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Versorgungsausgleich

Marti 21.04.2010, 10:50#1
Hallo Leute,
ich habe die Suchfunktion benutzt, leider nichts gefunden.
Stecke gerade in der Scheidung, und da ich seid 10 jahren 2 Kids pflege, werden für mich von der Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Hat jemand erfahrung damit, ob für diese Zahlungen auch der Versorgungsausgleich gemacht wird? Die Erziehungs und Arbeitszeiten sind mir klar, aber die Pflege? Kann mein Ex überhaupt anspruch daran haben, da Er doch mehr als 30 Stunden gearbeitet hat?
Wird der Versorgungsausgleich bis zur Scheidung vorgenommen, oder wird die Zeit, ich der wir getrennt sind nicht gerechnet? Wären immerhin 4 Jahre. Vielen dank
Marti
amai 21.04.2010, 17:05#2
AW: Versorgungsausgleich

Hallo Marti,
zur Berechnung des Versorgungsausgleich gilt als Stichtermin der Trennungszeitpunkt bis zu dem die Ehe ja geführt wurde.

Du solltest beantragen, dass die Rentenversicherungszeiten aus deiner Pflegetätigkeit wegen unzumutbarer Härte für dich nicht angerechnet werden. Als Grund für die Härte könnte man anführen, dass dir wegen der Pflege eine Aufnahme einer Berufstätigkeit nicht möglich war und wohl auch weiterhin nicht möglich sein wird.
Du solltest das Thema aber auch unbedingt mit deinem Rechtsanwalt besprechen, denn die sind die Experten für so etwas.

LG, amai
Marti 22.04.2010, 10:13#3
AW: Versorgungsausgleich

Danke für die Antwort Amai, ich werde es auf jeden Fall versuchen auf besondere Härte zu pledieren. Leider habe ich das Gefühl, das mein Anwalt sich überhaupt nicht dafür interessiert, wo es doch für mich um sehr viel Geld geht. Werde mich halt durchsetzen müssen wie immer.