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SBA

Sanne40 26.07.2010, 13:59#1
Hallo,
wir sind auch neu hier bei Euch und ich möchte uns kurz vorstellen:
Ich heiße Susanne, bin 40 Jahre alt, und wohne zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern 7 (Junge) und 9 (Mädchen) in Würzburg. Unser Sohn war schon von klein auf anders wie andere Kinder und nach vielen Schwierigkeiten und mehreren Wechseln in Kindergarteneinrichtungen wurde im Jahr 2009 ADHS und im Jahr 2010 frühkindlicher Autismus bei ihm diagnostiziert. Wir sind gerade daran ein paar Hilfen für unseren Kleinen in Anspruch zu nehmen und stoßen dabei immer wieder auf Widerspruch von den Ämtern. Zum anderen wäre es schön Spielkameraden für unseren Kleinen zu finden, die die gleichen Interessen haben.
Ich freue mich sehr auf das Forum und den Austausch mit Euch.
Viele Grüße v. Sanne
Blautopas 26.07.2010, 23:58#2
AW: SBA

Hallo Sanne!

Herzlich willkommen!
Wir sind gerade daran ein paar Hilfen für unseren Kleinen in Anspruch zu nehmen und stoßen dabei immer wieder auf Widerspruch von den Ämtern.

Worum geht es konkret? Zum Thema Schwerbehindertenausweis und Pflegegeld könnte ich Dir z.B. behilflich sein, dafür bräuchte ich Deine Mailadresse (per PN), um meine Info- und Materialsammlung dazu an Dich weiterleiten zu können.

Liebe Grüße

Annette
Sanne40 27.07.2010, 06:11#3
AW: SBA
Zitat von Blautopas
Hallo Sanne!

Herzlich willkommen!



Worum geht es konkret? Zum Thema Schwerbehindertenausweis und Pflegegeld könnte ich Dir z.B. behilflich sein, dafür bräuchte ich Deine Mailadresse (per PN), um meine Info- und Materialsammlung dazu an Dich weiterleiten zu können.

Liebe Grüße

Annette
Hallo,
erstmal ganz lieben Dank für Eure Willkommensgrüße!
Den SBA haben wir bereits, allerdings erst ab Antragstellung, nicht ab Geburt. Wir haben Widerspruch eingelegt und die erste Ferienwoche wird uns der MDK zuhause besuchen.
Pflegegeld ist ebenfalls beantragt und hängt jetzt vom MDK ab.
Zum anderen ist seit April d.J. ein Schulbegleiter von uns beantragt worden, der aber noch nicht verbescheidet ist. Wir hoffen sehr, daß dies bis zum neuen Schuljahr noch klappt, da unser Kleiner immer wieder die Schule verweigert.
Unser großes Problem ist die finanzielle Seite, da ich wegen dem Kleinen meinen Beruf aufgeben mußte, weil sich diverse Kindergarteneinrichtungen geweigert haben, ihn zu behalten.
Die Ämter sind der Meinung wir haben noch zu viel Geld. Für nächstes Jahr werden wir die Ganztagesschule nicht mehr bezahlen können, das Amt übernimmt die Kosten nicht.
Ich habe zwar die Zeit unseren Kleinen am Mittag zu betreuen, allerdings fehlt ihm der soziale Kontakt und ich bin ja auch keine ausgebildete Kraft.
Viele Grüße v. Sanne
Blautopas 27.07.2010, 10:08#4
AW: SBA

Hallo Sanne!
Zitat von Sanne40
Den SBA haben wir bereits, allerdings erst ab Antragstellung, nicht ab Geburt. Wir haben Widerspruch eingelegt

Wie ist der SBA ausgestellt? Welcher GdB, welche Merkzeichen? Bei frühkindlichem Autismus müsste es laut der seit 1.1.09 verbindlichen Gutachterrichtlinien GdB 100, weil er die schwerste Autismusform ist, und die Merkzeichen H, B und G geben, Autisten erfüllen behinderungsbedingt die Voraussetzungen für die Merkzeichen. Aber sehr oft wird zu wenig zuerkannt und eben erst ab Antragsstellung, obwohl die Familien oft eine jahrelange Diagnoseodyssee hinter sich haben.

Es ist übrigens sehr üblich, dass autistische Kinder zunächst mit ADHS fehldiagnostiziert werden, oder sie haben beides.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=650904#650904
Pflegegeld ist ebenfalls beantragt und hängt jetzt vom MDK ab.

Deswegen hatte ich dir meine Materialsammlung angeboten, die war schon für viel sehr hilfreich, eine Pflegestufe zu bekommen, indem sie das für die Vorbereitung auf die Begutachtung genutzt haben. Die Sammlung enthält unter anderem ausführliche Musterpflegetagebücher und Tagesbeschreibungen. Wie gesagt, wenn Du sie haben möchtest, schicke mir bitte eine PN mit Deiner Mailadresse im genauen Wortlaut. Dazu auf meinen Usernamen klicken und dann die Option "Private Nachricht an Blautopas schicken" anklicken.
Zum anderen ist seit April d.J. ein Schulbegleiter von uns beantragt worden, der aber noch nicht verabschiedet ist. Wir hoffen sehr, daß dies bis zum neuen Schuljahr noch klappt, da unser Kleiner immer wieder die Schule verweigert.

Mein Sohn war 2004 ein halbes Jahr ohne Schulbesuch zu Hause, er wurde von seiner Kinderpsychiaterin krankgeschrieben, weil es einige Vorfälle in der Schule gab, die Schlimmes ahnen ließen. Schulbegleitung war damals auch beantragt, aber dazu kam es dann nicht nicht mehr, er zog im Februar 05 in eine Spezialwohngruppe für Asperger-Autisten. Er war damals in einem katastrophalen psychischen Zustand. Jetzt 5 1/2 Jahre später habe ich ein völlig anders Kind. wobei, ein Kind ist er seit heute nicht mehr, er ist heute 18 geworden und damit offiziell erwachsen. :-) Er hat unglaubliche Fortschritte gemacht,was wir den Mitarbeitern der Einrichtung zu verdanken haben. Im Juni hat er den Realschulabschluss bestanden, vor 6 Jahren war das noh völlig undenkbar... .

Was ich manchmal Eltern rate, deren Kind ein Schulbegleiter verweigert wird, mit unserem Fall zu argumentieren, dass es unter Umständen fürs Amt ein Mehrfaches teurer werden kann, wenn das Kind in eine vollstationäre Betreuung muss, weil die Situation ohne Schulbegleitung eskaliert ist, so wie es bei uns ja war.

Dein Sohn hat übrigens auch Anspruch auf Nachteilsausgleich in der Schule.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1164453#1164453
Die Ämter sind der Meinung wir haben noch zu viel Geld.

Und begründen damit die Ablehnungen?
Für nächstes Jahr werden wir die Ganztagesschule nicht mehr bezahlen können, das Amt übernimmt die Kosten nicht.

Das müsste aber über die Eingliederungshilfe möglich sein. Habt Ihr das schriftlich beantragt, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen? Dagegen kann man Widerspruch einlegen!

Rechtsmitel in sozialrechtlichen Verfahren


Liebe Grüße

Annette
Volker 27.07.2010, 10:56#5
AW: SBA

Ich habe die Beiträge aus der Vorstellungsrunde aufgrund des Themas "Schwerbehindertenausweis" hierher kopiert.
Sanne40 27.07.2010, 16:57#6
AW: SBA

Hallo Annette,
erstmal ganz lieben Dank für die Zeit, die Du Dir genommen hast und für die vielen Links und Tips. Ich bin Dir wirklich sehr dankbar dafür!
Ø Wie ist der SBA ausgestellt? Welcher GdB, welche Merkzeichen?
Der SBA ist ab dem Tag der Antragstellung ausgestellt, auf den 24.06.2010, gültig bis 12/12 ohne Lichtbild mit den Merkzeichen B, G und H, Der GdB ist 100.
Der Sachbearbeiter hat mir auf meine fernmündliche Anfrage mitgeteilt, dass das Amt immer erst ab Antragstellung gewährt und wenn die Leute dann nochmals nachfragen, erst dann ab Geburt gewähren. Allerdings geht die Anfrage erstmal an den MDK der das prüft.
Ø Es ist übrigens sehr üblich, dass autistische Kinder zunächst mit ADHS fehldiagnostiziert werden, oder sie haben beides.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass unser Kleiner beides hat. Mittlerweile haben wir sehr viel nachgelesen und vieles ist einfach ADHS-, anderes Autismus-spezifisch.

> Deswegen hatte ich dir meine Materialsammlung angeboten, die war schon für viel sehr hilfreich, eine Pflegestufe zu bekommen, indem sie das für die Vorbereitung auf die Begutachtung genutzt haben.
Du hast Post. Ich wäre sehr dankbar für Deine Sammlung, obwohl wir morgen auch Besuch von einer Mitarbeiterin von SEBIS bekommen. Das kostet zwar, aber die Dame hilft auch bei der Ausfüllung des Pflegetagebuches bzw. beim Formulars des MDK.
Ø Mein Sohn war 2004 ein halbes Jahr ohne Schulbesuch zu Hause, er wurde von seiner Kinderpsychiaterin krankgeschrieben, weil es einige Vorfälle in der Schule gab, die Schlimmes ahnen ließen.
Unser Kleiner hatte große Weglauftendenzen bzw. hat zeitweise die Schule verweigert. Unser KJP war leider nicht so entgegenkommend wie bei Euch, sondern hat gemeint, wir müssen das Kind zwingen, d.h. notfalls mit Gewalt in die Schule bringen, was wir nicht getan haben. Zum Glück war die Schule sehr nachsichtig oder aber zu bequem sich mit solchen Problemen auseinanderzusetzen, je nach dem...;-)
Ø Im Juni hat er den Realschulabschluss bestanden, vor 6 Jahren war das noh völlig undenkbar... .
Danke für die Worte........das macht Mut, dass sich doch noch alles zum Guten wenden kann. Freut mich sehr für Deinen Sohn. J

> Was ich manchmal Eltern rate, deren Kind ein Schulbegleiter verweigert wird, mit unserem Fall zu argumentieren, dass es unter Umständen fürs Amt ein Mehrfaches teurer werden kann, wenn das Kind in eine vollstationäre Betreuung muss, weil die Situation ohne Schulbegleitung eskaliert ist, so wie es bei uns ja war.
Das Amt wollte von Anfang an, dass unser Kurzer in eine Schule geht mit anschließender heilpädagogischer Tagesklinik bzw. komplett in eine heilpädagogische Einrichtung, was auf jeden Fall teurer ist, darauf haben nicht nur wir, sondern auch die Lehrer und die Fachleute vom Autismuskompetenzzentrum hingewiesen. Warum das Amt die teurere Variante möchte, ist mir schleierhaft....
Ø Die Ämter sind der Meinung wir haben noch zu viel Geld.
Ø Und begründen damit die Ablehnungen?
Richtig. Daß ich meinen Beruf aufgeben und wir mittlerweile einen Kredit aufnehmen mussten, interessiert heute niemanden mehr. Sie sehen nur das jetzige Einkommen, welches wir aber dringend zur Abzahlung des Kredites brauchen. Wie lange wir das noch durchhalten, steht in den Sternen. Mein Mann hat neben seiner eigentlichen Arbeit noch einen Zweitjob angenommen.
Ganztagesschule: Das müsste aber über die Eingliederungshilfe möglich sein. Habt Ihr das schriftlich beantragt, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen? Dagegen kann man Widerspruch einlegen!
Wir haben das Schulgeld schriftlich im März d.J. beantragt. Die zuständige Sachbearbeiterin hat uns bis heute nichts Schriftliches mitgeteilt, immer nur mündliche Aussagen. Wenn wir Nachweise bringen können, wie sich der Kredit zusammensetzt, hätten wir evtl. eine Chance etwas vom Amt bezahlt zu bekommen. Es besteht aber nur eine kleine Chance, da unser Einkommen eben wie gesagt zu hoch ist, ihrer Meinung nach.

Liebe Grüße

Susanne
Sanne40 19.10.2010, 15:34#7
AW: SBA

So, gestern bekamen wir Post vom Versorgungsamt. Auch der zweite Widerspruch ist abgelehnt worden. Jetzt hätten wir nurmehr die MÖglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen. Wir sind gerade dabei die Chancen abzuklären bzw. abzuwiegen, ob es uns die Sache wert ist.
Hat hier jemand evtl. schon Erfahrung mit einem Klageverfahren wegen dem SBA?
LG v. Sanne
Inge 19.10.2010, 19:02#8
AW: SBA

Hallo Sanne,

da kenn ich mich leider - oder besser: glücklicherweise - gar nicht aus.
Ich hoffe, Du bekommst noch kompetente Auskünfte dazu.
Kirsten 19.10.2010, 23:13#9
AW: SBA

Hallo Susanne,

leider kann ich dir dazu auch keine Auskünfte mitteilen, aber auch ich wünsche dir, dass du hier noch ein paar hilfreiche Tipps bekommst.

Es ist echt einfach nur schrecklich, wie wir mürbe gemacht werden. Sind wir doch so unersetzbar und wertvoll, einfach nur weil wir da sind und diesen Einsatz immer wieder aufs Neue erbringen.

Wir wissen halt auch warum und wofür, weil wir eben nicht mit einem goldenen Löffel im Mund geboren wurden. Wir haben die Kraft, weil wir ohne kämpfen schon längst irgendwo gelandet wären, wo kein Mensch jemals freiwillig hingehen würde.

Kopf auch, Blick geradeaus und sich seines unvergleichlichen Wertes bewußt sein. So können wir alle hier im Forum mit erhobenen Hauptes unseres Weges gehen.

In diesem Sinne liebe Grüße und alles Gute,
Kirsten
Sanne40 20.10.2010, 15:48#10
AW: SBA

Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Die Erfolgsaussichten für eine Klage sind sehr gering.
Frühkindlicher Autismus ist zwar medinisch von Geburt aus anerkannt, allerdings sehen das unsere Gerichtsbarkeiten scheinbar anders.
Der Anwalt meinte, daß wir den Mehraufwand von Geburt an beweisen müßten.
Uns wurde jahrelang von den Ärzten erzählt, daß Buben länger brauchen, in allem langsamer sind usw. usw. Später im SPZ hat man uns nurmehr Erziehungsfehler vorgeworfen.
Wie soll ich jetzt beweisen, daß unser Kleiner schon von klein auf Einschränkungen bzw. Probleme hatte?
Ich kann nur beweisen, daß wir von 4 Wochen im Monat gute 2 Wochen zuhause waren, wegen Krankheit, Probleme im Kindergarten uvm.
Am Freitag haben wir einen Termin beim Anwalt und werden Unterlagen wälzen und dann beschließen, ob wir vor Gericht ziehen oder nicht.
Es ist wirklich traurig, daß man so im Stich gelassen wird.
LG v. Sanne
Krümelmonster 21.10.2010, 09:44#11
AW: SBA

Moin Sanne,

ich hab zwar von Autismus und ADHS so gar keine Ahnung, weil Janina eine völlig andere Behinderung hat. Aber mit Klagen vor dem Sozialgericht kenne ich mich ein wenig aus, weil ich zweimal geklagt und gewonnen habe :hop:
Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Die Erfolgsaussichten für eine Klage sind sehr gering.

Ist schon klar, :grantel: ich will deinem RA ja nichts Böses unterstellen, aber wie mir ein RA mal bestätigt hat, bringen diese Klagen wenig Verdienst für den RA... und auskennen tun sich die meisten auch nicht wirklich mit Sozialrecht, für den durchschnittlichen RA macht Sozialrecht also viel Arbeit und bringt wenig ein...

Ich hatte mich deshalb damals entschieden, das ohne Anwalt durchzuziehen, das geht nämlich vor den SGs, und schwierig ist das auch nicht.
Frühkindlicher Autismus ist zwar medinisch von Geburt aus anerkannt,

Damit hast du schon die Begründung für deine Klage: Du klagst auf Ausstellung des SBA rückwirkend von Geburt an, weil Autismus medizinisch von Geburt an anerkannt ist
daß wir den Mehraufwand von Geburt an beweisen müßten.

Für den SBA ist das Blödsinn. Nur für Pflegegeld wäre der Mehraufwand zu beweisen, für den SBA ist zu beweisen, dass die BEHINDERUNG von Geburt an bestand.

Ich schreib jetzt nochmal was zum Ablauf des Verfahrens:

Auf die Einreichung der Klage folgen normalerweise noch so 2-3 Schreiben, in denen beide Seiten ihre Position ausführlich begründen. Dann kommt irgendwann der Richter zu dem Entschluss, einen Gutachter zu bestellen, weil er ja selber nur Jurist ist, und das medizinische ja garnicht beurteilen kann.

Wenn der Richter nicht auf diese Idee kommt, muss man ihn dahin "schubsen", etwa indem man schreibt: "Sollten Sie sich meiner Auffassung nicht anschliessen können, rege ich die Bestellung eines neutralen Gutachters an"

Wichtig ist dabei, dass ihr NICHT selber den Gutachter bestellt, sondern dass dies das Gericht tut. Warum? Nun, wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen, und Verfahren vor den Sozialgerichten sind im allgemeinen kostenfrei...

Und auf den Gutachter kommt es dann letztendlich an... die Entscheidung des Gerichts folgt (fast) immer dem Gutachten. Wobei die Gerichte dann immer versuchen, die im Gutachten unterlegene Partei zum Einlenken zu bewegen, das macht nämlich weniger Arbeit als ein Urteil mit ausführlicher Begründung.

Also: Keine Angst vor dem SG Verfahren! Kämpft für euer Recht! Ich denke, bei dem wenigen was uns als Erleichterung für unsere Kinder zusteht, sollte man sich davon nichts abzwacken lassen.

Ganz liebe Grüße, viel Kraft und Erfolg

Krümelmonster
Sanne40 22.10.2010, 06:06#12
AW: SBA

Hallo Krümmelmonster,
ganz lieben Dank für Deine Antwort, die für mich wirklich sehr wertvoll ist.
Wir haben heute abend den Anwalttermin. Ich bin sehr gespannt, was er uns sagen wird. Wenn er uns abrät, wovon ich nach dem Telefongespräch ausgehe, werde ich auf jeden Fall Deinen Rat befolgen. So schnell geben wir nicht auf, dafür haben uns die Ämter bis jetzt schon zu viel geärgert. :grantel:
LG v. Sanne