Achtung für alle die lt. § 41 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erwerbsgemindert sind oder Grundsicherung beziehen gilt:
Lt. § 32 Abs. 4 SGB XII brauchen diese Personen keinen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse zahlen. Dies hat der Gesetzgeber eindeutig beschlossen.
Meine Krankenkasse (DAK) versucht jedoch dieses Gesetz zu umgehen.
Ich habe aufgrund der 8,-- Euro Rechnung per Einschreiben meiner Krankenkasse einen Widerspruch gegen diesen Bescheid geschickt. Normalerweise hätte die DAK mir (erwerbsgemindert ) und meiner Tochter (Grundsicherung) erst gar keine Rechnung schicken dürfen.
Jetzt kommt es aber noch doller. Die DAK erkennt meinen Widerspruch nicht an, sondern schickt mir einen neuen Bescheid über 8 Euro, da könne ich dann noch mal Widerspruch einlegen, die 8 Euro wären aber auf jedenfall zu zahlen bis die Gerichte die Sache entscheiden hätten. (Dauert in der Regel ein paar Jahre).
Da kann man nur sagen "Heiliger Bürokratismus".
Ich werde jedenfalls nicht zahlen und mich beim Gesundheitsminister über diese kostenverursachende Bürokratie für die Krankenkassen beschweren.
AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
hallo wolli.
ja, ich habe die betriebskrankenkasse wolfsburg.
die wollen auch 8.-euro monatlich haben.
meine tochter und ich bekommen grundsicherung und pflegegeld.
und ich hab den bescheid erstmal dem sozialamt geschikt,.mal schaun ,was die mir dann schreiben.
es fehlt ja dann am gesamteinkommen.
mal sehen wie es weitergeht.
denn was sollst.
von zuzahlungen sind wir auch befreit.wir zahlen 42.-euro im jahr.und nun soll ich
96.-euro mehr beitrag im jahr zahlen.
sehr komich.

AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Auf jedenfall selber gegen den Zusatzeitrag innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Es kann sein das dieser Beitrag verfassungswidrig ist und von den Gerichten verworfen wird. Dann bricht bei den Kassen das ganze System zusammen und sie müssen allen die Widerspruch eingelegt haben, die Beträge zurückzahlen.
AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Hi ihr,
mensch da haben wir ja echt Glück mit unserer KK (HKK Bremen)
Die wollen keinen Zusatzbeitrag. Nein wir bekommen im März sogar noch eine Prämie von 60€ per Scheck ausgezahlt.
Liebe Grüße
Yvonne
Ausnahmeregelungen Krankenkassen Zusatzbeitrag
Hallo,
zum Thema Zusatzbeiträge bei Krankenkassen habe ich folgende Informationen:
- Grundsicherungsberechtigte: Nach § 32 Abs. 4 i. V. m. § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII muss der Grundsicherungsträger die Zusatzbeiträge übernehmen.
- Werkstattmitarbeiter: Nach § 251 Absatz 6 SGB V müssen Werstattmitarbeiter deren Arbeitsentgelt den nach § 235 Abs. 3 SGB V maßgeblichen Mindestbetrag (in Bayern: 511 Euro im Monat) nicht übersteigt, müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst übernehmen. Die Bescheid der Krankenkasse, dass Zusatzbeiträge erhoben werden, sollte am besten der Werkstätte vorgelegt werden, die sich um alles weitere kümmert.
- Familienversicherte Menschen mit Behinderung: Es muss nur vom Mitglied selbst, nicht von den familienversicherten Personen ein Zusatzbeitrag gezahlt werden.
Lg
Andreas
AW: Ausnahmeregelungen Krankenkassen Zusatzbeitrag
> Grundsicherungsberechtigte: Nach § 32 Abs. 4 i. V. m. § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII muss der Grundsicherungsträger die Zusatzbeiträge übernehmen.
eine Nachfrage dazu:
nirgendwo finde ich Hinweis, ob die Krankenkasse sich mit Zusatzbeitragsforderung tatsächlich persönlich an den Krankenversicherten (und GruSi-Empfänger) wenden darf und ob dann die GruSi um die 8 EUR Zusatzhbeitrag erhöht wird, so dass der Versicherte direkt die 8,00 EUR an Krankenversicherung abführt?
Oder ob die Krankenversicherung das direkt mit Grundsicherungsamt klären muss?
Gruesse,
MDS
AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Hallo MDS,
anscheinend muss man warten, bis man angeschrieben wird und kann dann Widerspruch einlegen. Aber genau scheint das nicht geregelt zu sein....
[...] Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben möchte, obwohl der Beitrag zur Krankenversicherung vom Sozialhilfeträger übernommen wird, sollte die Kasse somit auf diese im Gesetz vorgesehene Befreiung von der Zahlungspflicht hingewiesen werden. [...]
Quelle und kompletter Text:
LebenshilfeWiderspruch einlegen
Sollten Sie als Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, also Grundsicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung, zum Beispiel Schwerbehinderte, so können Sie bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die gesetzliche Krankenkasse auf die Ausnahmeregelung hinweisen.
Quelle und kompletter Text:
Texto UGAW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Liebe Inge,
habe heute mit Krankenkasse (DAK), Bürgertelefon für die gesetzl. Krankenversicherung und mit Grundsicherungsamt (in Baden-Württemberg) vielfältig telefoniert.
Stand in Baden-Württemberg:
a) der Städte- und Landkreistag prüft für die Grundsicherungsämter derzeit noch generell den Zusatzbeitrag; die Grundsicherungsämter sagen zu Grundsicherungsempfängern auch heute noch, dass nicht sicher sei, dass Grundsicherungsamt leisten müsse; auch mein Zitieren der entsprechenden Paragraphen hat niemanden zu einer anderen Aussage gebracht;
b) das Grundsicherungsamt machte keine Aussage, ob es - wenn sie leisten müssen - den Bescheid um die 8,00 EUR monatlich aufstockt oder ob es den KV-Beitrag, den sie zahlen, um die 8,00 EUR aufstocken
c) die DAK tut so, als müsse der Versicherte, der GruSi erhält, die 8,00 EUR selbst zahlen und in Vorleistung treten; analog das Bürgertelefon zur gesetzlichen KV.
Das DAK-Schreiben an eine Versicherte hat Grundsicherung mit keinem Wort im Anschreiben erwähnt, geschweige denn auf Sonderregelung hingewiesen.
Auch fehlte im Anschreiben der Hinweis, dass man bei Zusatzbeitrags-Erhebung Sonderkündigungsrecht hat.
Alles ziemlich chaotisch und eine Überforderung für viele Versicherte und Grundsicherungsempfänger ...
Herzliche Grüße,
mds
AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Zitat von MDS
Alles ziemlich chaotisch und eine Überforderung für viele Versicherte und Grundsicherungsempfänger ...
ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt?

Ich würde vermutlich nicht zahlen und darauf warten, dass die KK den Zusatzbetrag einklagt. Wenn man eine Leistung bei diesen Institutionen beantragt, wird man ja auch häufig wie ein unbeliebter Wanderpokal herumgereicht.
Sorry, ich bin diesbezüglich grad etwas auf Krawall gebürstet

AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Hollo Ihr ich beziehe auch ALg2 mit meiner Freundin .
Wir haben ein Wiederspruch zur Krankenkasse geschickt und gleichzeitig ein Antrag bei der Arge
zur übernahme geschickt .Wenn ich was neues weiss melde ich mich.Kai34
AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
HI ihr,
schaut mal, dass habe ich gerade beim VDK gelesen:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de22973&SID=Cj59TCKROv9EDKMWPOIhVPwpAfLIGK
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Hallo Ihr bekomme seit jetzt die Zusatzzahlung von der Arge.
Da ich meine Freundin und beide kinder in einen Bonunsprogramm sind zählen wir als Härtefall .
Wir Bekammen ein Schreiben der Krankenkasse das wir ein Härtefall sind und die Arge muß zahlen. LG kai34

AW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Ich war am Anfang auch bei der DAK versichert. Als der Brief kam, dass ich acht Euro zahlen soll, war klar ich wechsel. Hab mich damals an der Liste hier orientiert, wirklich hilfreich wenn man eine Kasse aus "tausenden" auswählen muss
http://zusatzbeitrag.com/listeAW: Krankenkassen Zusatzbeitrag
Zitat von Yvonne
Hi ihr,
mensch da haben wir ja echt Glück mit unserer KK (HKK Bremen)
Die wollen keinen Zusatzbeitrag. Nein wir bekommen im März sogar noch eine Prämie von 60€ per Scheck ausgezahlt.
Liebe Grüße
Yvonne
Guten Abend,
die Premie wurde ausgezahlt , da die HKK (eine der besten in Dutschland bei diversen Vergleichen) gut gewirtschaftet hat. Nach welchen Kriterien dann verteilt wird, weis ich nicht. Dürfte mit der Häufigkeit der Arztbesuche und Kosten zusammenhängen. Bei den Innungs Krankenkassen (IKK Verbände) wird ebenfalls kein Zusatzbeitrag erhoben, inwieweit hier Prämien ausgezahlt werden, keine Ahnung.
Die Gesamtentwicklung in Deutschland ist sehr angespant. Zur Zeit stehen mehre Kassen unter schwierigen Finazierungsproblemen. Es wird vermutet das eine handvoll Kassen vor dem Kollaps stehen...
Hintergründe für die HKK Prämie
http://www.forium.de/redaktion/hkk-krankenkasse-beschliesst-praemienausschuettung-fuer-2010/