Hallo zusammen,
eben las ich von einer wichtigen Änderung des Bundesrats der Versorgungsmedizin-Verordnung bei der Einstufung des GdB bei Diabetes.
Hier der Link zum Artikel:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=30602
"[...]Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der hohe Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßen an den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB), dass Diabetikern nun nicht mehr so häufig der Verlust des Führerscheins oder eine Arbeitsunfähigkeit droht. Die Diabetes-Experten erhoffen sich von der Neuregelung außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz. [...]"
LG, amai
eben las ich von einer wichtigen Änderung des Bundesrats der Versorgungsmedizin-Verordnung bei der Einstufung des GdB bei Diabetes.
Hier der Link zum Artikel:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=30602
"[...]Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der hohe Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßen an den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB), dass Diabetikern nun nicht mehr so häufig der Verlust des Führerscheins oder eine Arbeitsunfähigkeit droht. Die Diabetes-Experten erhoffen sich von der Neuregelung außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz. [...]"
LG, amai
