Hallo,
ich bin 28 Jahre, und bin Schwerbehindert von 50 % habe eine art Lernbehinderung und Hirnschädigung.
und ich bekomme Hartz IV, und bin im sinne des SGB II Erwerbsfähig.
hatte auch Kindergeld noch erhalten, und nun hat die Familienkasse meinen Vater angeschrieben das er eine Haushalstbescheinigung ausfüllen sollte, und eine Kopie vom Schwerbehindertenausweiß ab August 2010, hatte einen neuen Schwerbehindertenasuweiß beantragt, wo auf unbefristet geändert wurde.
Und jetzt hat die Familienkasse einen Bescheid meinen Vater zukommen lassen, das bei mir nach den Unterlagen (ALG II Bescheid und Schwerbehindertenasuweiß von 50% ) nicht ursächlich dafür ist das ich meinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
sollen wir dann Wiederspruch einlegen? hat es aussicht auf erfolg?
übersende als Anlage mal den Bescheid der Familienkasse
AW: Kindergeld
Hallo Sascha,
willkommen bei Intakt
Nach welchen Unterlagen hat die Familienkasse denn beurteilt, dass die Behinderung nicht die Ursache für die Erwerbsunfähigkeit ist?
Falls Ihr das nicht wisst, solltet Ihr nachfragen und gleichzeitig vorsorglich Widerspruch innerhalb der genannten Frist einlegen ("Begründung folgt").
Zusätzlich würde ich bei dem Dich behandelnden Arzt nachfragen, wie er das beurteilt.
AW: Kindergeld
Zitat von sascha1982
Hallo,
ich bin 28 Jahre, und bin Schwerbehindert von 50 % habe eine art Lernbehinderung und Hirnschädigung.
und ich bekomme Hartz IV, und bin im sinne des SGB II Erwerbsfähig.
hatte auch Kindergeld noch erhalten, und nun hat die Familienkasse meinen Vater angeschrieben das er eine Haushalstbescheinigung ausfüllen sollte, und eine Kopie vom Schwerbehindertenausweiß ab August 2010, hatte einen neuen Schwerbehindertenasuweiß beantragt, wo auf unbefristet geändert wurde.
Und jetzt hat die Familienkasse einen Bescheid meinen Vater zukommen lassen, das bei mir nach den Unterlagen (ALG II Bescheid und Schwerbehindertenasuweiß von 50% ) nicht ursächlich dafür ist das ich meinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
sollen wir dann Wiederspruch einlegen? hat es aussicht auf erfolg?
übersende als Anlage mal den Bescheid der Familienkasse
Hallo Sacha,
Hier greift vieles ineinander. Ich nehme an Du bist in eine Lernförderschule gegangen. Wenn Du es hier nicht Öffentlich schreiben dann gern PN.
Wie ist es zum Beispiel nach der Schule weiter gegangen , Dir hätte vom AA ein Reha -Berater zugestanden . Bei uns hier gibt viele die Ihre Schulabschluss und Ihre Ausbildung über's IB machen . Ich weiss auch von diesen das die nur KG bis Ausbildungsende erhalten.
Da sie zwar Lernbehindert sind aber dennoch für Ihren Lebensunterhalt selber aufkommen können.
Wie läuft das jetzt bei Deinem Hartz4 ? Und hast Du immer noch den Reha -Berater vom AA der steht Dir trotz Hartz 4 zu
mfg
Seti
AW: Kindergeld
Hallo,
also ja ich bin auf einer Föderschule gegangen, nach der Schule bin ich zum BFZ, in einem Berufsföderungszentrum, wo man die Berufe kennengelernt hatte.
Ich hatte einen Rehe berater der Agentur für Arbeit, aber jetzt nicht mehr, da er meinte für mich bleibt nur die WFBM übrig, Werkstadt für Behinderte Menschen.
Aber das wollte ich nicht, wollte einen normalen Arbeitsplatz, und wegen der Behinderung konnte ich auch keine Ausbildung machen, ich meine eine Ausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Und nach der aussage vom Rehe Berater bin ich nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar.
AW: Kindergeld
Zitat von sascha1982
Hallo,
also ja ich bin auf einer Föderschule gegangen, nach der Schule bin ich zum BFZ, in einem Berufsföderungszentrum, wo man die Berufe kennengelernt hatte.
Ich hatte einen Rehe berater der Agentur für Arbeit, aber jetzt nicht mehr, da er meinte für mich bleibt nur die WFBM übrig, Werkstadt für Behinderte Menschen.
Aber das wollte ich nicht, wollte einen normalen Arbeitsplatz, und wegen der Behinderung konnte ich auch keine Ausbildung machen, ich meine eine Ausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Und nach der aussage vom Rehe Berater bin ich nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar.
Hallo Sasche jetzt kommen wir der Sache näher.
Habt Ihr das schriftlich was der Reha Berater gesagt hat ??? Wenn nicht bitte nachholen und zusammen mit dem Widerspruch der FK zuschicken.
Ach da fällt mir noch was ein , bei uns gibt es für behinderte dieses Projekt JobFit
an diesem Projekt können behinderte teilnehmen die im eigentlichen Sinn für die WfbM nicht geeignet sind . Ich meine damit für Ihren Lebensunterhalt selber aufkommen.
Gibt es bei Euch eine Lebenshilfe ???
Das einzige was dort wichtig ist sie müssen allein zur Arbeit kommen. Diese Jungen Leute erhalten einen ordentlichen Arbeitslohn , haben Kündigungschutz usw,
Aus welchen Bundesland kommst Du denn
mfg
Seti
AW: Kindergeld
Hallo,
ja bei uns gibt es eine Lebenshilfe, das ist aber eine WFBM.
Und da gibt es keinen ordentlichen Lohn, ich denke so um die 300,- höchtens im Monat.
Und ist aber dann nicht in gefahr das man dann kein Hartz IV mehr bekommt oder?
AW: Kindergeld
Zitat von sascha1982
Hallo,
ja bei uns gibt es eine Lebenshilfe, das ist aber eine WFBM.
Und da gibt es keinen ordentlichen Lohn, ich denke so um die 300,- höchtens im Monat.
Und ist aber dann nicht in gefahr das man dann kein Hartz IV mehr bekommt oder?
Hallo Sascha,
wenn Du in eine WfbM gehst hast Du ein recht auf Grundsicherung nach dem SGB XII
das bedeutet 354 Euro Regelsatz + anteilig Kosten der Unterkunft.
Werkstatteinkommen ist recht unterschiedlich bei uns in der WfbM gibt es Abteilungen da ist das Einkommen 100 Euro in anderen Abteilungen bis 120 Euro.
Aber das was ich meine mit der Lebenshilfe ist was anderes.
Dise Jungen Leute arbeiten bei Reg. in der Postabteilung oder im Loretto in der Küche oder im Service Bereich ( Kellner) sie werden von den Mitarbeitern der LH unterstützt , bei Problemen im Arbeitsalltag oder ähnlichen.
Dann gibt es noch die AIS ( Arbeit in Selbsthilfe) Rolli Rep-Werkstatt, Wäscherei u.a hier wird Lohn wie auf dem ersten Arbeitsmarkt gezahlt.
Falls Du doch in die WfbM gehen willst kommst Du zuerst in den Berufsbildungsbereich dort bleibst Du 2 Jahre hier erhält man Ausbildungsgeld im ersten Jahr 63 Euro und im zweiten Jahr 73 Euro.
Gleichzeitig kannst Du aber Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen . Das Ausbildungsgeld wird oder besser darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
mfg
Seti
AW: Kindergeld
Hallo,
achso dann ist Lebenshilfe bei euch was anderes, als bei uns.
komme aus Baden-Württemberg, in der nähe vom Bodensee.
aber ich möchte nicht in einer Werkstatt für Behinderte Menschen.
AW: Kindergeld
Hallo Sascha,
vielleicht findest passende Informationen durch den
Integrationsfachdienst BWAW: Kindergeld
Zitat von sascha1982
Hallo,
achso dann ist Lebenshilfe bei euch was anderes, als bei uns.
komme aus Baden-Württemberg, in der nähe vom Bodensee.
aber ich möchte nicht in einer Werkstatt für Behinderte Menschen.
Ich bin auch aus Baden-Württemberg allerdings Landkreis Tübingen
Lies Dir mal den Link von Inge durch dort wird Dir auch geholfen.
AW: Kindergeld
Hallo,
nein der Integartionsdienst BW taugt auch nichts, da sie auch nichts haben, und sich an der Stelle vom Rehe Berater angeschlssen haben es bleibt nur die WFBM.
Zumindest war es bei mir da wo ich es versucht hatte, vieleicht versuche ich es nochmal, aber möchte keine Weiterbildungsmaßnahmen usw. Bildungsmaßnahmen oder so, sondern ein Arbeitsplatz wo man endlich geld verdient.