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Rückwirkende Änderung

Schneiderei 21.03.2010, 12:14#1
Hallo zusammen,

wir sind Eltern von Sandro, 4 Jahre alt.
-Dringender Verdacht auf frühkindlichen Autismus-

wir haben beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragt, und auch zugeteilt bekommen.
Nur eben nicht ab dem Jahr der Geburt,- 2006
Genau dies haben wir nachträglich beantragt.

Nun bekamen wir Post von eben dieser Behörde:

Statt einer Anerkennung ab dem Jahr der Geburt (ärztlich bestätigt)
wird uns mitgeteilt, dass der Bescheid von Sandro nachträglich !!!
zurückgenommen wird.
Der anfangs ab 2007 zugeteilte GdB von 100 wird auf 60 abgeändert
Das ab 2007 zugeteilte Merkzeichen H wird getrichen, nur noch B und G
werden zugeteilt.
Ein GdB von 100 und das Merkzeichen H gibt es erst wieder ab 2009 ??!!

Meine Frage:

Wie kann es sein, dass diese Behörde bei absolut gleichen vorliegenden
ärztlichen Gutachten zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen trifft ?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Wie sollen wir uns verhalten ?

Viele herzliche Grüße an alle und bereits jetzt vielen Dank an alle, die
dieses Posting lesen und ev. antworten.

Robert u. Diana Schneider + Sandro
Inge 21.03.2010, 13:21#2
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo Robert, Diana und Sandro,

das ist ja wirklich äußerst seltsam!
Wurde Euch eine Begründung für die Änderung mitgeteilt? Falls nicht, würde ich schriftlich nachfragen.
Und falls eine eventuelle Begründung nicht nachvollziehbar ist, würde ich ebenfalls nachfragen.
Vermutlich müsst Ihr auch Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen!? Da kenne ich mich jetzt nicht mehr aus, das ist bei uns zu lange her....
Schneiderei 22.03.2010, 16:44#3
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo Mdm Inge,

danke für die schnelle Antwort.
Begründung wurde keine mitgeliefert, nur die Bemerkung, dass wir
uns innerhalb von 4 Wochen äußern sollen.
Denke mal, dass werden wir auch tun. Und die Begründung einfordern.
Das ganze gilt dann ohnehin als Widerspruch.
Vielleicht kann der Medizinische Dienst dieses Amtes mit Autismus
einfach nix anfangen, dass würde so manches
erklären.

Nun denn, beste Grüße an euch alle

Robert und Diana + Sandro
Blautopas 31.03.2010, 21:09#4
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo!
dass der Bescheid von Sandro nachträglich !!! zurückgenommen wird.

Das ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtsgrundlage ist § 45 SGB X

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

§ 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat....


Trifft davon irgendwas auf Euch zu? Ich denke nicht... Deswegen würde ich mir das nicht gefallen lassen, das ist rechtswidrig, was die mit Euch machen!

In den (verbindlichen) Gutachterrichtlinien ist klar geregelt, wie bei Autismus zu beurteilen ist.

http://www.bmas.de/portal/33270/property=pdf/k710__2009__05__13__versorgundsmed__verordnung.pdf

S. 24
5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen

...d) Bei angeborenen oder im Kindesalter aufgetretenen Behinderungen ist
im Einzelnen folgendes zu beachten:...
...bb) Bei autistischen Syndromen sowie anderen emotionalen und
psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten
ist in der Regel Hilflosigkeit bis zum 16. Lebensjahr
– in manchen Fällen auch darüber hinaus – anzunehmen.


Zum GdB S. 39
3.5 Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Autistische Syndrome
leichte Formen (z.B. Typ Asperger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100


Frühkindlicher Autismus ist die schwerste Form.

Ich würde es nicht hinnehmen, Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen!
dass wir uns innerhalb von 4 Wochen äußern sollen.
Denke mal, dass werden wir auch tun. Und die Begründung einfordern.
Das ganze gilt dann ohnehin als Widerspruch.

Der Rechtsweg ist der, dass das jetzt eine Anhörung ist, zu der Ihr Euch äußern sollt und wenn das geschehen ist, kommt der rechtsmittelfähige Bescheid, gegen den ihr Widerspruch einlegen könnt.

Ich würde in der Anhörung mit dem argumentieren, was ich oben geschrieben habe, also der § 45 und die Richtlinien. Oftmals versuchen die Ämter einen für dumm zu verkaufen, und viele nehmen es hin, weil sie sich nicht auskennen und haben dadurch Nachteile.

Noch eine Frage: Hat Dein Sohn eine Pflegestufe?

Liebe Grüße

Annette
Schneiderei 02.04.2010, 17:36#5
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo Mdm Blautopas,

Klasse, das sind ganz fundierte Infos.
Vielen herzlichen Dank dafür !!!

Ich mach mich gleich an das entsprechende Antwortschreiben.

Viele Grüße und nochmals Danke !

Robert u. Diana + Sandro Schneider
Niederalteich
Blautopas 02.04.2010, 19:28#6
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo Diana!
Vielen herzlichen Dank dafür !!!

Bitteschön!

Evtl. würde ich auch hiermit argumentieren:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=859842#859842

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1112822#1112822

Es dauert ja oft Jahre, bis man eine Diagnose bekommt, obwohl es massive Probleme gibt, die auch das H berechtigen.

Ich wiederhole noch mal meine Frage nach der Pflegestufe.

Liebe Grüße

Annette
Schneiderei 02.04.2010, 20:34#7
AW: Rückwirkende Änderung

Guten Abend, Mdm Blautopas,

Entschuldige bitte, ich hab vergessen, deine Frage nach der Pflegestufe zu beantworten:

Sandro wird am 05.05.2010 4 Jahre alt. Uns hat man gesagt, dass bei Kindern unter 4 Jahren eine Pflegestufe grundsätzlich nicht anerkannt wird.
Sandro hat also bis jetzt keine Pflegestufe.

Die von dir geposteten Links bieten weitere wertvolle Hinweise für uns,- Danke !

Mal sehen, wie die Sache, oder der Kampf,- weitergeht.

Gut nur, dass unser Sohnemann von all dem (noch) nichts mitbekommt !

Liebe Grüße

Robert und Diana + Sandro Schneider
Niederalteich
Blautopas 02.04.2010, 21:24#8
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo!
Uns hat man gesagt, dass bei Kindern unter 4 Jahren eine Pflegestufe grundsätzlich nicht anerkannt wird.

Das ist völliger Unsinn, natürlich ist es möglich, schon vorher eine Pflegestufe zu bekommen! Es gibt keine gesetzliche Festlegung, dass es erst ab 4 geht. Ich würde bei so etwas immer nach der genauen Rechtsgrundlage fragen (es gibt in diesem Fall keine). Bei jüngeren Kindern werden bestimmte Zeiten abgezogen, die auch ein gleichaltriges gesundes Kind noch an Pflege benötigt und die Tabellen beginnen bei 0-6 Monaten! Jedenfalls hat Deine Pflegekasse Müll erzählt!

http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

Bei uns im hiesigen Autismusverein gibt es mehrere Kinder, die schon mit 3 Jahren Pflegestufe 3 und die zusätzliche Betreuungsleistung bekommen haben, vorher "nur" 1 oder 2 hatten, aber definitiv weit unter 4 Jahre alt waren, als sie das erste mal eine Pflegestufe bekamen. Bei schweren Mehrfachbehinderungen können schon wenige Monate alte Kinder eine Pflegestufe bekommen.

Es ist eine sehr beliebte Methode von Pflegekassenmitarbeitern, den Eltern zu sagen, sie würden eh keine Pflegestufe bekommen, also bräuchten sie gar nicht erst beantragen, und die Leute glauben es und lassen sich abwimmeln. du bist bei weitem nicht die erste, von der ich das höre. so hat die Kasse gleich von vornherein Kosten vermeiden. :grantel: Es ist nicht Aufgabe der Pflegekasse, die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen, sondern die des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK), dafür gibt es diesen ja.
Sandro hat also bis jetzt keine Pflegestufe.

Dann würde ich umgehend eine beantragen, weil bei Bewilligung erst ab Antragstellung gezahlt wird. Schicke mir mal eine PN mit Deiner Mailadresse, ich habe eine umfangreiche Materialsammlung zum Thema, die könnte ich an Dich weiterleiten.

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic19993.html

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1119458#1119458
Mal sehen, wie die Sache, oder der Kampf,- weitergeht.

Ich drücke Dir die Daumen! Berichte doch dann mal, wie es ausgegangen ist! Und wie gesagt, ich würde nicht vor Widerspruch und Klage zurückscheuen, ich kenne sehr viele Autisten-Eltern, die es durchgezogen haben und letztlich Recht bekamen.

Liebe Grüße

Annette
Schneiderei 02.04.2010, 22:27#9
AW: Rückwirkende Änderung

Guten Abend, Mdm. Blautopas

ja Mann, eine Stunde vor dem PC und im richtigen Forum, bzw. in den
richtigen Händen.....

Gerne nehme ich dein Angebot -Materialsammlung- an, meine/unsere mail-Adresse:

[E-Mail-Adresse bitte nachfragen]

Ja, mit Wider sprüchen kennen wir uns mittlerweile aus,- vor Klage, wenn´s denn
sein muss, und der Gerechtigkeit dient, haben wir auch keine Scheu !

Pflegestufe beantragen wir umgehend

Sandro und seine Eltern bedanken sich ganz herzlich !

und wir berichten, wie´s denn ausgeht, die ganze Geschichte

viele Grüße aus Niederalteich
Blautopas 02.04.2010, 23:02#10
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo!
Zitat von Schneiderei
ja Mann, eine Stunde vor dem PC und im richtigen Forum, bzw. in den richtigen Händen.....

Ich beschäftige mich seit Sommer 2001, als mein Sohn die Diagnose bekam, mit dem Thema Autismus und den damit zusammenhängenden rechtlichen Dingen. Da lernt man so einiges. Google ist ein guter Lehrmeister, wenn man damit richtig umgehen kann und entsprechend Zeit investiert (die ich in der Regel habe, weil ich seit 2 Jahren Frührentnerin bin und mein Sohn seit über 5 Jahren in einer wohngrupe lebt).

Hier ins Forum schaue ich eher nur sporadisch rein, bin meistens bei Rehakids unterwegs.
Gerne nehme ich dein Angebot -Materialsammlung- an,

Schon unterwegs. :-)
Ja, mit Wider sprüchen kennen wir uns mittlerweile aus,- vor Klage, wenn´s denn
sein muss, und der Gerechtigkeit dient, haben wir auch keine Scheu !

Richtig so! Man darf sich von den Behörden nichts gefallen lassen, die haben sich gefälligst an die Gesetze zu halten, tun sie aber oft nicht. :grantel:

Was auch wichtig zu wissen ist:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=517916#517916
Pflegestufe beantragen wir umgehend

Viel Erfolg! Mache Dir von Deinen Aufzeichnungen eine Kopie, bevor Du sie aus der Hand gibst und fordere dann auf jeden Fall das Pflegegutachten an, egal wie die Entscheidung ausfällt. Oft scheitern eine höhere Pflegestufe oder die Beitragszahlung für die Rentenversicherung für dich als Pflegeperson nur an wenigen Minuten und bei Autismus berücksichtigen viele Gutachter den Bedarf an Anleitung und Überwachung nicht, der aber mitzählt.

Du hast einen Rechtsanspruch auf das Gutachten.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

Die Beispiele in den Muster-Pflegetagebüchern sind von etwas älteren Kindern, von so kleinen wie Deinem habe ich leider nichts, aber ich denke, sie bieten eine gute Orientierung, auf was man achten muss und Du kannst das analog auf Euren Fall anpassen. Im Alltag nimmt man es gar nicht mehr wahr, wieviel man eigentlich tut, vor allem dann, wenn man keinen direkten Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kinder hat.
Sandro und seine Eltern bedanken sich ganz herzlich !

Bitteschön!
und wir berichten, wie´s denn ausgeht, die ganze Geschichte

Ok.

Liebe Grüße

Annette
Andreas 06.04.2010, 09:30#11
AW: Rückwirkende Änderung

Hallo Robert und Diana,

kleine Ergänzung: Informationen, wie das mit der Pflegestufe grundsätzlich funktioniert, könnt Ihr auch in einem INTAKT Artikel nachlesen.

Lg
Andreas