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grundsicherung

Kükenmama 10.03.2010, 09:06#1
Ja, ich bin froh hier zu sein und hab eine Frage die mir schon seit 8 Monaten auf der Seele brennt.
Meine schwerstmehrfachbehinderte ehem. Pflegetochter bekommt seit Aug. 09 Grundsicherung. A b e r-- ihr werden 38% Ernährungskosten abgezogen weil sie seit 11 Jahren eine PEG hat.
Sie bekommt von mir aber außer der Sondennahrung Tee und Wasser( pro Tag ca. 1200 ml) und manchmal auch ein bißchen Joghurt oder Obstbrei-je nachdem wie sie drauf ist.
Ihr Schluckreflex ist vorhanden -nur findet sie Essen eben nicht gerade toll.
Die Aspirationsgefahr ist natürlich auch nicht zu unterschätzen.

Weiß jemand wie das ist? Oder gibt es jemanden dem es genauso geht?:kopfkratz:

Danke. Die Kükenmama
Carmen62 10.03.2010, 17:46#2
AW: grundsicherung

Hi
Ich denke ,dass es berechtigt ist.
Mein Sohn hat auch die PEG,isst tagsüber oral,soweit er
es zulässt.Alles andere bekommt er über PEG.
Ich gebe nur Flüssigkeit oder Sondennahrung durch die PEG:
Wenn Du nachweisen kannst,dass du für deine Tochter keine
Sondennahrung beziehst,da du Selbstgekochtes pürrierst
zum Sondieren......dürfte sich das Problem erledigen.
Das monatliche Budjet für die Sondennahrung ist ja nicht unerheblich.
Du schreibst ja auch,dass du auch Sondennahrung verwendest.
LG Carmen
amai 10.03.2010, 20:34#3
AW: grundsicherung

Hallo Kükenmama,
ich möchte mich der Frage von Carmen anschliessen, fallen denn überhaupt keine Kosten für die Sondennahrung an? Selbst wenn die Kasse einen Großteil der Kosten tragen würde bleiben doch auch noch Rezeptgebühren und Zuzahlungen an? Und wenn du selber kochst und pürierst wäre die Sache ja auch klar. Aber selbst wenn deine Tochter nur kleine Mengen oral zu sich nimmt - hat ja auch was mit Lebensqualität zu tun- Geschmackserlebnisse zu haben und auch mal bewusst zu geniessen wie kommen die bitteschön darauf pauschal 38 % abzuziehen? Ich würde da Widerspruch einlegen und eine konkrete Aufstellung fordern wie sie auf diese Summe kommen und das berechnen.
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist kann man auch an die Überprüfung der Bescheide nach § 44 SGB X denken.

LG, amai
Kükenmama 10.03.2010, 21:06#4
AW: grundsicherung

Erst mal danke für eure Antworten.:grins:
Es ist so, die 38% sind die Pauschale für die Ernährung in der Grundsicherung nach §28 SGB XII.
Eine Pauschale sagt ja aus das sie mir zur freien Verfügung steht. Nirgends steht aber ob sie abgezogen werden darf, denn ohne Essen kann ja keiner leben.
Für mich ist es eine Diskriminierung wenn man einem Menschen ,nur weil er eine PEG hat, diese Pauschale verweigert. Denn Sondenernährung bedeutet ja nicht gleichzeitig ausschließlich Nahrung von der Krankenkasse.Theoretisch dürfte sie ja dann nichts was auch nur annähernd mit normaler Nahrung zu tun hat bekommen.
Man kann ja eben auch normales Essen pürieren. Das muß ich auch niemandem beweisen, dann wäre ja das Nächste das Mädel ist eh blind -Pauschale für wohnen weg u.s.w.
Kosten für die Sondennahrung fallen nicht an- Dank der 1% Grenze.
Aber die Krankenkasse holt sich auch nichts beim Sozialamt zurück. Das sind 2 paar Schuhe.

Für mich steht nur die Frage wo das geschrieben steht das bei Sondenernährung diese 38% abgezogen werden.:kopfkratz:
Ich brauche diesen Paragraphen welcher das aussagt.
Carmen62 10.03.2010, 21:10#5
AW: grundsicherung

Hier ein Artikel aus:
Bundesverband für Körper - und Mehrfachbehinderte e.V.

13. Führt das kostenlose Mittagessen in der WfbM zur Kürzung der Grundsicherung?

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Grundsicherung zu kürzen, wenn die/der Grundsicherungsberechtigte in einer WfbM ein kostenloses Mittagessen erhält. Denn durch die unentgeltliche Mahlzeit würden – so die Begründung des Gerichts- Kosten für die Ernährung gespart. Der Regelsatz sei deshalb um den Betrag zu vermindern, der prozentual darin für das tägliche Mittagessen vorgesehen ist. Zum Teil bringen die Sozialhilfeträger allerdings höhere Beträge für das Mittagessen in Abzug. In diesem Fall ist es ratsam, Widerspruch einzulegen. Eine Argumentationshilfe gibt es unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“.
amai 10.03.2010, 21:22#6
AW: grundsicherung

Hallo Kükenmama,
nach § 35 SGB X hast du ein Recht darauf, dass dir die Gründe mitgeteilt werden , auf Grund dessen der Bescheid erlassen wurde .
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1003500

Da würde ich mal nachhaken.

LG amai