Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

behinderten pauschbetrag

nele2006 20.09.2010, 21:41#1
Hallo , unsere tochter ist jetzt vier jahre alt , wir haben jetzt den behinderten ausweis bekommen , vielleicht könnte uns jemand sagen was man da alles beantragen kann und wie das mit den behinderten pauschbetrag und den pflege pauschbetrag läuft .... bekommt man das geld bar oder wie lauft das ab

über antworten würden wir uns sehr freuen
danke im vorraus
Yvonne 20.09.2010, 22:59#2
AW: behinderten pauschbetrag

Hallo Nele,

wieviel Prozent habt ihr bekommen? Welche Buchstaben? Wurde euch die Behinderung Rückwirkend ab Geburt anerkannt?

Liebe Grüße

Yvonne
amai 20.09.2010, 23:15#3
AW: behinderten pauschbetrag

Hallo Nele 2006,
welchen Grad der Behinderung (Prozente) und welche Merkzeichen hat man eurer Tochter zugestanden? Davon hängt u.A. die Höhe des Behindertenpauschbetrages ab. Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag werden nicht bar ausgezahlt, sondern wirken sich bei der Berechnung der Steuern steuermindernd aus. Man kann die Freibeträge auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann mindern sie die entsprechenden Abzüge und erhöhen dadurch den Auszahlbetrag. Ansonsten kann man diese Freibeträge beim Einkommenssteuerjahresausgleich geltend machen und zuviel bezahlte Steuern zurück bekommen. Wenn man keine Steuern zahlt (z.B. ALG II/Hartz IV Bezug oder Grundsicherung) wirken sich diese Freibeträge garnicht aus, man bekommt nur gezahlte Steuern teilweise oder evtl. ganz erstattet, je nach Höhe des Einkommens /gezahlter Steuern.
Ab wann ist der Ausweis gültig? Da der Schwerbehindertenausweis einen sogenannten Grundlagenbescheid darstellt, können innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Bekanntgabe des Bescheids auch schon rechtskräftige Steuerbescheide ab Gültigkeit des SBA noch geändert werden auf Antrag.

Eine sehr gute Übersicht über alle Nachteilsausgleiche durch einen SBA findest du hier:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html

Eine Übersicht über mögliche Ansprüche und Hilfen gibt es in der Broschüre des BVKM "Mein Kind ist behindert, diese Hilfen gibt es":
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf

und natürlich in den vielen guten Infoartikeln des Intaktforums unter dem Menüpunkt *Mein Recht*, den du entweder über den Menüknopf auf jeder Seite oben erreichst oder unter diesem Link : http://www.intakt.info/68-0-mein-recht.html

LG, amai
nele2006 21.09.2010, 11:38#4
AW: behinderten pauschbetrag

hallo , wir haben 100 prozent und die merkzeichen h, b, ag, g, .der ausweis wurde zurück datiert auf 2006 . vielen dank für die antworten
Krümelmonster 21.09.2010, 15:18#5
AW: behinderten pauschbetrag

Hallo Nele,

die Pauschbeträge bringen euch nur was über die Einkommensteuererklärung. Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich, deshalb gibts halt mehr Geld zurück.

Das geht auch rückwirkend, also einen Dreizeiler ans Finanzamt schreiben: Wir beantragen rückwirkend die Berücksichtigung von Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag ab 2006 für unsere Tochter. Kopie des B-Ausweises dazulegen.

Für die Zukunft könnt ihr auch einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann wird jeden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten.

Ansonsten könnt ihr mit dem Ausweis kostenlos im ÖPNV fahren, dazu braucht ihr das Beiblatt mit der kostenlosen Wertmarke. Falls ihr das nicht gleich mitbekommen habt, müsst ihr das noch beantragen.

Weiterhin kann man ein Auto steuerfrei fahren. Dieses Auto wird dann bei der Zulassungsstelle auf das Kind angemeldet, Versicherungsnehmer bleibt natürlich ein Erwachsener. Aber Achtung: Ein auf das Kind angemeldetes Auto darf dann auch NUR für das Kind benutzt werden. Kind muss also dabei sein, oder die Fahrt muss für das Kind sein.

Tja, und dann gibt eben noch diverse Vergünstigungen zum Beispiel im Kino oder Freibad, dass ist aber überall unterschiedlich und nicht gesetzlich geregelt.

Falls ihr es noch nicht getan habt, solltet ihr auch noch Pflegegeld bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen.

Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster