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Wichtig: Steuerliche Berücksichtigung beh. Kinder

amai 25.11.2010, 14:25#1
Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu ein klarstellendes Schreiben
verfasst, dass allerdings nur vorrübergehend und wahrscheinlich
kurzzeitig online gestellt sein wird. Ich empfehle daher, sich dieses
Schreiben abzuspeichern:


http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/022__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


Siehe auch folgender Beitrag:

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/steuern/191511/steuerliche-beruecksichtigung-behinderter-kinder

LG, amai
rettesich 25.11.2010, 19:12#2
AW: Wichtig: Steuerliche Berücksichtigung beh. Kin

@ amai

Danke.

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