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Rundfunkgebühren

Inge 23.11.2010, 14:00#1
Reform der Rundfunkgebühren beschlossen
Keine generelle Gebührenfreiheit für Menschen mit Behinderungen mehr!

Am 21.10.2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder die Neuregelung der Rundfunkgebühren beschlossen. Danach wird ab 01.01.2013 jeder Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag zu entrichten haben, der nach Aussage von Ministerpräsident Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) den bisherigen Beitrag von 17, 98 Euro aber nicht übersteigen soll.
[....] Eine vollständige Gebührenbefreiung, ebenfalls nur auf Antrag, sieht der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag unter anderem für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) vor. [...]
Quelle: Lebenshilfe
rettesich 23.11.2010, 15:54#2
AW: Rundfunkgebühren

Soweit so gut.
volvocarl 23.11.2010, 18:11#3
AW: Rundfunkgebühren

Mal kurz ne Frage dazu. Ich weiß, die Suchmaschine.....:pfeif:

Ich hab die RF für den Bengel nicht beantragt, weil angeblich dann noch mal ne Neubegutachtung erfolgen muss. Das war mir zu viel Arbeit.

Aber ist das wirklich so? Ich brauchs nicht unbedingt, ich zahle eh und der Bengel wohnt ja bei uns. Und von den "Pfeifen" der GEZ war noch keiner da wegen dem Jungen.
Aber für den Fall der Fälle: reicht das nicht, das er Grusi bekommt oder muss da wirklich ne neue Begutachtung stattfinden.

Das gleiche für den schönen blauen Aufkleber fürs Auto.....;-)
Hätte ich beantragen und begutachten lassen müssen, obwohl damals noch aG im Ausweis stand (jetzt "nur" noch H und G). War ich auch zu faul für und habs auch noch nie gebraucht, wenn ich ehrlich bin.
Aber erstaunt bin ich immer wieder, wer alles die Behinderten-Aufkleber bekommt. Bei uns haben das viele ältere Herrschaften, die nur ihre Stöcke brauchen, wenn Leute dabei sind. Ähnlich wie die, die mit Krücken am Bus stehen, aber vollkommen problemlos und wie die Wilden in den Bus drängeln - ohne Stöcke. Verkehrte Welt.

Aber zu den Fernsehgebühren: Das wäre dann die eindeutig bessere Lösung. Jetzt zahlt der eine, der andere drückt sich. Dann muss jeder, der nen Haushalt hat bezahlen. Ohne wenn und aber. Außer natürlich die Ausnahmen, die nicht können.
In Holland wird das meines Wissens über den Lohn mit abgezogen, bei jedem.

LG
Stefan
rettesich 23.11.2010, 19:06#4
AW: Rundfunkgebühren

Hallo volvocarl,

die Bestätigung zur RF war -soweit ich mich erinnern kann- bereits als Anlage dem Grundsicherungsbescheid beigelegt.
Im übrigen hat mich auch ein Kontrolleur der GEZ daraufhin angesprochen, meinte, ich sollte doch die Befreiung endlich beantragen. Habe es bis dato nicht geschafft :wand:
rettesich 23.11.2010, 19:14#5
AW: Rundfunkgebühren

Das Dingens heißt:
Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ
(gilt nur in Verbindung mit einer schriftlichen Berantragung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei der GEZ. Zusätzliche Nachweise sind grundsätzlich nicht erforderlich)
:grins:
volvocarl 24.11.2010, 10:24#6
AW: Rundfunkgebühren

Danke @rettesich.

Muss ich mich mal drum kümmern. Aber ist eigentlich nicht unbedingt nötig außer als Nachweis wenn die GEZ mal kommen sollte.
Gilt ja nur für den Jungen, ich muss ja trotzdem zahlen....:grantel:

LG
Stefan