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Heimunterbringung - häusliche Ersparnis

Gast 05.07.2004, 22:11#1
Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem schweren Herzens unseren schwer geistig behinderten Sohn in ein Heim gegeben und holen ihn alle zwei Wochen über's Wochenende wieder zu uns nach Hause.

Jetzt haben wir den Bescheid über die von uns zu zahlende "häusliche Ersparnis" erhalten.
Da ich die ganze Zeit irgendwie den Eindruck hatte, dass die Sachbearbeiterin hier beim örtlichen Sozialamt sich auch nicht so richtig auskennt, habe ich mich selber ein bisschen eingelesen.
Klar ist, dass eine Zuzahlung nur in Höhe der häuslichen Ersparnis erfolgt. Wie die häusliche Erparnis sich im Detail errechnet, ist mir nicht ganz klar, da die Sozialhilfe-Richtlinien der Länder nicht im Internet zu finden sind. Offensichtlich erfolgt eine Pauschalierung abhängig von der Einkommenshöhe.
Uns wurde mitgeteilt, dass unser Einkommen das Doppelte des Freibetrags übersteigt, deshalb würde die häusliche Ersparnis 125-150% des Regelsatzes betragen.

Mir geht es weniger um den Betrag der Zuzahlung als vielmehr um das ungute Gefühl, dass hier irgendwie "Pi mal Daumen" irgendein Betrag festgesetzt wurde. Deshalb würde ich schon gerne nachvollziehen können, ob dieser Betrag reell ist.

Vorab zu meinen Fragen noch der Hinweis, dass wir in Rheinland-Pfalz leben und unser Sohn 10 Jahre alt ist. Die Wochenend- und Ferienaufenthalte bei uns wurden entsprechend berücksichtigt.

Jetzt zu meinen Fragen:
- Unser Einkommen übersteigt knapp das Doppelte dieses ominösen Freibetrags. Ist hier 150% des Regelsatzes der Maximalbetrag oder könnte ich mich bei einer weiteren Überprüfung sogar noch schlechter stellen?
- Auf entsprechende Fragen erhielten wir bisher nur ausweichende Antworten, die eher in die Richtung gingen, dass man das ja dann alles noch genau überprüfen müsste und dass es auch mehr werden könnte. So hätte man z.B. auch das gezahlte Kleidergeld noch gar nicht in Rechnung gestellt, was auch noch dazukommen könnte. Ist es richtig, dass möglicherweise auch das Kleidergeld zu erstatten ist?
- Wie werden Werbungskosten berücksichtigt. Eigentlich müssten doch die tatsächlichen Kosten in Abzug gebracht werden oder wird mit Pauschalen (z.B. Fahrpreise der öffentlichen Verkehrsmittel) gerechnet? Kann ich für den Pkw die tatsächlichen Fahrkosten oder nur die steuerlichen Pauschalen in Abzug bringen?
- Wird nur das regelmäßige Nettoeinkommen angesetzt oder werden auch die Stuererstattungen (z.B. wegen hoher Werbungskosten) mit einbezogen?
- Ach ja, gibt's irgendwo in den Weiten des Internets die Sozialhilferichtlinien für Rheinland-Pfalz zum nachlesen?

Vielen Dank im voraus