Hallo,
wir haben Autismustherapie in Form von ABA/VB für unser Kind (Kindergartenalter) beim Sozialamt beantragt. Nun schickt uns das Amt zur örtlichen psychotherapeutischen Praxis für Menschen mit Autismus (ist kein Autismuszentrum, wie es die Bundesvereinigung Autismus Deutschland beschreibt, d. h. sie bieten nur einzelne Therapiestunden für diagnostizierte Autisten an), damit diese ein Gutachten erstellen bzgl. Frage ob ABA notwendig ist bei unserem Kind und wenn ja, welchen Umfang in Stunden pro Woche sie empfehlen.
Haben wir keine freie Gutachterwahl? Die Praxis möchte natürlich gerne, dass wir mit dem Kind zu ihnen kommen und unser Kind dort therapieren lassen. Sie selbst bieten kein ABA, sondern max. 2 x die Woche Therapie an. (Kosten dafür 80€ pro Stunde)
Wie ist die Rechtslage und wo steht es? Bin leider selbst nicht fündig geworden.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Susanne
wir haben Autismustherapie in Form von ABA/VB für unser Kind (Kindergartenalter) beim Sozialamt beantragt. Nun schickt uns das Amt zur örtlichen psychotherapeutischen Praxis für Menschen mit Autismus (ist kein Autismuszentrum, wie es die Bundesvereinigung Autismus Deutschland beschreibt, d. h. sie bieten nur einzelne Therapiestunden für diagnostizierte Autisten an), damit diese ein Gutachten erstellen bzgl. Frage ob ABA notwendig ist bei unserem Kind und wenn ja, welchen Umfang in Stunden pro Woche sie empfehlen.
Haben wir keine freie Gutachterwahl? Die Praxis möchte natürlich gerne, dass wir mit dem Kind zu ihnen kommen und unser Kind dort therapieren lassen. Sie selbst bieten kein ABA, sondern max. 2 x die Woche Therapie an. (Kosten dafür 80€ pro Stunde)
Wie ist die Rechtslage und wo steht es? Bin leider selbst nicht fündig geworden.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Susanne
