hallo erst mal,
meine frage:
wie viel darf man netto bzw. brutto verdienen, damit man zuzahlungsbefreit ist.
ich habe zwar unter mein recht nachgeschaut - bekam es aber irgendwie nicht auf die reihe.
es wäre schön wenn wer eine antwort auf meine frage hätte.
mfg
findus
AW: Eingliederungshilfe
Hallo Findus,
ich kann Dir jetzt nur sagen wie es bei uns war.
Mann war Alleinverdiener ich im Babyjahr waren zu diesem Zeitpunkt auf Hartz4 angewiesen. 3 Kinder insgesamt.
Wir mussten hier den AlgII - Bescheid vorlegen und waren dann befreit.
Das gleich gilt bei und Baden -Württemberg auch bei Eltern mit Kinderzuschlag.
Diese werden dann von dieser( Häusliche Ersparnis ) so wird das bei uns genannt befreit.
Frag mal in Der Einrichtung / Schule nach.
mfg
Kijara
AW: Eingliederungshilfe
Zitat von Findus
hallo erst mal,
meine frage:
wie viel darf man netto bzw. brutto verdienen, damit man zuzahlungsbefreit ist.
ich habe zwar unter mein recht nachgeschaut - bekam es aber irgendwie nicht auf die reihe.
es wäre schön wenn wer eine antwort auf meine frage hätte.
mfg
findus
Das ist abhängig von der Maßnahme und ob das Kind schon in der Schule ist (vor allem bei "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft").
Schau mal unter § 92 Abs. 2 SGB XII.
Da steht, wann man nur die Kosten des Lebensunterhaltes aufbringen muss, was bedeutet, dass man sich an den Kosten der Eingliederungshilfe nicht beteiligen muss.
Gruß
Gisela