Hallo Ihr Lieben,
solangsam drehe ich am Rad und zwar geht es zum die Fahrkosten meiner Tochter.
Sie erhält Ausbildungsgeld nach § 103 SGB III das dies 50 % anrechenbar ist wissen wir , ich liege seit Nov. mit der Wohngeldstelle in Streit da meiner Tochter auch das Fahrgeld angerechnet werden soll.
Fahrkosten zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §97 SGB III i.Vm. §33 und §44 SGB IX
Diese Reisekosten werden meiner Tochter als hälftig als Einkommen angerechnet.
Obwohl laut Einkommenskatalog Reisekosten aus Öffentlich Mittel kein Einkommen sind http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Einkommenskatalog.pdf ( Seite 20)
Die zuständige Sachbearbeiterin beruft sich hier auf § 14 (2) 27 d da steht aber nur Ausbildungsgeld nix von Reisekosten
Wie gesagt Wohngedstelle sieht das als Einkommen an was ich für nicht richtig halte , ich hab Kopien des Bescheides beigefügt und in denn vorherigen Berechungen zählt es auch nicht als Einkommen .
Wer hat nun recht ????
Liebe Grüße Uta
solangsam drehe ich am Rad und zwar geht es zum die Fahrkosten meiner Tochter.
Sie erhält Ausbildungsgeld nach § 103 SGB III das dies 50 % anrechenbar ist wissen wir , ich liege seit Nov. mit der Wohngeldstelle in Streit da meiner Tochter auch das Fahrgeld angerechnet werden soll.
Fahrkosten zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §97 SGB III i.Vm. §33 und §44 SGB IX
Diese Reisekosten werden meiner Tochter als hälftig als Einkommen angerechnet.
Obwohl laut Einkommenskatalog Reisekosten aus Öffentlich Mittel kein Einkommen sind http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Einkommenskatalog.pdf ( Seite 20)
Die zuständige Sachbearbeiterin beruft sich hier auf § 14 (2) 27 d da steht aber nur Ausbildungsgeld nix von Reisekosten
Wie gesagt Wohngedstelle sieht das als Einkommen an was ich für nicht richtig halte , ich hab Kopien des Bescheides beigefügt und in denn vorherigen Berechungen zählt es auch nicht als Einkommen .
Wer hat nun recht ????
Liebe Grüße Uta

