Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Höherstufung und Merkzeichen beantragen?

Dascha 03.11.2010, 14:28#1
Mein 10jähriger Aspie hat momentan einen GdB von 50 ohne Merkzeichen (ausgestellt 2007) und mein 6jähriger u.a. lungenkranker Sprößling hat einen GdB von 60 auch ohne Merkzeichen (auch 2007 ausgestellt). Beide Kinder gehen in die Körperbehindertenschule im Lernförderbereich.

Ich möchte für beide Kinder eine Höherstufung des GdB beantragen und Merkzeichen. Was schreibe ich denn in dem Schreiben ans Versorgungsamt rein?


LG Dascha
Kirsten 03.11.2010, 22:07#2
AW: Höherstufung und Merkzeichen beantragen?

Hallo Dascha,

zuerst einmal wäre der Weg beim Versorgungsamt einen Antrag auf Höherstufung, bzw. Überprüfung anfordern. Diesen kannst du dann ausfüllen und die Begründung,warum du die Merkzeichen beantragst ,beifügen. Dann prüft das Amt die Sachlage und meldet sich wieder.

Es gibt ja die Rubrik, Welche Leiden, bzw. Behinderungen haben sich seit der letzten Einstufung verschlechtert. Da kannst du ja alles eintragen. Schon alleine das Alter und im Jahr 2007 festgestellte Behinderungen können ja jetzt eine andere Voraussetzung für eine Höherstufung bilden.

Viele Grüße
Kirsten
amai 04.11.2010, 01:26#3
AW: Höherstufung und Merkzeichen beantragen?

Hallo Dascha,
2007 waren die damaligen Gutachtertabellen nicht viel anders als jetzt, allerdings sind sie seit Januar 2009 verrechtlicht worden, sind also nun verbindlich.

Zu finden sind die *Versorgunsmedizinischen Grundsätze* hier:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf

Zum Merkzeichen *H* bei Kindern, insbesondere bei Autisten steht dort folgendes:
"5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
a) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die bei der Hilflosigkeit genannten „Verrichtungen“ zu beachten.
Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“, die Förderung der
körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch
der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt
und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung
gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von
Bedeutung sind.
b) Stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der
wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden
gleichaltrigen Kindes überschreitet. Der Umfang der wegen der
Behinderungen notwendigen zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich
sein. Bereits im ersten Lebensjahr können infolge der Behinderung
Hilfeleistungen in solchem Umfang erforderlich sein, dass dadurch die
Voraussetzungen für die Annahme von Hilflosigkeit erfüllt sind.
c) Die Besonderheiten des Kindesalters führen dazu, dass zwischen dem
Ausmaß der Behinderung und dem Umfang der wegen der Behinderung
erforderlichen Hilfeleistungen nicht immer eine Korrelation
besteht, so dass – anders als bei Erwachsenen – auch schon bei niedrigerem
GdS Hilflosigkeit vorliegen kann.
d) Bei angeborenen oder im Kindesalter aufgetretenen Behinderungen ist
im Einzelnen folgendes zu beachten:
,[...]
bb) Bei autistischen Syndromen sowie anderen emotionalen und
psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten
ist in der Regel Hilflosigkeit bis zum 16. Lebensjahr
– in manchen Fällen auch darüber hinaus – anzunehmen."

Bedeutet, das ihm das Merkzeichen *H* unzweifelsfrei zusteht.

Zum GdB bei Autismus:
"3.5 Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Autistische Syndrome
leichte Formen (z.B. Typ Asperger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100"

Es wäre gut, wenn du Atteste und Berichte vorlegen könntest, die konkret die Beeinträchtigungen und Auswirkungen im täglichen Leben deines autistischen Sohnes beschrieben werden und nicht nur die Diagnose alleine.

Desweiteren kommen das Merkzeichen *B* und bei Orientierungsschwierigkeiten und mangelnder Verkehrssicherheit evtl. auch das *G* in Betracht.

Bei deinem Kind mit der Lungenkrankheit kommt es auf die individuelle Ausprägung derselben an.
Auch dazu findest du in den Gutachtertabellen mehr.

LG, amai
Sunflowers 04.11.2010, 16:13#4
AW: Höherstufung und Merkzeichen beantragen?

Hallo Dascha,

den Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX kannst du auch online erhalten und ausdrucken. Klick hier und dann findest du das PDF Dokument unter Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX.

Außerdem sollten möglichst aktuelle Arztbefunde dem Antrag beigelegt werden.
Blautopas 08.11.2010, 03:02#5
AW: Höherstufung und Merkzeichen beantragen?

Hallo Dascha!
Zitat von Dascha
Ich möchte für beide Kinder eine Höherstufung des GdB beantragen und Merkzeichen. Was schreibe ich denn in dem Schreiben ans Versorgungsamt rein?


Argumente ungefähr so wie hier, entsprechend abändern:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1238076#1238076

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1181039#1181039 (der Anhang, dazu ein Formular Höherstufungsantrag ausfüllen)

Liebe Grüße

Annette