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Unterhalt beim Wohngeld anrechenbar ??

Gast 31.05.2004, 17:44#1
Hallo,

wir haben eben unseren wohngeldbescheid abgelehnt bekommen. Insbesondere dadurch, daß der Unterhalt, das der Vater meiner Kinder zahlt, als Einkommen gerechnet wurde. Dadurch sind wir knapp über die Grenze gerutscht  [Bild: www.intakt.info]

Kennt sich da jemand aus von Euch ???

LG

Bine
Gast 31.05.2004, 19:40#2
Hallo Bine,

klare Sache: Unterhalt ist Einkommen und wird bei der Berechnung für Wohngeld angerechnet. Ich frage mich jetzt, wieso du darüber so böse bist ?? Den Unterhalt bekommst du doch in BAR und hast ihn als Einkommen zur Verfügung....

schöne Grüsse
Harald
gaby1967 31.05.2004, 20:55#3
Hallo Bine,

wie Harald schon schrieb, ist erhaltener Unterhalt Einkommen. Das hat also alles seine Richtigkeit.

Sei froh, daß Du keine Sozialhilfe beantragt hast. Da wird nämlich sogar das Kindergeld als Einkommen abgezogen, welches bei der Wohngeldberechnung nicht mit zählt. Wie würdest Du da erst kochen?? ;-)

Gruss Gaby
Gast 31.05.2004, 22:16#4
Hallo,
danke für die Antworten!
ich "koche" ja nicht, weil die das als Einkommen anrechnen. sondern weil wir (wie immer wenn wir von den Behörden mal Geld wollen) knapp über den Grenzen liegen. Bei den niedrigen Grenzen scheint man wirklich nur in den "Genuß" der Zuschüsse zu kommen, wenn man bereits Sozialhilfeempfänger ist. DAS finde ich so ungerecht. Wir ackern uns hier ab, und keine amtliche Stelle rückt mal mit Geld rüber
Gast 01.06.2004, 06:27#5
Hallo Bine

Tja, was du da sagst geht vielen so. Die Grenzen sind wirklich sehr niedrig gesetzt. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite nur 30 Stunden in der Woche. Blauäugig wie ich bin, habe ich gedacht, Wohngeld bekomen wir ja nun bestimmt auch. Also habe ich mich vor dem Amt "ausgezogen" und heraus kam nichts...Also wenn wir immer von dem Gehalt was wir jetzt haben leben müssten, dann kämen wir nie auf einen grünen Zweig. Und das wir dann trotzdem kein Wohngeld kriegen zeigt mir, das es wirklich nur die bekommen, die sowieso schon nix haben

Nicht zu ändern.

Schöne Grüsse
Harald
Yvonne 02.06.2004, 21:03#6
Hallo ihr,

ich wollte mal fragen, ob ihr beim Einreichen des Wohngeldes auch die Schwerbehinderung eurer Kinder mit angegeben habt (sprich Kopie vom Ausweis beigefügt)
Durch die Behinderung steht einem ein höherer Bedarf sowie mehr Quadratmeter zu.

Viele Grüße

Yvonne
Anke 06.06.2004, 17:16#7
Hallöchen

Die, die nix haben, sprich SH erhalten, bekommen meist das Wohngeld über das Sozialamt. Am Ende hat ein Sozialhilfeempfänger nix von diesem Wohngeld. Er hat ca. 290€ im Monat zum leben, davon müssen kleinere Anschaffungen wie Fahrtkosten, Frisör etc. mit bezahlt werden. Auch ist der Strom und Warmwassergeld in diesem Regelsatz mit drin, wird nicht extra gezahlt. Für Kinder bekommt man je nach Alter im Monat - bis 6 Jahre 144€, 7 bis 13 192€ und für 14-17jährige 266€.
Plus die Miete, diese muss angemessen sein, dass heisst, meist das billigste.

Es ist also für einen Sozialhilfeempfänger kein Plus, wenn dieser Wohngeld bekommt. Er bekommt eh nicht mehr, als ihm im Regelsatz zusteht.

Aber Unterhalt vom Vater ist eindeutig Einkommen. Es werden ja alle Einkommen der im Haushalt wohnenden berückssichtigt.
Auch bei einem SH-Empfänger mindert staatl. Kindergeld und Unterhalt vom Kindesvater die Höhe des Sozialhilfebetrages.

Soweit sogut
Anke
Gast 08.06.2004, 09:29#8
Hallo Yvonne,

ich wollte mal fragen, ob ihr beim Einreichen des Wohngeldes auch die Schwerbehinderung eurer Kinder mit angegeben habt (sprich Kopie vom Ausweis beigefügt)
Ja, das habe ich gemacht.
Wir bekommen ein bisschen Lastenzuschuss, weil wir ein "eigenes" Haus haben. KU wurde zum Einkommen gerechnet, als anrechenbare Kosten für den Wohnraum zählen nur die Zinszahlungen, nicht die Tilgung. Auch wurde die Eigenheimzulage als Einkommen gewertet.

Durch die Behinderung steht einem ein höherer Bedarf sowie mehr Quadratmeter zu.


Gibts da irgendwelche Grenzen?


Viele Grüße

Susa
Yvonne 08.06.2004, 09:43#9
Hallo Susa,

also soviel ich weiss, steht einem pro behindertem Kind zusätzlich 10 Quadratmeter mehr zu und sie haben damals bei uns eine Pauschale zusätzlich berücksichtigt.
Ob diese Pauschale mal wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist weis ich leider nicht. Aber schau doch mal auf diese Seite und frage dort mal im Forum, da scheinen so einige Fachleute zu sitzen.
Tacheles

Liebe Grüße

Yvonne