Hallo Ihr lieben,
meine 7 Jährige Tochter kim sitzt im Rollstuhl !Sie kam in der 30. SSW auf die Welt.Ich selbst war da erst 13 Jahr alt und der Vater 17,
Vor einem anderthalben Jahr hat uns ihr Vater verlassen und nun hat er Klage eingereicht das er keinen Unterhalt mehr Zahlen muss.
Er ist der meinung das durch die Pflegestufe2 der Unterhalt gesichert ist!
Hat er damit Recht oder kennt sich jemand mit der Situation aus ?
Bitte Schreibt mir mal, ich selbst bin 21 Jahre alt und bin auf den Unterhalt angewiesen um Wohnung und ähnliches zu bezahlen. Ich arbeite Vollzeit aber verdiene leider nicht so viel um die behinderten gerechte Wohnung zu bezahlen.
Eure Anja und Kimi

AW: Unterhaltszahlug
Hallo Anja und Kim,
zuerst einmal ganz herzlich Willkommen im Forum. Einen einfachen Weg hast du dir ja nicht unbedingt ausgesucht. Du klingst aber recht gefestigt und ich drücke dir die Daumen, dass du es auch ohne Kim`s Vater schaffst, euch durchs Leben zu boxen.
Unterhalt muss der Vater auf alle Fälle für Kim zahlen. Das Pflegegeld gehört zu Kim um ihre Pflege zu sichern und nicht um ihren Unterhalt zu bestreiten.
Ich bin mir sicher, du bekommst hier zügig viele gute Tipps und auch hilfreiche Argumente, wie du in eurem Fall verfahren kannst, bzw. solltest.
Jetzt wünsche ich dur aber eine gute Zeit und ein dickes Fell für den Alltag.
Viele Grüße,
Kirsten
AW: Unterhaltszahlug
Hallo Anja!
Herzlich willkommen!
Lies mal hier, da geht es um Dein Problem.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=653865#653865
Liebe Grüße
Annette
AW: Unterhaltszahlug
Ich danke euch für eure antworten.
das hilft mir schon mal bissl weiter:)
schönes Wochenende wünsch ich euch !!!!!!!!
AW: Unterhaltszahlug
Hallo Kim,
Du kannst Dich auch an Dein zuständiges Jugendamt wenden ("Beistandschaft"), dort sollte man Dich tatkräftig unterstützen können.
Zusätzlich könntest Du Dir auch noch über eine Beratungsstelle Unterstützung holen.
Da Du ja sehr jung Mutter geworden bist, vermute ich, dass Du schon mit dem Jugendamt zu tun hattest (im Prinzip liegt ja auch eine Straftat seitens des 17jährigen vor, wenn Du im Alter von 12 oder 13 Jahren Sex mit ihm hattest).
Ich kann Dich nur ermutigen, Dir fachkompetente Unterstützung mit ins Boot zu holen.
Alles Gute für Dich!
AW: Unterhaltszahlung
Hallo Anja,
ich muss mich grad mal richtig aufregen: Kindesunterhalt mit Pflegegeld verrechnen zu wollen, ist ja das allerletzte! Pflegegeld hat mit KU aber auch ÜBERHAUPT NICHTS ZU TUN! Die Klage kann der Vater nur verlieren.
KU muss in jedem Fall geleistet werden!
Wenn der Vater nicht zahlt, kannst du auch Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen, allerdings nur bis deine Tochter 12 ist. UHV gibts aber nicht rückwirkend, also mach dich am besten sofort auf den Weg, wenn die erste Zahlung ausbleibt.
Gruß vom Krümelmonster