AW: Höherstufung und Merkzeichen beantragen?
Hallo Dascha,
2007 waren die damaligen Gutachtertabellen nicht viel anders als jetzt, allerdings sind sie seit Januar 2009 verrechtlicht worden, sind also nun verbindlich.
Zu finden sind die *Versorgunsmedizinischen Grundsätze* hier:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf
Zum Merkzeichen *H* bei Kindern, insbesondere bei Autisten steht dort folgendes:
"5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
a) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die bei der Hilflosigkeit genannten „Verrichtungen“ zu beachten.
Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“, die Förderung der
körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch
der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt
und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung
gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von
Bedeutung sind.
b) Stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der
wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden
gleichaltrigen Kindes überschreitet. Der Umfang der wegen der
Behinderungen notwendigen zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich
sein. Bereits im ersten Lebensjahr können infolge der Behinderung
Hilfeleistungen in solchem Umfang erforderlich sein, dass dadurch die
Voraussetzungen für die Annahme von Hilflosigkeit erfüllt sind.
c) Die Besonderheiten des Kindesalters führen dazu, dass zwischen dem
Ausmaß der Behinderung und dem Umfang der wegen der Behinderung
erforderlichen Hilfeleistungen nicht immer eine Korrelation
besteht, so dass – anders als bei Erwachsenen – auch schon bei niedrigerem
GdS Hilflosigkeit vorliegen kann.
d) Bei angeborenen oder im Kindesalter aufgetretenen Behinderungen ist
im Einzelnen folgendes zu beachten:
,[...]
bb) Bei autistischen Syndromen sowie anderen emotionalen und
psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten
ist in der Regel Hilflosigkeit bis zum 16. Lebensjahr
– in manchen Fällen auch darüber hinaus – anzunehmen."
Bedeutet, das ihm das Merkzeichen *H* unzweifelsfrei zusteht.
Zum GdB bei Autismus:
"3.5 Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Autistische Syndrome
leichte Formen (z.B. Typ Asperger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100"
Es wäre gut, wenn du Atteste und Berichte vorlegen könntest, die konkret die Beeinträchtigungen und Auswirkungen im täglichen Leben deines autistischen Sohnes beschrieben werden und nicht nur die Diagnose alleine.
Desweiteren kommen das Merkzeichen *B* und bei Orientierungsschwierigkeiten und mangelnder Verkehrssicherheit evtl. auch das *G* in Betracht.
Bei deinem Kind mit der Lungenkrankheit kommt es auf die individuelle Ausprägung derselben an.
Auch dazu findest du in den Gutachtertabellen mehr.
LG, amai