Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Kindergeld bis 27 oder unbefristet

pepperona 02.05.2010, 19:48#1
Meine Tochter ist im Januar 27 geworden. In diesem Monat wurde das letzte Mal Kindergeld überwiesen. Das ist mir entgangen, denn ich bin davon ausgegangen, dass für Behinderte Kindergeld unbefristet ausgezahlt wird.

Dieser Text hat mich aber irritiert:
"Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze."

Heißt das, mit 27 Jahren ist Schluss? Die Behinderung ist schon 1999 eingetreten, Behindertenausweis GB 70. Keine eigenen Einkünfte.

Ich werde bei der Kindergeldstelle nachfragen, wüsste aber gerne vorher, ob nun mit 27 generell Schluss ist. Mir wurde kein Bescheid darüber zugestellt, so habe ich auch keine Informationen, ob Widerspruch möglich ist.

Würde mich über Hinweise sehr freuen, vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße

Pepperona
Blautopas 02.05.2010, 21:09#2
AW: Kindergeld bis 27 oder unbefristet

Hallo Pepperona!

Nein, es ist nicht Schluß, wenn das behinderte Kind sich nicht selber unterhalten kann, bekommt es lebenslang Kindergeld. Ich vermute mal, dass Du das Kindergeld neu beantragen musst, das muss man auch tun, wenn das Kind volljährig wird.

Bitte anklicken:

Merkblatt Kindergeld

Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld

Kindergeld für behinderte Kinder


Im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) steht in § 2:

(2) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es ....

.....wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.


Da steht keine Altersbegrenzung drin.

Im 3. Link "Kindergeld für behinderte Kinder" steht ganz unten so was ähnliches, was Dich verunsichert hatte:

Behinderung und Ursächlichkeit sind vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten

Tritt die Behinderung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes ein, kann eine Berücksichtigung als behindertes Kind nicht erfolgen, weil ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt.

Für behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, gilt eine Übergangsregelung. Demnach ist für diese Kinder eine Altersgrenze von 27 Jahren ausschlaggebend.



In § 20 BKGG steht:

§ 20 Anwendungsvorschrift...

.....(4)....§ 1 Absatz 2 Satz 3 und § 2 Absatz 2 und 3 in der Fassung des Artikels 3
des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) sind erstmals für Kinder anzuwenden, die im Kalenderjahr 2007 wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; für Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, ist § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden.


Das bedeutet ganz einfach, dass in den Fällen, dass ein behindertes Kind, das bis zum 31.12.06 25 Jahre alt geworden ist, noch die in der vorigen Fassung des Gesetzes gültige Grenze von 27 Jahren gilt, diese wurde per Gesetzesänderung dann auf 25 Jahre gesenkt. D.h. in den Fällen muss die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten sein.

Liebe Grüße

Annette
pepperona 02.05.2010, 21:23#3
AW: Kindergeld bis 27 oder unbefristet

Hallo Annette,

lieben Dank für die Antwort. Ich war total verunsichert und werde dann morgen die Kindergeldkasse anrufen. Sie haben es einfach zum 27. Geburtstag gestoppt und nicht geschrieben, wenn sie einen neuen Antrag brauchen oder noch eine Kopie vom unbefristeten Behindertenausweis. Es ist ja leider so wie es ist.

Und die Formulierung mit dem Stichtag hat mich irritiert.

Vielen Dank nochmal und schöne Grüße

pepperona