Hallo zusammen,
wir sind Eltern von Sandro, 4 Jahre alt.
-Dringender Verdacht auf frühkindlichen Autismus-
wir haben beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragt, und auch zugeteilt bekommen.
Nur eben nicht ab dem Jahr der Geburt,- 2006
Genau dies haben wir nachträglich beantragt.
Nun bekamen wir Post von eben dieser Behörde:
Statt einer Anerkennung ab dem Jahr der Geburt (ärztlich bestätigt)
wird uns mitgeteilt, dass der Bescheid von Sandro nachträglich !!!
zurückgenommen wird.
Der anfangs ab 2007 zugeteilte GdB von 100 wird auf 60 abgeändert
Das ab 2007 zugeteilte Merkzeichen H wird getrichen, nur noch B und G
werden zugeteilt.
Ein GdB von 100 und das Merkzeichen H gibt es erst wieder ab 2009 ??!!
Meine Frage:
Wie kann es sein, dass diese Behörde bei absolut gleichen vorliegenden
ärztlichen Gutachten zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen trifft ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wie sollen wir uns verhalten ?
Viele herzliche Grüße an alle und bereits jetzt vielen Dank an alle, die
dieses Posting lesen und ev. antworten.
Robert u. Diana Schneider + Sandro
wir sind Eltern von Sandro, 4 Jahre alt.
-Dringender Verdacht auf frühkindlichen Autismus-
wir haben beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragt, und auch zugeteilt bekommen.
Nur eben nicht ab dem Jahr der Geburt,- 2006
Genau dies haben wir nachträglich beantragt.
Nun bekamen wir Post von eben dieser Behörde:
Statt einer Anerkennung ab dem Jahr der Geburt (ärztlich bestätigt)
wird uns mitgeteilt, dass der Bescheid von Sandro nachträglich !!!
zurückgenommen wird.
Der anfangs ab 2007 zugeteilte GdB von 100 wird auf 60 abgeändert
Das ab 2007 zugeteilte Merkzeichen H wird getrichen, nur noch B und G
werden zugeteilt.
Ein GdB von 100 und das Merkzeichen H gibt es erst wieder ab 2009 ??!!
Meine Frage:
Wie kann es sein, dass diese Behörde bei absolut gleichen vorliegenden
ärztlichen Gutachten zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen trifft ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wie sollen wir uns verhalten ?
Viele herzliche Grüße an alle und bereits jetzt vielen Dank an alle, die
dieses Posting lesen und ev. antworten.
Robert u. Diana Schneider + Sandro

Es ist nicht Aufgabe der Pflegekasse, die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen, sondern die des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK), dafür gibt es diesen ja.