Hi,
im Moment haben wir ein grosses Problem mit dem Sozialamt.
Mein Sohn hat einen Brief bekommen, dass er nicht sofort mitgeteilt hat, dass er seit ein paar Monaten in einer WfB arbeitet.
Haben ja eine Betreuerin von Löwenzahn, aber da hat sie wohl auch nicht drauf geachtet.
Mein Sohn wohnt seit 2009 alleine in einer eigenen Wohnung.
Und bezieht Grundsicherung.
heute hat er einen bitterbösen Brief bekommen!!!
Er bekommt doch da aber nur ein Taschengeld so ca. um 70 Euro.
Wird das jetzt wieder von der Grundsicherung abgezogen oder wie??.
Und nochwas: Beim AA haben die mir gesagt, das Holger immer Kindergeld bekommen würde.
Dem Braten traue ich jetzt auch nicht mehr, weil soviel schon falsch gelaufen ist.
Wer weis was??
VlG
Inge
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Ist Dein Sohn im Berufsbildungsbereich ???
Wenn ja ist diese Einkommen 1 Jahr 64 Euro und im Zweiten Jahr 74 Euro Zweckbestimmtes Einkommen.
Link füge ich später ein.
Wenn Dein Sohn KG bekommt wird dies bei der Grusi abgezogen.
mfg
Seti
Zitat
Das im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen von der Bundesagentur für Arbeit an behinderte Menschen gezahlte Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe als Einkommen unberücksichtigt.
Das in der Werkstatt für behinderte Menschen im Rahmen einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahme kostenlos zur Verfügung gestellte Mittagessen mindert nicht den Sozialhilfeanspruch des behinderten Menschen (Abgrenzung zu BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R = BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr 3).
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=133565&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Hi,
wenn ihm die ca. 70 euro und das Kindergeld abgezogen würde, von was soll er dann leben??
Das kann nicht sein!!!
Er kann ja noch nicht einmal immer dort essen, weil er ja Laktoseintollernaz und
Morbus-Crohn noch hat??
Ausserdem hatte ich beim AA nachgefragt.
Dann haben die mir ne völlig falsche Auskunft gegeben!!!
Jetzt bin ich erstmal fertig!!!
VLG
Inge
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Hallo Ipdet,
die 70 Euro dürfen als zweckbestimmtes Einkommen NICHT abgezogen werden, das hat Seti ja geschrieben und den entsprechenden Passus zitiert.
Wenn das Kindergeld auf das Konto deines Sohnes gezahlt oder weitergeleitet wird wird man ihm es als Einkommen anrechnen und die Grundsicherung dementsprechend kürzen.
Wenn es hingegen auf dein Konto/Konto der Eltern kommt, dann wird es dementsprechend als euer Einkommen gezählt und kann dementsprechend nicht die Grundsicherung deines Sohnes mindern.
Es gibt in letzter Zeit immer mehr Bestrebungen der Sozialämter, einen Abzweigungsantrag des Kindergeldes zu stellen, damit sie weniger Grundsicherung zahlen müssen.
Dagegen sollten sich Eltern wehren, wenn ihnen regelmäßig Kosten für den Unterhalt der Kinder in Höhe des Kindergeldes anfallen. Wenn du zum Beispiel Kosten für Medikamente oder Diätprodukte wegen der Lactoseintoleranz für dein Kind kaufst hast du gute Karten, wenn du die entsprechenden Quittungen aufhebst und vorlegst. Auch Kosten für Fahrten zum Arzt, Freizeitgestaltung, Kleidung wegen Mehrbedarf wären solche möglichen Aufwendungen.
Hier ein Link zur Thematik mit einem Musterschreiben und Argumentationshilfen:
http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/musterschreiben_gegen_die_ueberleitung_des_kindergeldes.pdf
LG, amai
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
@ seti
Vielen lieben Dank für diese Information. So etwas ähnliches hatte ich
meiner Meinung nach auch schonmal im net gefunden, aber wußte nicht mehr wo.
Hoffentlich gilt das auch, wenn er eine eigene Wohnung hat.
Holger hat mir am Wochenende diesen Brief gebracht und war sehr depremiert, daß
sie ihm jetzt schonmal im November die Grusi um das Ausbildungsgeld kürzen werden.
Wir sollen auch alle Lohnstreifen und den Vertrag kopieren!!
Morgen werde ich beim SoziAmt anrufen, aber wie ich die Bearbeiterin kenne,
redet sie mir wieder was anderes ein.
Vielleicht sollte ich damit zur RA ???
Vielen lieben Dank auch für die anderen Antworten.
VLG
Inge
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Liebe Inge,
auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Oder war das noch gar kein Bescheid dieses Schreiben?
Ohne einen entsprechenden Bescheid können die doch nicht einfach Geld kürzen.
Dein Sohn hätte doch auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn ich nicht irre.
Noch ein Rat: verlasst euch nicht auf mündliche/telefonische Aussagen, sondern verlange immer einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid.
Wenn dein Sohn einen Anwalt aufsucht, sollte dieser unbedingt Ahnung vom Sozialrecht haben.
LG, amai
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Hi,
ich will ja nicht nerven, aber da fällt mir noch ein, daß mir unsere RA
geraten hat beim SOziAmt auch einen Zuschuss, oder wie man das nennt
wegen der Laktoseintoleranz und dem Morbus-Crohn zu stellen.
Das wären mtl. pro Sache auch noch mal 25,OO Euro extra, die er bekommen
würde. Sie hat mir extra ein Gerichtsurteil kopiert.
Auch dieses haben die mir beim Amt ausgeredet.
Und jetzt wollen die ihm auch noch das Ausbildungsgeld abziehen.
Langsam reichts mir wirklich.
VLG
Inge
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
@ amai
Nun bin ich völlig fertig.
Natürlich war das noch kein Bescheid, sondern nur eine schriftliche
Androhung dieses Vorgehens.
Jetzt bin ich mir sicher------RA----------.
Die kennt sich gerade mit dem Sozialen gut aus.
War hier schon in der Zeitung wegen der hartz IV-Empfänger.
Alles klar, meine Geduld ist am Ende.
Vielen lieben Dank und
VLG
Inge
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Liebe Inge,
nicht mit mündlichen Aussagen abspeisen lassen.
Stellt Anträge IMMER schriftlich und verlangt immer einen schriftlichen, begründeten , rechtsmittelfähigen Bescheid.
Darauf habt ihr ein Recht nach SGB X §§ 33,35,36.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__36.html
Dann könnt ihr selber nachlesen und schauen, ob die genannte Rechtsgrundlage überhaupt zutreffend ist und mündliche Aussagen sind meist sehr schwer nachzuweisen. Dann heisst es evtl. das wurde garnicht so gesagt, du hast alles nur falsch verstanden etc..
Hier für dich noch einmal der Link zur Broschüre des BVKM, in der auch das Thema Mehrbedarfe und Anrechnung von Ausbildungsgeld/Werkstattlohn behandelt wird.
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf
Musterantrag zur Erhöhung des Regelsatzes:
http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/Musterantrag_zur_abweichenden_Bedarfsfestlegung.pdf
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/mehrbedarf_ernaehrung.asp
http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/argumentationshilfe_anrechnung_ausbildungsgeld.pdf
LG, amai
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Hi,
da bin ich nochmal.
Mein Sohn hat seine GRUSI bekommen, gekürzt um 277,OO Euro.
Unverschämtheit, jetzt hat er nur noch ca. 350 Euro bekommen.
Gott sei Dank ist er sehr sparsam und kommt trotzdem klar.
Aber Morgen rufe ich die RA an.
So geht`s ja nicht!!!
VLG
Inge
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Zitat von Seti
Ist Dein Sohn im Berufsbildungsbereich ???
Wenn ja ist diese Einkommen 1 Jahr 64 Euro und im Zweiten Jahr 74 Euro Zweckbestimmtes Einkommen.
Link füge ich später ein.
Wenn Dein Sohn KG bekommt wird dies bei der Grusi abgezogen.
mfg
Seti
Zitat
Das im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen von der Bundesagentur für Arbeit an behinderte Menschen gezahlte Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe als Einkommen unberücksichtigt.
Das in der Werkstatt für behinderte Menschen im Rahmen einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahme kostenlos zur Verfügung gestellte Mittagessen mindert nicht den Sozialhilfeanspruch des behinderten Menschen (Abgrenzung zu BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R = BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr 3).
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=133565&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hi seti
vielen lieben Dank für Deinen Link.
Mein Sohn bekommt lt. einem schriftlichen Bescheid, rückwirkend ab 2006 alles an Ausbildungsgeld in der WfB zurückerstattet.
Ohne dieses Forum hätte ich dies niemals geschafft und ja auch nicht
gewußt.
Wollte dies nur an alle, die auch betroffen sind, weitergeben
und mich nochmal ganz herzlich bedanken


.
Echt toll!!!!
Und Frohe Weihnachten und nen Guten Rutsch an alle hier.
VLG
Inge und Sohn Holger
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Zitat von ipdet
Hi seti 
vielen lieben Dank für Deinen Link.
Mein Sohn bekommt lt. einem schriftlichen Bescheid, rückwirkend ab 2006 alles an Ausbildungsgeld in der WfB zurückerstattet. 
Ohne dieses Forum hätte ich dies niemals geschafft und ja auch nicht
gewußt.
Wollte dies nur an alle, die auch betroffen sind, weitergeben
und mich nochmal ganz herzlich bedanken 
.
Echt toll!!!!
Und Frohe Weihnachten und nen Guten Rutsch an alle hier.
VLG
Inge und Sohn Holger
Hallo Inge und Holger,
das freut mich riesig für Euch, ich wünsch Euch ein schönes Weihnachtsfest und ebenfalss ein guten Rutsch
LG Seti
AW: Kindergeld und Grusi bei WfB
Hallo Inge,
freut mich sehr für dich bzw. deinen Sohn!
Seid ihr auch noch mal das Thema Mehrbedarf wegen notwendiger Diäternährung angegangen?
LG, amai