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vollstationäre Unterbringung, Wochenende heimholen

Gast 20.08.2003, 09:41#1
Hallo an alle,

ich lese schon eine kleine Weile im Forum mit und möchte nun auch einmal eine Frage stellen, da sich viel in meinem Leben ändert. Ich bekomme das Sorgerecht für meine beiden Kinder übertragen. Bisher hatte meine Ex das alleinige Sorgerecht, sie zieht nun aber mit ihrem neuen Freund ca. 500 km weit weg und daher zieht mein Sohn zu mir. Meine Tochter die zu 100% behindert ist, wurde von meiner Ex mit ca. 6 Jahren zu vollstationären Pflege ins Heim gegeben. Sie bleibt weiterhin in dem Heim, ca. 40 km weit weg von mir. Nun möchte ich meine Tochter natürlich übers Wochenende heimholen und auch mal einige Ausflüge mit ihr unternehmen (durfte ich früher nicht, da keine Genehmigung von seitens der Mutter da war).

Nun zu meiner Frage. Zahlt die Krankenkasse die Kosten die durch das Wochenendheimholen entstehen an mich (Pflegeversicherung)? Es sind immerhin eine Menge Fahrtkosten sowie Pflegeaufwand, da ich ja rund um die Uhr da sein muß und bestimmte Heil- bzw. Hilftmittel kaufen muß! Und bekomme ich das Kindergeld auch für meine behinderte Tochter an mich ausbezahlt? Oder geht es ans Heim?

Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen, da ich nicht weiß wo ich noch fragen sollte.

Danke
Jörg
Gast 20.08.2003, 11:26#2
Hallo Jörg,
Als Sorgeberechtigter hast Du anspruch auf das Kindergeld. Bitte setze Sich mit dem Arbeitsamt-Familiengeldstelle (evtl. schon mit der Kindergeldnummer) in Verbindung. Du hast den Rechtsanspruch auf das Kindergeld.
Für die Zeit, in der Du Deine Tochter zuhause hast bekommst Du (falls eine Pflegestufe festgestellt wurde - davon gehe ich aus) pro Tag 1/30 der des monatlichen Pflegegeldes von der Pflegeversicherung.
Bitte erkundige Dich beim zuständigen überörtlichen Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband ob sie Zuschüsse für Familienheimfahrten zahlen. In Bayern wird pro Monat eine Heimfahrt bezahlt.
Dann wäre es gut, sich mit der Verwaltung des heimes in Verbindung zu setzen, ob sie für die Abwesenheit Eltern etwas an den ersparten Heimkosten auszahlen.
So, das wären meine ersten spontanen Hinweise.
Viel Erfolg!
Gruss Ralf
Gast 20.08.2003, 14:43#3
Vielen Dank Ralf für Deine Antwort, Du hast mir schon sehr geholfen.

Ich bekomme also auch das Kindergeld für meine Tochter, obwohl sie zur vollstationären Pflege im Heim ist, verstehe ich das richtig? Oder hast Du das Kindergeld für meinen Sohn gemeint?

Wo muß ich das beantragen das ich pro Tag 1/30 des monatlichen Pflegegelds bekomme?

Viele Grüße, Jörg
Gast 20.08.2003, 14:53#4
Hallo Jörg,
Du hast wirklich einen Rechtsanspruch auf das Kindergeld Deiner Tochter, obwohl sie in einer vollstationären Einrichtung lebt - das stimmt so!
Das anteilige Pflegegeld ist bei Deiner Krankenkasse, bei der die Pflegeversicherung angegliedert ist, zu beantragen. Allerdings muss vorher eine Pflegestufe festgestellt worden sein.

Viele Grüße
Ralf
Gast 17.06.2004, 12:03#5
Hallo, bisher habe ich, wie aus vorangegangen Beitrag zu entnehmen, Kindergeld für meine behinderte Tochter (12 Jahre) bekommen, die zur vollstationären Unterbringung im Heim lebt.

Nun wurde mir von heute auf morgen das Kindergeld gestrichen, da der Landeswohlfahrtsverband das Geld beantragt hat . Er ist der Sozialhilfeträger meiner Tochter und ich liege unter der abgefragten Einkommensgrenze, muß somit keinen Kostenbeitrag für die Unterbringung im Heim leisten.

Da ich noch einen Sohn bei mir leben habe und mit dem Geld kaum über die Runden komme, brauche ich das Kindergeld für meine Tochter dringend. Das Heim ist ca. 60 km weit weg und ich möchte sie doch jedes Wochenende zu mir holen, aber ich schaffe es nicht mehr, wenn mir das Geld dazu fehlt.

Kann mir jemand von euch sagen, ob es rechtens ist, das auf einmal der Landeswohlfahrtsverband das Kindergeld bekommt?? Oder vielleicht weiß jemand von euch wo steht, das mir das Geld für meine Kleine zusteht??

Ich glaub ich bin zur Zeit auf eure Hilfe angewiesen, da ich echt nicht wüßte wo ich nachschauen soll.

Danke Jörg