Hallo,
ich habe einen Bruder mit Downsyndrom, der ab August 2010 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Die genaue Rentenhöhe ist noch unbekannt.
Jetzt möchte ich im Vorwege klären, welche steuerlichen Auswirkungen diese Rente für meine Eltern hat. Insbesondere geht es mir dabei um das Kindergeld.
Mein Bruder hat das Kennzeichen H in seinem Schwerbehindertenausweis, dieser berechtigt zum Abzug von 3700 Euro (Behindertenpauschbetrag) vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Meinen Eltern steht Kindergeld im Jahr 2010 zu, wenn der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge 8004 Euro nicht übersteigt. Nach Aussage der Familienkasse gehört die Erwerbsminderungsrente zu den Bezügen.
Überlegung zu den Einkünften und Bezügen meines Bruders:
Summe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
./. 920 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag (9a EStG)
+ Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
./. maximal 801 Euro Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
+ Erwerbsminderungsrente [Besteuerungsanteil 60%?] (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG)
= Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
./. 3700 Euro Behindertenpauschbetrag (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG)
= Entscheidungsgrundlage Kindergeld
Bevor ich mich mit der Familienkasse auseinandersetze, möchte ich fragen, ob meine Überlegung so richtig ist. Geht die Rente voll in die Berechnung ein oder nur zu 60%
Mit freundlichen Grüßen
Tobias
ich habe einen Bruder mit Downsyndrom, der ab August 2010 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Die genaue Rentenhöhe ist noch unbekannt.
Jetzt möchte ich im Vorwege klären, welche steuerlichen Auswirkungen diese Rente für meine Eltern hat. Insbesondere geht es mir dabei um das Kindergeld.
Mein Bruder hat das Kennzeichen H in seinem Schwerbehindertenausweis, dieser berechtigt zum Abzug von 3700 Euro (Behindertenpauschbetrag) vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Meinen Eltern steht Kindergeld im Jahr 2010 zu, wenn der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge 8004 Euro nicht übersteigt. Nach Aussage der Familienkasse gehört die Erwerbsminderungsrente zu den Bezügen.
Überlegung zu den Einkünften und Bezügen meines Bruders:
Summe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
./. 920 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag (9a EStG)
+ Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
./. maximal 801 Euro Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
+ Erwerbsminderungsrente [Besteuerungsanteil 60%?] (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG)
= Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
./. 3700 Euro Behindertenpauschbetrag (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG)
= Entscheidungsgrundlage Kindergeld
Bevor ich mich mit der Familienkasse auseinandersetze, möchte ich fragen, ob meine Überlegung so richtig ist. Geht die Rente voll in die Berechnung ein oder nur zu 60%

Mit freundlichen Grüßen
Tobias
