Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

einstufung ADS beim Versorgungsamt ???

gaby1967 20.04.2004, 12:29#1
Hallo,

jetzt hätte ich mal eine Frage und hoffe, daß mir einer weiterhelfen kann. Muss gleich dazu schreiben, daß es ausnahmsweise nicht um eines meiner Kinder geht, sondern um mich selbst.

Es ist folgendes:

Ich habe das Marfan-Syndrom und habe dadurch seit letztem Jahr einen Schwerbehinderten-Ausweis mit 50% ohne Merkzeichen. Nun habe ich mich, aufgrund der ADS-Diagnose meines Großen, mit diesem Thema befasst, mir einen Arzt gesucht und wurde am 12. März auch auf ADS diagnostiziert. Ich nehme seit dem Ritalin.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich einen Erhöhungsantrag für mich beim Versorgungamt stellen soll, aufgrund meiner ADS-Diagnose.

Hat jemand Erfahrungen, wie sich ADS bei Erwachsenen in der Einstufung auswirken? Soll ich es machen oder nicht? Ich bin mir nicht sicher.

Dazu kommt noch, daß ich im Dezember (kurz vor Weihnachten) einen Spontanpneumothorax hatte. Wird der auch irgenwie berücksichtigt???

Ich hoffe, einer kann mir meine Fragen beantworten. Danke Euch schon mal im Voraus.

Gruss Gaby
Gast 20.04.2004, 17:36#2
Hallo Gaby,

ob du einen Verschlimmerungsantrag stellen sollst oder nicht kann dir keiner beantworten. Das mußt du schon selber machen. Aber einige Tipps kann man dir natürlich geben ;-)

Der Grad der Behinderung der vom Versorgungsamt festgestellt wird richtet sich nicht nach der Diagnose, sondern nach den Einschränkungen im täglichen Leben die daraus entstehen. Bei einer Migräne liegt die Einstufung zwischen 0 - 80 %. Wenn du also im Alltag erhebliche Einschränkungen hast, dann wird dies beim Grad der Schwerbehinderung berücksichtigt.
Es gibt jedoch auch Erkrankungen, bei denen tatsächlich nach der Diagnose entschieden wird. Eine querschnittsgelähmte Person wird immer 100% mit den Merkzeichen G,B, aG und H erhalten, da es hier eben klar ist, wie stark diese Person im Alltag Nachteile hat. Genauso wie jemand der ein Bein verloren hat.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich wahrscheinlich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Mehr wie ablehnen können sie es ja nicht. Allerdings gibt es ja immer auch das Risiko, das du zurückgestuft wirst, aber da du ja keinerlei Merkzeichen hast ist es unwahrscheinlich. Die 50% hast du ja wegen des Marfan-Syndroms und da werden sie dich kaum runterstufen können. Aber wie gesagt, letztlich mußt du es selber entscheiden.

Ich hoffe, ich konnte dir ein klein wenig helfen.

Liebe Grüße
Harald
gaby1967 22.04.2004, 14:35#3
Hallo Harald,

danke für Dein Antwort.

Zurückstufen wird das Versorgungsamt bestimmt nicht, ich den Ausweis erst seit Dezember 2003 habe. Hatte im September 30% wegen den Einschränkungen durch das Marfan-Syndrom bekommen und nach dem Widerspruch jetzt 50%.

Ich habe schon ziemliche "Behinderungen" durch das ADS, ansonsten hätte ich kein Ritalin bekommen. Wird für Erwachsene nur bei starken Auswirkungen auf Person oder Umwelt verschrieben als Ausnahme. Normaler Weise bekommen das nur Kinder und Jugendliche.

Ich habe jetzt Ende Mai wieder einen Termin beim Neurologen und werde ihn dann mal darauf ansprechen. Solange habe ich dann noch Zeit zu überlegen ;-)))

Ein Erhöhungsantrag wird sowieso noch gestellt. Das hat mir mein Hausarzt schon gesagt. Ich sollte den Widerspruch machen, den Bescheid dafür abwarten und den Termin zur Klage verstreichen lassen. In einem halben Jahr, meinte mein Hausarzt, sollte ich dann einen Erhöhungsantrag stellen, den er total unterstützt. Jetzt werde ich dann halt das ADS sehr wahrscheinlich noch mit dazu nehmen. Mal sehen was dann rauskommt.

Gruss Gaby