Hallo,
wenn man einen Erstantrag stellt, dann kann man ja aus steuerlichen Gründen auch rückwirkend ankreuzen.
Wenn nun schon z.B. 2007 eine Behinderung nachgewiesen werden kann, aber jetzt 2010 diese noch stärker geworden ist, welcher Grad der Behinderung wird dann festgesetzt werden wenn man im Erstantrag (2010) rückwirkend ab 2007 ankreuzt? Der GdB von 2007 oder der jetzige?
Danke!!
Anni
wenn man einen Erstantrag stellt, dann kann man ja aus steuerlichen Gründen auch rückwirkend ankreuzen.
Wenn nun schon z.B. 2007 eine Behinderung nachgewiesen werden kann, aber jetzt 2010 diese noch stärker geworden ist, welcher Grad der Behinderung wird dann festgesetzt werden wenn man im Erstantrag (2010) rückwirkend ab 2007 ankreuzt? Der GdB von 2007 oder der jetzige?
Danke!!
Anni
