AUCH KEIN ANSPRUCH AUF MEHRBEDARF

Es hat niemand geschrieben das Mehrbedarf für Merkzeichen gestrichen wird

Ich hatte in meiner Rechnung geschrieben

291 Euro Regelsatz - 184 Euro Kindergeld ( bei überweisung der Eltern ans Kind)=107 Euro zustehender Regelsatz + 65 Euro Mehrbedarf ( aber nur bei Anspruch darauf) = 172 Euro Gesamtbedarf + pauschale KDU - 6,65 Warmwasserpauschale.
Seti 08.02.2011, 11:22#132
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
291Regelleistung
-184 Euro Kindergeld
=107 Euro Gesamtbedarf
+ 65 Euro Mehrbedarf
=172 Euro Gesamtbedarf
+ KDU

172€ Gesamtbedarf ist die unredliche Unwahrheit.


Viele Grüße Wilfried

Wo ist das die Unwahrheit.????
wilfried 08.02.2011, 11:28#133
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Seti
Wo ist das die Unwahrheit.????

Der Regelsatz eines zu Hause lebenden Erwachsenen beträgt 80% der Grundsicherung. Also 291€. Zzgl. kann bei nachweislichen Bedarf auf 100% aufgestockt werden. Wie Sie zu der Annahme komen, es wären nur 172€ kann ich nicht nachvollziehen.

Viele Grüße wilfried
Seti 08.02.2011, 11:33#134
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von wilfried
Der Regelsatz eines zu Hause lebenden Erwachsenen beträgt 80% der Grundsicherung. Also 291€. Zzgl. kann bei nachweislichen Bedarf auf 100% aufgestockt werden. Wie Sie zu der Annahme komen, es wären nur 172€ kann ich nicht nachvollziehen.

Viele Grüße wilfried

Sie wollen es nicht verstehen Oder.???

172 Euro Reglesatz wären es nur wenn mein Kind das Kindergeld erhält.

Dann wird dieses Geld vom Regelsatz abgzogen und somit kommen dann 172 Euro raus.

Ach noch was Wilfried seit 2009 gibt es ein Urteil vom BSG das 359 Euro zuzahlen sind:grins: Unsere Kinder gelten nach diesem Urteil als Haushaltsvorstand.
Wilfried 08.02.2011, 11:46#135
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Guten Tag Seti,
die Regelung, dass 80% bezahlt werden , besteht. 100% werden nach Bedarf bezahlt. Ob dies nun verfassungsrechtlich tatsächlich zu vertreten ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich juristisch nicht in der Lage bin, dies zu beurteilen. Falls hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, müssen Gerichte dies unterbinden und der vole Rgelstz muss ohne weitere Anträge bezahlt werden. Ihre unverschämte Herunterrechnung auf 172€ trifft keinesfalls zu.

Viele Grüße Wilfried
Seti 08.02.2011, 12:05#136
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
Guten Tag Seti,
die Regelung, dass 80% bezahlt werden , besteht. 100% werden nach Bedarf bezahlt. Ob dies nun verfassungsrechtlich tatsächlich zu vertreten ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich juristisch nicht in der Lage bin, dies zu beurteilen. Falls hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, müssen Gerichte dies unterbinden und der vole Rgelstz muss ohne weitere Anträge bezahlt werden. Ihre unverschämte Herunterrechnung auf 172€ trifft keinesfalls zu.

Viele Grüße Wilfried

Hier zum nachlesen:

152.65 -, FEVS 14, 241, 242; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Mai 1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII,Urteil des BSG Az.: B 8 SO 8/08 R.

Entsprechend muss unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) auch bei der Bestimmung des Begriffs des Haushaltsangehörigen in der RSV berücksichtigt werden, dass die Annahme einer Haushaltsersparnis nach den Regelungen des SGB II einer gegenüber den bisherigen BSHG-Regelungen abweichenden gesetzgeberischen Konzeption folgt. Während die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Zuordnung als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehöriger in allen Konstellationen des Zusammenlebens für möglich hielt und dies allein von einer gemeinsamen Wirtschaftsführung im Sinne einer "Wirtschaftsgemeinschaft" abhängig machte, deren Vorliegen allerdings bei nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen besonders sorgfältig zu prüfen war (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1965 - V B 17. Aufl 2006, § 3 RSV RdNr 12), hat der Gesetzgeber des SGB II die Annahme einer Haushaltsersparnis und Kürzung der Regelleistung nicht mehr mit einer individuellen Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse der zusammen lebenden Personen verbunden. Vielmehr geht § 20 SGB II typisierend von prozentualen Abschlägen von der Regelleistung wegen Haushaltsersparnis nur bei Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft aus (BSGE 97, 211 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 20 Nr 2). Im Unterschied zur Rechtslage nach dem Sozialhilferecht hat der Gesetzgeber des SGB II insofern bewusst auf die Normierung der Rechtsfigur eines "Haushaltsvorstands" verzichtet (BSGE 97, 211 RdNr 19 = SozR 4-4200 § 20 Nr 2 RdNr 19). Entsprechend erhielten der Beigeladene und die Klägerin bis einschließlich Mai 2005 auch Regelleistungen nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 200 vH, weil sie keine Bedarfsgemeinschaft bildeten, sondern als "allein stehend" iS des § 20 Abs 2 SGB II angesehen wurden (vgl zum Begriff "allein stehend": BSGE 97, 211 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 20 Nr 2).


Wenn Sie weiter bei der Behauptung bleiben wollen das meine Rechung nicht stimmt und Kindergeld wenn es an Kinder ausgezahlt wird nicht als Einkommen angerechnet wird bitte schön ist Ihr Ding.
Wilfried 08.02.2011, 13:27#137
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Wenn Sie weiter bei der Behauptung bleiben wollen das meine Rechung nicht stimmt und Kindergeld wenn es an Kinder ausgezahlt wird nicht als Einkommen angerechnet wird bitte schön ist Ihr Ding.
Zitat:Seti
Das habe ich nie behauptet. Die Differenz zu 291€ wird in jedem Fal ausgeglichen, somit, kann es nie und nimer zu einem Bedarf von 291€ komen.


Was das Urteil angeht, kann ich nicht beurteilen, ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, da die Differenz zu 100% bei nachweislichem Bedarf aufgestockt werden kann. Fals ein Verstoß gegen das GG vorliegt, teile ich die Meinung, dass diese rechtlich eindeutig beseitigt werden muss.

Viele Grüße Wilfried
Wilfried 08.02.2011, 13:29#138
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Entschuldigung leider verschrieben:

kann es nie und nimer zu einem Bedarf von 291€ komen
Zitat Wilfried:
kann es nie und nimmer zu einem Bedarf von 172€ komen.

Viele Grüße Wilfried
Seti 08.02.2011, 13:58#139
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
Entschuldigung leider verschrieben:

kann es nie und nimer zu einem Bedarf von 291€ komen
Zitat Wilfried:
kann es nie und nimmer zu einem Bedarf von 172€ komen.

Viele Grüße Wilfried

Ich versuch es zum letzten Mal

Es gibt einen Regelsatz dieser beträgt nach der Gesetzgebung 291 bzw 359 Euro

dazu gibt es Mehrbedarf bei Menschen mit Merkzeichen

Also ist hier die Rechung.

291 Euro Regelsatz
+65 Euro Mehrbedarf
=356 Euro Gesamtbedarf

Hat das Ast ( Antragsteller ) aber Einkommen
hier jetzt zum Beisiel Kindergeld oder Unterhalt wird dies um diesen Betrag Bedarfsgemindert abgezogen.

Da der Ast ja Kontoauszüge vorlegen muss kann man ja beweisen was an Einkommen da ist.

Beispiel.

Mein Sohn erhält Grusi nach , überweise ich als Mutter meinem Sohn das Kindergeld auf sein Konto oder mein Sohn hat bei der zuständigen Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag gestellt wird diese Kindergeld ihm als Einkommen Bedarfsgemindert als Einkommen abgezogen

Somit sieht sein Bescheid so aus

291 Euro Regelbedarf ( 42 Nr.1 SGB XII )

65 Euro Mehrbedarf ( § 42 Nr. 3 SGB XII

=356 Euro Summe der Grundsicherung

-184 Euro Summe Einkommen (Kindergeld)

= 172 Euro Gesamtbedarf

Dieser Betrag wird folgenden Empfänger zugeordnet.

Somit würde mein Sohn Grusi in Höhe von 172 Euro vom Sozialamt erhalten.

Und das gleiche passiert wenn ein Kind Unterhalt erhält diese wird Bedarfsmindernt abgezogen.
Wilfried 08.02.2011, 14:30#140
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Guten Tag Seti,
dann scheinen wir aneinander vorbeigeredet zu haben. Es wird in jedem Fall bei 291€ bleiben. Die wenigsten Eltern werden sofern sie Kindergeld für einen erwachsenen Behinderten erhalten, das Kindergeld auf ein Konto des Kindes überweisen lassen. Die kann im Einzelfall sicher ein Muss werden. Aber bei der Vollzeitpflege sicher nicht. Unterhalt wird auf Grundsicherung anngerechnet. Wieso auch nicht? Das ist immer und überall bei Existenssicherung so.
Ich bin nun nach wie vor der Meinung, dass ein behindeter Erwachsener, der zu Hause wohnt, nicht wirklich schlecht lebt. Seine Unterkunft wird anteilmäßig in jedem Fall bezahlt und bei entsprechenden Merkzeichen auch der Mehrbedarf, sowie sonstige Leistungen möglich sind und auch die Eltern in sehr vielen Fällen Pflege-und Kindergeld erhalten.
Viele Grüße Wilfried
Seti 08.02.2011, 14:50#141
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
Guten Tag Seti,
dann scheinen wir aneinander vorbeigeredet zu haben. Es wird in jedem Fall bei 291€ bleiben. Die wenigsten Eltern werden sofern sie Kindergeld für einen erwachsenen Behinderten erhalten, das Kindergeld auf ein Konto des Kindes überweisen lassen. Die kann im Einzelfall sicher ein Muss werden. Aber bei der Vollzeitpflege sicher nicht. Unterhalt wird auf Grundsicherung anngerechnet. Wieso auch nicht? Das ist immer und überall bei Existenssicherung so.
Ich bin nun nach wie vor der Meinung, dass ein behindeter Erwachsener, der zu Hause wohnt, nicht wirklich schlecht lebt. Seine Unterkunft wird anteilmäßig in jedem Fall bezahlt und bei entsprechenden Merkzeichen auch der Mehrbedarf, sowie sonstige Leistungen möglich sind und auch die Eltern in sehr vielen Fällen Pflege-und Kindergeld erhalten.
Viele Grüße Wilfried

Ich glaub jetzt hast Du es verstanden was ich mit den 172 Euro meinte

ABER

es gibt auch Fälle wo die Eltern kein KG mehr erhalten weil hier das Sozialamt Abzweigungsanträge gestellt hat.

Diese Eltern trifft das sehr sehr hart.

Wir verwenden das KG zu Leistungsdeckung was durch Grusi und Pflegegeld nicht abgedeckt ist.

Es gibt Dinge die zahlt nunmal die Krankenkasse nicht. Hier verwenden die Eltern das KG.

Wilfried ich gehe jetzt von meinen beiden Kindern aus.

Mein Sohn ist schwerstbehindert meine Tochter normal.

Meine Tochter kann zum Beispiel neben Ihrer Ausbildung ein Job annehmen um Ihr Azubi Geld aufzubessern das gleich ist bei Hartz 4 Empfängern dies können unsere Kinder nicht.

Auch sehe ich bei Menschen die behindert sind und im Haushalt Ihrer Eltern leben keine Ersparnisse.

Mein Sohn hat sein eigenen Telefonanschluss , sein eigenen Fernseher ,Wäsche von Ihm hab ich jeden Tag.( zweimal in der Woche min.Bettwäsche) Die Lebensmittel die ich durch seine Laktoseunverträglichkeit kaufen muss sind nicht ohne
Er hat eine erhöhten Wärmebedarf . Die Mehrkosten tragen wir.

Was passiert jetzt wenn die Waschmaschine kaput geht . Ich kann nicht so ohne weiteres 450 Euro für ne neue aus dem Ärmel schütteln.

Verstehst Du jetzt was ich meine.
gero 08.02.2011, 14:52#142
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
Die wenigsten Eltern werden sofern sie Kindergeld für einen erwachsenen Behinderten erhalten, das Kindergeld auf ein Konto des Kindes überweisen lassen. Die kann im Einzelfall sicher ein Muss werden. Aber bei der Vollzeitpflege sicher nicht.
auch wenn das Kindergeld auf das Konto der Eltern überwiesen wird, müssen diese inzwischen nachweisen können, wofür das Kindergeld verwendet wird. Hier gibt es also einen Generalverdacht gegen alle Eltern wegen Veruntreuung des Kindergeldes.

Ich kenne da eine Familie, Eltern sind über 70, das schwerstbehinderte "Kind" benötigt Betreuung rund um die Uhr und ist ca. 50 Jahre alt. Die Eltern sind so arm, dass sie sich keinen PKW leisten können. Nicht ärztlich verordnete Therapien, Begleitdienste und Freizeitgestaltung (außer Spaziergänge) fallen also weg, da das "Kind" als Rollstuhlfahrer nicht transportiert werden kann.
Diese Eltern haben also keine Nachweise über die Verwendung des Kindergeld. Das Kindergeld wird "abgezweigt".
Wenn ein erwachsenes Kind in einer weit entfernten Einrichtung vollstationär untergebracht ist, die Eltern alle 2 Wochen zu einer Stippvisite hinfahren und mit ihrem Kind zu einem teuren Mittagessen gehen, haben sie einen Nachweis. Diese Eltern dürfen das Kindergeld behalten.
Ich bin nun nach wie vor der Meinung, dass ein behindeter Erwachsener, der zu Hause wohnt, nicht wirklich schlecht lebt.
das haben Sie jetzt oft genug wiederholt. Das ist Ihre Meinung, und diese dürfen Sie gerne behalten.
Seti 08.02.2011, 14:56#143
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von gero
auch wenn das Kindergeld auf das Konto der Eltern überwiesen wird, müssen diese inzwischen nachweisen können, wofür das Kindergeld verwendet wird. Hier gibt es also einen Generalverdacht gegen alle Eltern wegen Veruntreuung des Kindergeldes.

Ich kenne da eine Familie, Eltern sind über 70, das schwerstbehinderte "Kind" benötigt Betreuung rund um die Uhr und ist ca. 50 Jahre alt. Die Eltern sind so arm, dass sie sich keinen PKW leisten können. Nicht ärztlich verordnete Therapien, Begleitdienste und Freizeitgestaltung (außer Spaziergänge) fallen also weg, da das "Kind" als Rollstuhlfahrer nicht transportiert werden kann.
Diese Eltern haben also keine Nachweise über die Verwendung des Kindergeld. Das Kindergeld wird "abgezweigt".
Wenn ein erwachsenes Kind in einer weit entfernten Einrichtung vollstationär untergebracht ist, die Eltern alle 2 Wochen zu einer Stippvisite hinfahren und mit ihrem Kind zu einem teuren Mittagessen gehen, haben sie einen Nachweis. Diese Eltern dürfen das Kindergeld behalten.


das haben Sie jetzt oft genug wiederholt. Das ist Ihre Meinung, und diese dürfen Sie gerne behalten.

Danke Gero und das ist das ungerechte daran und die größte Sauerei die es gibt
Wilfried 08.02.2011, 15:01#144
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Guten Tag,
ich habe bereits erwähnt, dass z.T. Nachweise notwendig sind. Seti, da Sie nun tatsächlich einen 2. Telefonanschluss für Ihr behindertes Kind besitzen, lässt sich dies ja nun nachweisen und Sie werden den Antrag auf Erstattung stellen können. Es ist nervig, diese Anträge zu stellen und es ist mir bewusst, dass Gelder ohne Nachweis nicht genehmigt werden. aber es gibt Unterschiede bei der häuslichen Ersparnis und auch bei Aufwendungen von Kindergeld. Und die müssen nachgewisen werden. Es gibt bei Bedarf die Möglichkeiten, die Gelder in volen Umfang zu erhalten. Sind die Aufwendungen nicht so hoch gibt es entsprechend weniger. Dadurch lebt der behinderte Mensch nicht generell schlechter, da die Aufwendungen weniger sind.
Seti, warum soll ein 2. Telefonanschluss bezahlt werden, wenn gar keiner vorhanden ist. Warum soll hier eine pauschale Einrechnung in den Regelsatz erfolgen?
Nochmal um jedes Moßverständnis auszuräumen, einer konkretenn Angabe der Regierung, was an Ersparnis herausgerechnet wird, stimme ich zu.
Viele Grüße Seti
Wilfried 08.02.2011, 15:07#145
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von gero
auch wenn das Kindergeld auf das Konto der Eltern überwiesen wird, müssen diese inzwischen nachweisen können, wofür das Kindergeld verwendet wird. Hier gibt es also einen Generalverdacht gegen alle Eltern wegen Veruntreuung des Kindergeldes.

Ich kenne da eine Familie, Eltern sind über 70, das schwerstbehinderte "Kind" benötigt Betreuung rund um die Uhr und ist ca. 50 Jahre alt. Die Eltern sind so arm, dass sie sich keinen PKW leisten können. Nicht ärztlich verordnete Therapien, Begleitdienste und Freizeitgestaltung (außer Spaziergänge) fallen also weg, da das "Kind" als Rollstuhlfahrer nicht transportiert werden kann.
Diese Eltern haben also keine Nachweise über die Verwendung des Kindergeld. Das Kindergeld wird "abgezweigt".
Wenn ein erwachsenes Kind in einer weit entfernten Einrichtung vollstationär untergebracht ist, die Eltern alle 2 Wochen zu einer Stippvisite hinfahren und mit ihrem Kind zu einem teuren Mittagessen gehen, haben sie einen Nachweis. Diese Eltern dürfen das Kindergeld behalten.


das haben Sie jetzt oft genug wiederholt. Das ist Ihre Meinung, und diese dürfen Sie gerne behalten.


Diese Eltern hätten sicher die Möglichkeit einen Fahrdienst zu beaziftragen. Auch hierfür steht eine Pauschale zur Verfügung. Oder man könnte diesen Fahrdienst vom Kindergeld bezahlen. In den meisten Bundesländern sind dies bei den Merkzeichen aG oder G ca. 100€ im Jahr. Ob das nun als Nachweis für Kindergeld ausreicht ist fraglich. Aber die Fahrten für Dinge, die bei KG angerechnet werden können mit Hilfe des Fahrdienstes gelöst werden.
gero 08.02.2011, 15:15#146
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

glauben Sie nicht, dass Eltern es irgendwann einfach mal satt haben, für wirklich alles und jedes einen Antrag stellen zu müssen? In ganz vielen Fällen in Widerspruch gehen müssen? Vor Gericht gehen müssen?
Das ist kein Geschwafel, das sind die Erfahrungen, die unsere Familie in fast 30 Jahren erlebt hat.
Und ich habe das alles satt! Und ich habe es satt, mir ständig anhören zu müssen, wie gut es uns geht.
MichaelK 08.02.2011, 16:13#147
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili
Zitat von Wilfried
warum soll ein 2. Telefonanschluss bezahlt werden, wenn gar keiner vorhanden ist. Warum soll hier eine pauschale Einrechnung in den Regelsatz erfolgen?
Nochmal um jedes Moßverständnis auszuräumen, einer konkretenn Angabe der Regierung, was an Ersparnis herausgerechnet wird, stimme ich zu.

Wilfried,

1)Eine pauschale Einrechnung findet ja längst statt, nämlich bei den Ü 25 Haushaltsangehörigen im SGB II. Niemand hat auch vor, daran etwas zu ändern, entgegen ihrer Auffassung. Das ist schon mal der erste Fakt, den sie ständig ignorieren.
Angenommen die 20 Prozent würden tatsächlich überall abgezogen (SGB II und SGB XII) währe dieser Abzug genauso pauschal und nicht belegt. Soweit stimmen sie ja zu.

2)Dann behaupten Sie, der Behinderte im SGB XII könne ja nachweislich Bedarf bis 100% aufstocken. Das ist falsch. Richtig ist, dass andere Bedarfe wegen Behinderung, chronischer Krankheit usw. zusätzlich geltend gemacht werden können. Das hat aber mit der pauschalen Regelleistung nix zu tun. Sind zwei paar Schuhe. Ein Ausgleich der gekürzten Kosten der Haushaltsführung findet damit nicht statt.
Wenn ich 20 Prozent Regelbedarf Kürze und rein hypothetisch eine entsprechend gleiche Summe in € als Mehrbedarf gewähre, ist anschließend der Regelbedarf immer noch bei 80 Prozent. Deshalb heißt es ja Mehrbedarf. Diese Argumentation, die sie sich hier zu eigen machen, wurde längst vom Bundessozialgericht als unzutreffend und unsachlich verworfen. Anders kann ich das auch nicht beurteilen.

Michael
Volker 08.02.2011, 16:21#148
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Liebe Forumsnutzer und Gäste,

nachdem ein Gast namens "Wilfried" seit Tagen versucht, seine Meinung hier kund zu tun und sich damit auch bereits mehrfach verabschiedet hat, schlage ich vor, dass wir seine Meinung so stehen lassen und darüber hinaus auch keine weiteren Antworten darauf geben, da im Grunde genommen die Situation von Eltern mit Kindern mit Behinderung ein größeres Spektrum einnimmt als "nur" die Berechnung von Geld- und Sachleistungen.
Das gesamte Spektrum was es bedeutet als Eltern verantwortlich für ein Kind mit Behinderung zu sein, erschließt sich sicherlich leicht, wenn man das INTAKT-Forum mit seiner Fülle an Themen und Beiträgen kennt oder sich eingelesen hat.

INTAKT ist in erster Linie ein Forum von Eltern mit Kindern mit Behinderung.

Bei Wilfried konnte ich dies bisher in keinster Weise erkennen. Als Fachperson kann ich ihn bisher auch nicht einstufen, von daher hat sich Wilfried offenbar hierher nur verirrt.

Lieber Wilfried, Ihr Engagement und Rechenbeispiele sehe ich in entsprechenden Fachgremien zur Sozialgesetzgebung besser aufgehoben als in diesem Forum.

Ich wünsche Ihnen an anderer Stelle das nötige Gehör und die eine oder andere nötige Einsicht.
amai 09.02.2011, 15:52#149
VdK-Kampagne "Pflege geht jeden an"

Der VDK - hat heute die Kampagne "Pflege geht jeden an" gestartet.

Die Rede der VDK-Präsidentin Ulrike Mascher zum Auftakt kann man hier finden:
http://www.vdk.de/cms/mime/2795D1297237717.pdf

Die Pressemitteilung findet sich hier:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de24971

Die zur Kampagne geschaltete Website, die auch aktualisiert wird lautet:
http://www.pflege-geht-jeden-an.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=pf24665

Hier finden sich auch einige Flyer und gesammelte Infos mit Daten und Fakten rund um die Pflege.
http://www.pflege-geht-jeden-an.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=pf24783&SID=2qk1oFBUQYwcpJpTR3O3LwuLE2LwpV

LG, amai
MichaelK 09.02.2011, 18:12#150
AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

Hallo Amai,

danke. Das sind super gute Gedanken zur Pflege. Ich hab immer gedacht, dass die Probleme gar nicht so bekannt sind...

LG Michael