AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Wilfried
Michael,
es ist sicher so, dass es in manchen Fällen unbefriedigend ist, was anerkannt wird. Was meinen Sie mit Betreuung? Jedes Kind muss von Eltern betreut werden. Dafür gibt es als Anerkennung bei zu pflegenden Kindern das Pflegeld. Dies stellt keinen Lohnausgleich dar. Ich kann Ihnen leider nicht beipflichten, dass man bei Pflegestufe 1 nie mehr arbeiten muss und den selben Anspruch wie bei Pflegestufe 3 geltend machen sollte. Was die Rente anbelangt, ist es für Alleinerziehende immer schwer später einmal, von der Rente wirklich gut zu leben. So oder so. Mit oder ohne Berufstätigkeit. Bei der Hausfrau mit gesunden Kindern werden die Fehlzeiten über die Jahre nicht anerkannt. Das darf man auch nicht vergessen.
aber was ist nun mit den 740€ Rente?
Dazu werde ich dann morgen oder übermorgen die konkrten Leistungen einstellen.
Viele Grüße Willfried
Hallo Wilfried,
Sie können oder wollen es nicht verstehen! Ein mobiler, geistig behinderter Mensch, oder auch Demenzkranker ist - was die Pflege betrifft -sicher nicht so bedürftig wie ein Mensch der nicht laufen kann.
Dafür läuft er aber vielleicht ständig weg oder macht Dinge, die für ihn oder andere gefährlich sein können (Herd anstellen, vielleicht uneßbare Dinge in den Mund stecken und essen wollen, hantieren mit potentiell gefährlichen Dingen wie Messer, die Toilette mit einer Rolle Toilettenpapier verstopfen,sich bei Inkontinenz die Windeln ausziehen und mit dem Inhalt schmieren usw.) weshalb er ständig betreut und beobachtet werden muß. Ihr Vergleich mit gesunden Kindern ist wieder völlig absurd und zeigt, dass sie keine Ahnung haben um was es geht.
Diese notwendige Aufsicht und Betreuung wird von den heutigen Vorgaben und Richtlinien für die Anerkennung einer Pflegestufe Null anerkannt, ebenso wie notwendige Behandlungspflege (die ich schon erwähnte, sie erinnern sich evtl. oder haben es vielleicht auch garnicht gelesen, also z.B. Verbände, inhalieren, Medikamentengaben, Blutzucker messen, evtl. Spritzen geben usw.), ergo werden all diese Zeiten, die sehr wohl erbracht werden und einen erheblichen zeitlichen, physischen (z.B. Schlafmangel, Erschöpfung) und psychischen Aufwand(ständiger Streß und Anspannung, ständig im Alarmzustand sein) bedeuten, weder durch das Pflegegeld wenigstens teilweise ausglichen noch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Es wird einfach garnicht anerkannt, und ja, es kann vorkommen, dass dadurch nicht einmal die wöchentliche Mindestpflegezeit erreicht wird, obwohl man 24 Stunden rund um die Uhr parat stehen muss.
Zu ihren Theorien , dass Behinderte ja große Zeit vom Tag ausser Haus betreut wären, viele behinderte Menschen sind sehr infektanfällig, also häufiger krank.
Als weiteres Beispiel möchte ich noch mitteilen, das mein Kind durch Personalmangel in der Schule regelmässig früher heim geschickt wird, das ist kein Einzelfall.
Vielleicht sollten Sie sich erst einmal informieren, bevor sie drauf losschreiben und Behauptungen aufstellen, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Eine sachliche Diskussion ist ohne ein Mindestmaß an (gerne auch durch sinnerfassendes Lesen erworbenes) Wissen über die Materie nun einmal nicht möglich.
Gruß, amai