AW: Wohngeld
Hallo Mara,
erst einmal herzlich Willkommen und einen guten Austausch hier.
Habt ihr gegen den Bescheid des Wohnungsamtes denn schon Einspruch eingelegt (Fristen beachten)?
Auf die Wahl der Krankenkasse habt ihr ja keinen Einfluß, soweit mir bekannt ist müssen auch Beiträge zur privaten KK im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__16.html
"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass
1.
Steuern vom Einkommen,
2.
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
3.
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
im Bewilligungszeitraum zu leisten sind.
Satz 1 Nr. 2 und 3 gilt entsprechend, wenn keine Pflichtbeiträge, aber laufende Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zu leisten sind, die dem Zweck der Pflichtbeiträge nach Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 entsprechen. Satz 2 gilt auch, wenn die Beiträge zu Gunsten eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes zu leisten sind. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung oder eine Sicherung besteht, für die Beiträge von Dritten zu leisten sind."
Ob eure Tochter beim Wohngeld berücksichtigt wird, wird davon abhängen, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet. Wo ist sie denn mit erstem und evtl. zweitem Wohnsitz gemeldet? Den ersten würde ich daheim behalten, vor allem auch, weil es wohl noch garnicht klar ist, ob sie auf Dauer im Heim untergebracht bleiben soll, so wie ich dich verstehe.
Menschen, die zum Beispiel berufsbedingt auswärts arbeiten unter der Woche oder Studenten können doch auch Wohngeldberechtigt sein, obwohl sie sich nicht ständig am eigentlichen Wohnort aufhalten.
LG, amai