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Beistandspflicht

Saraline 11.07.2010, 18:20#1
Hallo,

im Rahmen des Persönlichen Budgets können auch Familienmitglieder angestellt werden, außer wenn es um die ganzen normalen Beistandspflichten geht, die man als Familie dem behinderten Menschen gegenüber hat. Ich habe jetzt schon probiert herauszubekommen, was nun die ganzen normalen Beistandspflichten sind und in welchen Fällen das nicht so ist. Leider habe ich darüber nichts gefunden. Weiß von euch jemand mehr darüber?????
Was MUSS man abdecken unentgeltlich und in welchem Fall kann man ein Familienmitglied anstellen???
Bitte keine Mutmaßungen, sondern nur fundierte Infos, am besten was man noch irgendwo nachlesen kann.
Vielen Dank vorab
Saraline
jtroebs 07.09.2010, 13:45#2
carosara 27.11.2013, 19:33#3
AW: Beistandspflicht

Hallo Saraline,
bin auch gerade auf der Suche nach Erklärungen zur Beistandspflicht nach BGB § 1618 a.
Deine Frage ist schon lange her. Hast du eigentlich etwas dazu gefunden.
Fallen Geschwister auch unter diesen § 1618a oder könnte man die von ihnen geleistete Assistenz auch ganz normal übers Budget abrechnen.
Ich würde mich freuen, wenn du irgendwelche Hinweise für mich hast, wenns geht natürlich auch zum Nachlesen.
Danke im Voraus
carosara
werner62 28.11.2013, 08:49#4
AW: Beistandspflicht

Hallo Carosara,

schau mal hier bei-

http://www.forsea.de/projekte/pers_budget/Pruefliste_Zielvereinbarungen_PB_Assistenz.pdf

steht bei-

Assistenz im Notfall
Durch unvorhersehbare Aus-fälle entsteht innerhalb des Arbeitgebermodells oftmals ein Kapazitätsproblem. Dieses könnte manchmal durch "na-hestehende" Personen ausge-glichen werden, wenn die Bezahlung dieser Personen nicht ausgeschlossen wäre.
Der Budgetgeber verzichtet auf die Einrede des Verbotes der Bezahlung nahestehender Personen.
Variante A: Zur Beseitigung von Notlagen können vorübergehend auch nahestehende Personen zu denselben Bedingungen wie im übrigen Assistenzteam beschäftigt werden.

Bei Forsea gibt es viele Infos zum "Persönlichen Budget".

Liebe Grüße
Monika