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Heiei... diese Paragraphen... §§35 oder was nun???

ClaudiaHBP 31.05.2010, 20:51#1
Hallo liebe Foris!

Da ich selbständig freiberuflich mit Tiergestützter Heilpädagogik arbeite (mit Pferden), stellt sich mir oft die Frage, wie den Eltern finanziell geholfen werden kann.

Der § 35 ist mir ein Begriff. Da ich mit den Jugendämtern zusammenarbeite, werden vielen Kindern und Jugendlichen über diesen Paragraphen, eine begrenzte Zeit lang, das HBP bei mir finanziert.

ABER:
Wenn ein Kind oder Jugendlicher schon über das Jugendamt eine heilpädagogische Förderung erhält, wurde mir gesagt, würde keine weitere Förderung mehr bewilligt werden.

UND:
Bei geistiger Behinderung greift dieser Paragraph zur Eingliederungshilfe nicht. Was dann?? Gibt es Möglichkeiten? Wo? Wie? Mit welchen Paragraphen??? Welches Gesetzbuch??? :unsicher:

Da inzwischen mehrer Mamas von Klienten stark um Finanzierung kämpfen, würde ich diesen gerne mit Rat und Sachkenntnis beistehen können. Leider habe ich von diesen Paragraphgeschichten viiiiel zu wenig Wissen.
Wer hat Infos für mich???

Mehrer Mamas von Klienten mit geistiger Behinderung (Autismus, Down Syndrom, Mutismus, ADHS...) hatten bei der Regierung von Niederbayern um Förderung angefragt. Allen wurde mit fandenscheinigen Argumenten abgesagt...

Weiterhin habe ich Kenntnis, dass ein Junge mit Frühkindlichem Autismus zum örtlichen Amtsarzt geschickt wurde. Dieser lehnte das HBP ab, mit der Begründung, der Junge habe das nicht nötig. ... :kopfkratz:
Darauf hin wurde auch die Bewilligung nicht gegeben. Der Amtsarzt hat, mit Verlaub, keine Ahnung von Tiergestützter Heilpägagogik und lehnte deshalb ab.
Darf soetwas sein?

Wie können Eltern vorgehen, wie können sie sich wehren??

LG Claudia
Holger 31.05.2010, 22:50#2
AW: Heiei... diese Paragraphen... §§35 oder was nu

Hallo Claudia,

ich kann dir nur einen Teil deiner Frage beantworten, besser als gar nichts ... :pfeif:

Zunächst, wofür steht die Abkürzung HBP?

Der Paragraph zur Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung ist der § 55 SGB IX, der die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft regelt, der die tiergestützte Therapie im Effekt dienlich sein soll. Hier gilt nicht das SGB VIII zur Kinder- und Jugendhilfe ("seelisch behinderte Kinder und Jugendliche"), sondern eben das SGB IX, deshalb der anderen Paragraph.

Konkrete Tipps kann für die Argumentation kann ich dir nicht geben, aber ich habe öfter mitbekommen, dass es dafür keine klare Regelung gibt und sich viele Klienten die Bezahlung mühevoll erstreiten müssen, das oft aber auch beim Sozialhilfeträger nicht durchgeht.

Kennst du den Bayerischen Landesverband für therapeutische Reiten? Vielleicht haben die nähere Infos für dich, konkret auch für Bayern.

Ein Gedanke (mehr auch nicht) wäre für mich vielleicht noch, ob es weniger Probleme der Abrechnung im Rahmen des Persönlichen Budgets gibt. Hier können die Hilfeempfänger freier entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben. Allerdings muss wahrscheinlich im Einzelfall geprüft werden, ob sich dieser dabei nicht evtl. insgesamt schlechter stellt, wenn er auch noch andere Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt.

Dies mal so als Tipp von mir. Vielleicht bringt's dich ja ein bisschen weiter! ;-)

Viele Grüße,

Holger
HHelmutS 31.05.2010, 22:50#3
AW: Heiei... diese Paragraphen... §§35 oder was nu

Hallo Claudia,

Eltern können Therapien bei allen Kostenträgern beantragen.. bei Ablehnung Widerspruch einlegen.... dann bei Abehnung vor Gericht klagen. Helfen tut dabei, wenn sie ALLE anderen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen, und nicht nur nach dem Motto : "Für mein Kind ist nur das gut, was mein KInd will" vorzugehen. Soll heißen, das wenn unangenehme Therapien längere Zeit gemacht wurden, und keinen Erfolg hatten, werden Therapien wie Therapeutisches Reiten eher übernommen, als wenn nur allgemein gern gemachte Therapien, auf der Liste der erfolglos absolvierten stehen. Meine Tochter bekam zuerst therapeutisches Reiten... Hippotherapie von der KK, dann von der Eingliederungshilfe.....und war oft der am schwertsten behinderte Kunde in der Gruppe. Als dann die Kostenübernahme gestoppt wurde, bot sich die Möglichkweit auf einem einfachen Bauernhof mit Pferdehaltung mit ihr reiten zu gehen. Das tun wir heute noch wenn sich die Möglichkeit dazu bietet... was bei 1,60m größe und 80 kg ohne Gleichgewicht nur noch selten der Fall ist. Heute gibt es verschiedene Möglichkeiten für tiergestützte "Therapien". Hundevereine bieten z.B. ganz lockere Kontaktmöglichkeiten, die bei nicht mal wenigen Kindern ähnlich gute Erfolge haben, wie Reiten.

:-) Helmut
ClaudiaHBP 01.06.2010, 17:12#4
AW: Heiei... diese Paragraphen... §§35 oder was nu

Hallo Holger, hallo Helmut!

Danke für die informativen Antworten!

Das HBP steht für Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd.

Und, ja, den Bayr. Landesverband kenne. Danke trotzdem! ;)

Die Geschichte mit dem § 55 werde ich mir näher angucken!! Super, danke schön.


Die Geschichte mit dem Klagen ist eine sehr harte Geschichte. Viele Eltern meiner Klienten können sich derartiges Vorgehen meist weder finanziell noch nervlich leisten, fürchte ich. Traurig, dass es so ist. :rock: Dass hier Behörden einem Steine in den Weg legen, anstatt hilfreich zu sein. Tja.

Danke schön!

LG Claudia