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Teilhabe am Arbeitsleben

Seti 15.01.2011, 13:51#1
Hallo Ihr Lieben,

solangsam drehe ich am Rad und zwar geht es zum die Fahrkosten meiner Tochter.

Sie erhält Ausbildungsgeld nach § 103 SGB III das dies 50 % anrechenbar ist wissen wir , ich liege seit Nov. mit der Wohngeldstelle in Streit da meiner Tochter auch das Fahrgeld angerechnet werden soll.

Fahrkosten zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §97 SGB III i.Vm. §33 und §44 SGB IX

Diese Reisekosten werden meiner Tochter als hälftig als Einkommen angerechnet.

Obwohl laut Einkommenskatalog Reisekosten aus Öffentlich Mittel kein Einkommen sind http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Einkommenskatalog.pdf ( Seite 20)

Die zuständige Sachbearbeiterin beruft sich hier auf § 14 (2) 27 d da steht aber nur Ausbildungsgeld nix von Reisekosten

Wie gesagt Wohngedstelle sieht das als Einkommen an was ich für nicht richtig halte , ich hab Kopien des Bescheides beigefügt und in denn vorherigen Berechungen zählt es auch nicht als Einkommen .

Wer hat nun recht ????


Liebe Grüße Uta
amai 15.01.2011, 14:16#2
AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Seti,
ich würde dir raten dich einfach mal ans Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu schreiben und deinen besonderen Fall zu schildern:
http://www.bmvbs.de/DE/Service/service_node.html

Mir wurde sehr schnell, freundlich und kompetent auf meine Frage geantwortet, ob das Pflegegeld des eigenen Kindes im eigenen Haushalt als Einkommen angerechnet werden darf.

LG, amai
Seti 17.01.2011, 12:05#3
AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Oh man glaubt es kaum die konnten das nicht beantworten und haben mich ans Innenministerium nach Stuttgart verwiesen und dort wird man von einem zum anderen vermittelt
amai 17.01.2011, 13:23#4
AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Seti,
ich hatte nicht angerufen, sondern gemailt, das hat mir das weitergereicht werden vielleicht gespart?
Ich hoffe, du bekommst bald eine positive und verbindliche Auskunft.

LG, amai
Seti 17.01.2011, 13:36#5
AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Zitat von amai
Hallo Seti,
ich hatte nicht angerufen, sondern gemailt, das hat mir das weitergereicht werden vielleicht gespart?
Ich hoffe, du bekommst bald eine positive und verbindliche Auskunft.

LG, amai


Die Dame war wirklich nett , sie meinte ich solle diese Frage per Fax schicken , allerdings ist mir die Dauer der Beantwortung meiner Frage 14 Tage zu lang .
amai 17.01.2011, 13:46#6
AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Seti,
ich würde zweigleisig fahren. mich weiter um eine schnelle Antwort bemühen in Stuttgart und ruhig trotzdem die Frage faxen ans Ministerium.
Bei mir hat es nicht die 14 Tage gedauert und ein weiterer Vorteil war, dass ich die Antwort *von höchster Stelle* schriftlich präsentieren konnte, da gabs dann plötzlich keine *aber* und Gegenargumentation mehr, sondern es wurde sofort geändert.

LG, amai
Seti 17.01.2011, 18:21#7
AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Zitat von amai
Hallo Seti,
ich würde zweigleisig fahren. mich weiter um eine schnelle Antwort bemühen in Stuttgart und ruhig trotzdem die Frage faxen ans Ministerium.
Bei mir hat es nicht die 14 Tage gedauert und ein weiterer Vorteil war, dass ich die Antwort *von höchster Stelle* schriftlich präsentieren konnte, da gabs dann plötzlich keine *aber* und Gegenargumentation mehr, sondern es wurde sofort geändert.

LG, amai

Werde ich auch machen , ich werde das so mitteilen bei denn 2% Steigerung haben die mir ja auch recht gegeben:grins::grins:
Seti 18.02.2011, 13:10#8
AW: Teilhabe am Arbeitsleben

So heute kam der Bescheid meinen Widerspruch hab ich gewonnen

Fahrtkosten zur Teilhabe am Arbeitsleben dürfen nicht angerechnet werden

An amai nochmal vielen Dank für den Tipp mit dem Ministerium


LG Uta
amai 18.02.2011, 13:32#9
AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Herzlichen Glückwunsch, Uta!
Freut mich sehr, denn es macht sicher einen merkbaren Unterschied bei der Berechnung aus.

Das kann sicher auch für andere mal wichtig sein zu wissen.

LG, amai