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Wohngeld

MichaelK 01.01.2011, 20:38#1
Hallo Zusammen,

Euch ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr:winke:

Wohngeld für Januar wurde unverändert im Betrag überwiesen. Eigentlich hätte es wegen des Wegfalls "Heizkostenzuschuß" gekürzt werden müssen Laut Wohngeldtabelle 16€ weniger.
Weiß da jemand was dazu? Bescheid wurde auch nicht geändert. Hängt das auch mit der Ablehnung ALG II etc..im Bundesrat zusammen?

....... also zurückholen gibts dann nimmer Ich verbrauch d a s sofort :grins:

LG Michael
amai 01.01.2011, 22:19#2
AW: Wohngeld

Hallo Michael,
auch mir sind zwei Fälle bekannt, wo es unverändert überwiesen wurde.
Ich schließe mich deiner Vermutung mit der fehlenden Zustimmung und damit fehlender Rechtsgrundlage an.
Ob rückwirkend noch eine Schlechterstellung bzw. Kürzung erfolgen kann bin ich schlichtweg überfragt, bzw. kann mir nicht vorstellen, das dies möglich wäre.

Bei den steigenden Energiepreisen und trotz allem Aufschwungs doch nicht so rosiger Situation für viele Menschen finde ich die Kürzung sowieso ein schlechtes Signal und Maßnahme der Politik, solange man Banken und Spekulanten das Geld nur so hinterherwirft.

LG, amai
Seti 02.01.2011, 16:23#3
AW: Wohngeld
Zitat von MichaelK
Hallo Zusammen,

Euch ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr:winke:

Wohngeld für Januar wurde unverändert im Betrag überwiesen. Eigentlich hätte es wegen des Wegfalls "Heizkostenzuschuß" gekürzt werden müssen Laut Wohngeldtabelle 16€ weniger.
Weiß da jemand was dazu? Bescheid wurde auch nicht geändert. Hängt das auch mit der Ablehnung ALG II etc..im Bundesrat zusammen?

....... also zurückholen gibts dann nimmer Ich verbrauch d a s sofort :grins:

LG Michael

Hallo Michael,

auch unser Wohngeld wurde unverändert überwiesen. Falls die es zurück haben wollen wird dies dann verrechnet.
MichaelK 04.01.2011, 11:09#4
AW: Wohngeld

Hallo,

ich hab heut bei der Wohngeldstelle nachgefragt, wie sich das nun mit dem "Heizkostenzuschuß" verhält.

Ergebnis: Bei laufender Bewilligung wird weiter gezahlt. Erst bei Neubewilligung wird dann der Zuschuß nicht mehr berücksichtigt. Zurückgezahlt werden muß Nichts.

LG Michael
Seti 04.01.2011, 11:44#5
AW: Wohngeld

Danke für die Info Michael
amai 04.01.2011, 12:30#6
AW: Wohngeld

Lieber Michael,
danke für deine Mühe und dass du die Information hier weitergibst.

LG, amai
Gisela M. 04.01.2011, 15:30#7
AW: Wohngeld
Zitat von MichaelK
Zurückgezahlt werden muß Nichts.


In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz den sogenannten "Vertrauensschutz" erwähnen, der in § 45 Abs. 2 SGB X zu finden ist:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__45.html

Danach kann man sich auf dieses Vertrauen nur dann nicht berufen, wenn man die Leistung z.B. durch unrichtige Angaben oder grobe Fahrlässigkeit erwirkt hat.

Der Vertrauensschutz ist leider viel zu wenig bekannt, so dass häufig Gelder zurückgefordert werden, die eigentlich gar nicht zurückgezahlt werden müssen.

Grüße
Gisela
MichaelK 04.01.2011, 16:33#8
AW: Wohngeld
Zitat von Gisela M.
"Vertrauensschutz"


Hallo Gisela,

den hatte ich ursprünglich "im Auge". Aber scheint ja nicht notwendig zu sein.

LG Michael
mara meyer 04.05.2011, 12:03#9
Wohngeld wenn das Kind in ein Heim zieht?

Hallo zusammen,
Meine Tochter 14Jahre lebt seid Dezember letzten Jahres in ein Heim für behinderte Kinder.
Bisher haben wir auf Grund ihrer Behinderung und da sie Zuhause lebte,Wohngeld bezogen.
Jetzt haben wir einen neuen Antrag stellen müssen und die beim Wohngeld meinten,es wäre unser eigener Luxus das wir unsere Tochter alle 2 Wochen über das Wochenende und auch in den Ferien nach Hause holen würden.
Denn wir könnten ja auch zu ihr fahren und sie dort besuchen.
Des weitern rechnen sie auch nicht mehr,was bisher so war,die Private Krankenversicherung an.
Auch das wäre unser Luxus.
Mein Mann ist Beamter,da geht das nun mal nicht so einfach mit den Versicherten wechseln,besser gesagt,es geht gar nicht.
Wir haben ihr Zimmer,wo ihr Pflegebett und ihre Möbel und Spielsachen stehen.
Und es ist für uns auch sehr wichtig das unsere Tochter nach Hause kommt und für unsere Tochter auch.
Zumal alle Seiten noch an großen Trennungsschmerz leiden .
vlg. mara
amai 05.05.2011, 17:34#10
AW: Wohngeld

Hallo Mara,
erst einmal herzlich Willkommen und einen guten Austausch hier.
Habt ihr gegen den Bescheid des Wohnungsamtes denn schon Einspruch eingelegt (Fristen beachten)?
Auf die Wahl der Krankenkasse habt ihr ja keinen Einfluß, soweit mir bekannt ist müssen auch Beiträge zur privaten KK im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__16.html
"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass
1.
Steuern vom Einkommen,
2.
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
3.
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

im Bewilligungszeitraum zu leisten sind. Satz 1 Nr. 2 und 3 gilt entsprechend, wenn keine Pflichtbeiträge, aber laufende Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zu leisten sind, die dem Zweck der Pflichtbeiträge nach Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 entsprechen. Satz 2 gilt auch, wenn die Beiträge zu Gunsten eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes zu leisten sind. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung oder eine Sicherung besteht, für die Beiträge von Dritten zu leisten sind."

Ob eure Tochter beim Wohngeld berücksichtigt wird, wird davon abhängen, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet. Wo ist sie denn mit erstem und evtl. zweitem Wohnsitz gemeldet? Den ersten würde ich daheim behalten, vor allem auch, weil es wohl noch garnicht klar ist, ob sie auf Dauer im Heim untergebracht bleiben soll, so wie ich dich verstehe.
Menschen, die zum Beispiel berufsbedingt auswärts arbeiten unter der Woche oder Studenten können doch auch Wohngeldberechtigt sein, obwohl sie sich nicht ständig am eigentlichen Wohnort aufhalten.

LG, amai
mara meyer 05.05.2011, 18:31#11
AW: Wohngeld

Hallo und vielen Dank für Deinen Eintrag.
Inzwischen hatte ich den Link schon selber gefunden.
Und ja meine Tochter hat den 1ten Wohnsitz bei uns Zuhause.
Vielen Dank und liebe Grüsse