Hallo liebe Foris!
Da ich selbständig freiberuflich mit Tiergestützter Heilpädagogik arbeite (mit Pferden), stellt sich mir oft die Frage, wie den Eltern finanziell geholfen werden kann.
Der § 35 ist mir ein Begriff. Da ich mit den Jugendämtern zusammenarbeite, werden vielen Kindern und Jugendlichen über diesen Paragraphen, eine begrenzte Zeit lang, das HBP bei mir finanziert.
ABER:
Wenn ein Kind oder Jugendlicher schon über das Jugendamt eine heilpädagogische Förderung erhält, wurde mir gesagt, würde keine weitere Förderung mehr bewilligt werden.
UND:
Bei geistiger Behinderung greift dieser Paragraph zur Eingliederungshilfe nicht. Was dann?? Gibt es Möglichkeiten? Wo? Wie? Mit welchen Paragraphen??? Welches Gesetzbuch???
Da inzwischen mehrer Mamas von Klienten stark um Finanzierung kämpfen, würde ich diesen gerne mit Rat und Sachkenntnis beistehen können. Leider habe ich von diesen Paragraphgeschichten viiiiel zu wenig Wissen.
Wer hat Infos für mich???
Mehrer Mamas von Klienten mit geistiger Behinderung (Autismus, Down Syndrom, Mutismus, ADHS...) hatten bei der Regierung von Niederbayern um Förderung angefragt. Allen wurde mit fandenscheinigen Argumenten abgesagt...
Weiterhin habe ich Kenntnis, dass ein Junge mit Frühkindlichem Autismus zum örtlichen Amtsarzt geschickt wurde. Dieser lehnte das HBP ab, mit der Begründung, der Junge habe das nicht nötig. ...
Darauf hin wurde auch die Bewilligung nicht gegeben. Der Amtsarzt hat, mit Verlaub, keine Ahnung von Tiergestützter Heilpägagogik und lehnte deshalb ab.
Darf soetwas sein?
Wie können Eltern vorgehen, wie können sie sich wehren??
LG Claudia
Da ich selbständig freiberuflich mit Tiergestützter Heilpädagogik arbeite (mit Pferden), stellt sich mir oft die Frage, wie den Eltern finanziell geholfen werden kann.
Der § 35 ist mir ein Begriff. Da ich mit den Jugendämtern zusammenarbeite, werden vielen Kindern und Jugendlichen über diesen Paragraphen, eine begrenzte Zeit lang, das HBP bei mir finanziert.
ABER:
Wenn ein Kind oder Jugendlicher schon über das Jugendamt eine heilpädagogische Förderung erhält, wurde mir gesagt, würde keine weitere Förderung mehr bewilligt werden.
UND:
Bei geistiger Behinderung greift dieser Paragraph zur Eingliederungshilfe nicht. Was dann?? Gibt es Möglichkeiten? Wo? Wie? Mit welchen Paragraphen??? Welches Gesetzbuch???

Da inzwischen mehrer Mamas von Klienten stark um Finanzierung kämpfen, würde ich diesen gerne mit Rat und Sachkenntnis beistehen können. Leider habe ich von diesen Paragraphgeschichten viiiiel zu wenig Wissen.
Wer hat Infos für mich???
Mehrer Mamas von Klienten mit geistiger Behinderung (Autismus, Down Syndrom, Mutismus, ADHS...) hatten bei der Regierung von Niederbayern um Förderung angefragt. Allen wurde mit fandenscheinigen Argumenten abgesagt...
Weiterhin habe ich Kenntnis, dass ein Junge mit Frühkindlichem Autismus zum örtlichen Amtsarzt geschickt wurde. Dieser lehnte das HBP ab, mit der Begründung, der Junge habe das nicht nötig. ...
Darauf hin wurde auch die Bewilligung nicht gegeben. Der Amtsarzt hat, mit Verlaub, keine Ahnung von Tiergestützter Heilpägagogik und lehnte deshalb ab.
Darf soetwas sein?
Wie können Eltern vorgehen, wie können sie sich wehren??
LG Claudia



Helmut
Dass hier Behörden einem Steine in den Weg legen, anstatt hilfreich zu sein. Tja.