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Erstantrag

Annii 30.03.2010, 20:14#1
Hallo,

wenn man einen Erstantrag stellt, dann kann man ja aus steuerlichen Gründen auch rückwirkend ankreuzen.
Wenn nun schon z.B. 2007 eine Behinderung nachgewiesen werden kann, aber jetzt 2010 diese noch stärker geworden ist, welcher Grad der Behinderung wird dann festgesetzt werden wenn man im Erstantrag (2010) rückwirkend ab 2007 ankreuzt? Der GdB von 2007 oder der jetzige?

Danke!!
Anni
amai 31.03.2010, 15:50#2
AW: Erstantrag

Hallo Anni,
wenn sich der Grad der Behinderung in der zurückliegenden Zeit geändert hat, dann wird es so sein, dass dies im Bescheid vermerkt sein wird. Also zum Beispiel GdB 2007 50 %, ab 2009 GdB 70 % Merkzeichen G,B, H. Der Ausweis würde auf den aktuellen GdB ausgestellt werden.

LG, amai