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Teilabhilfe-Bescheid

Sanne40 11.09.2010, 12:28#1
Wir haben für unseren Kleinen einen SBA, allerdings haben wir Widerspruch eingelegt und den SBA ab Geburt, also 2002 eingelegt.
Heute kam ein Teilabhilfe-Bescheid und zwar ausgestellt auf das Jahr 25.01.2006. Wie das Amt auf dieses Datum kommt, steht nirgends.
Weiterhin heißt es in der Rechtsbehelfsbelehrung:
Dieser Bescheid ist gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des anhängigen Vorverfahrens. Sie erhalten zu gegebener Zeit einen weiteren Bescheid über den noch unerledigten Teil Ihres Widerspruchs.
Weiß jemand was das bedeutet, über den noch unerledigten Teil?
LG v. Sanne
Blautopas 18.09.2010, 21:03#2
AW: Teilabhilfe-Bescheid

Hallo Sanne!

Einfach abwarten, was weiter geschieht.

Der genannte §:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86.html

§ 86
Wird während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens; er ist der Stelle, die über den Widerspruch entscheidet, unverzüglich mitzuteilen.


Die Anerkennung ab 2006 habt Ihr damit schon mal, ggf. wird noch weiter rückwirkend anerkannt.


Der Vorgang geht an die zentrale Widerspruchstelle des Versorgungsämter Deines Bundeslandes, wo er endgültig entschieden wird.

Wenn nicht zu Deiner Zufriedenheit:

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic68838.html

Abschnitt Klage.

Liebe Grüße

Annette
Sanne40 19.09.2010, 07:26#3
AW: Teilabhilfe-Bescheid

Hallo Annette,
ganz lieben Dank für die Info und die viele Arbeit die Du Dir machst.....;-)
LG v. Sanne