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Arge und pflegegeld

Jogl 15.07.2010, 17:48#1
Hallo,kann mir jemand sagen,ob die Arge das Pflegegeld bei Hartz4 anrechnen darf?Wir beziehen ALG 2 und mein Sohn 8 Jahre bekommt seit neuestem Pflegegeld der Stufe 2.Desweiteren würde mich interessieren,wo ich mich hinwenden muss,wenn ich meinem Sohn Ausflüge ermöglichen möchte,die von der Pflegekasse bezahlt werden.Gruss Jogl
Matze 66 15.07.2010, 20:54#2
AW: Arge und pflegegeld

Hallo Jogl,
Pflegegeld darf nicht auf die Leistungen der BG angerechnet werden. Dies ist eine zweckgebundene Leistungen , die Ihr als Leistung zur Pflege Deines Kindes bekommst.
Grundlage ist § 11 SGB II . Wenn Du Dein Kind pflegst,bist Du bei Pflegestufe 2 auch nur für 6 Stunden auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ( Weisungen zum § 10 SGB II ).
Gruß Matze 66 !
Jogl 16.07.2010, 11:29#3
AW: Arge und pflegegeld

Hallo Matze,danke Dir für die Infos.Hoffe die Arge hält sich dran. LG Jogl
schokomaus 10 13.11.2010, 22:20#4
AW: Arge und pflegegeld

Hallo,
wir haben bis Juli 2010 auch Hartz IV bezogen und das Pflegegeld wurde nicht angerechnet und darf auch nicht, wie schon von meinem Vorgänger erklärt wurde.
Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, wendet Euch an den Sozialverband. Die waren uns immer eine sehr große Hilfe.
Wichtig ist immer, früh genug (am besten sofort) Widerspruch einzulegen, falls mal etwas nicht in Ordnung ist.
Außerdem stehen einigen Menschen mit Behinderungen aus der Bedarfsgemeinschaft (je nach Grad der Behinderung) ein Mehrbedarf von 17%, bzw. 35% zu Wohnungskosten...
Anke 15.11.2010, 21:03#5
Anrechnung von Pflegegeld auf Hartz IV geplant

Hallo liebe Betroffene,

ich weiß nicht, in wie weit hier schon darüber diskutiert wurde und ob das überhaupt schon bekannt ist.

Folgendes habe ich heute lesen müssen:

4.6 Anrechnung nicht steuerpflichte Einnahmen einer Pflegeperson.
Nach bisherigen Recht war in § 1 Abs. 1 Nr. 4 ALG II-Vo eigengesetzlich geregelt, das die nicht steuerpflichte
Einnahmen einer Pflegeperson und Personen die Leistungen der Grundpflege
und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbringt nicht als Einkommen anzurechnen
sind. Diese Privilegierung wird durch den Gesetzesentwurf in der in der neuen ALG II – VO
– E aufgegeben.
Bemerkung:
Es wird in Zukunft deutlich weniger ALG II – Beziehende Personen geben, die sich bereit
erklären pflegebedürftige Personen zu versorgen und somit ein Pflegenotstand entstehen.
Auch hier scheint die Maxima Hartz IV-Empfänger wirtschaftlich ausbluten zu wollen vorrangiges
Interesse zu sein.

Zu lesen:Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Anmerkungen
im Regelbedarfsermittlungsgesetz http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II--nderungen-2011,-Thome,-Stand-15.11.2010.pdf

Mir fehlen die Worte...was meint Ihr, habt Ihr davon schon gehört?
Seti 16.11.2010, 09:17#6
AW: Anrechnung von Pflegegeld auf Hartz IV geplant

Welche Seite soll das sein.

Ich hab nix gefunden .

Bitte schreibe mal auf welcher dieser 26 Seiten man das findet.
Marti 16.11.2010, 14:10#7
AW: Arge und pflegegeld

Unter Punkt 4.6 steht doch etwas anderes da. Bist du sicher, das du das richtige verlinkt hast?
Anke 16.11.2010, 14:56#8
AW: Arge und pflegegeld

Hallo noch mal,

mir wurde heute mitgeteilt, dass die Ausführung unter Punkt 4.6. ein Irrtum war und wurde nun geändert.

Ich war gestern vll. schockiert, sag ich Euch!

LG
Anke
Marti 16.11.2010, 15:10#9
AW: Arge und pflegegeld

Boah, gottseidank. Aber zuzutrauen wäre es ihnen leider. Wenn man sich die Entwicklungen letzte Zeit ansieht.
Seti 16.11.2010, 15:14#10
AW: Arge und pflegegeld

Ich kannte ja das schreiben von Harald schon länger aber das wäre mir echt neu gewesen.