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vermögen

moni_m 07.01.2010, 12:34#1
Hallo ihr...

aufgrund eines aktuellen problems, meld ich mich mal wieder.

carina is mittlerweile 19 jahre alt und macht ne ausbildung im berufsbildungswerk rummelsberg zur bürokraft. sie bekommt vom arbeitsamt 312 euro ausbildungshilfe.

sie hat die merkmale 100%, g,h,rf, ag und b (falls das wichtig is).

nachdem wir im märz ins eigene haus umziehen und carinas zimmer im 1. og liegt, benötigen wir nen deckenhängelift. das teil is nicht wirklich günstig. 16.000.-- kostet er.
das wohnungsamt der std. nürnberg versagt uns aber das leistungsfreie baudarlehen, da unser haus nicht von anfang an barrierefrei gebaut wird. das is uns aber finanziell nicht möglich.
nun haben wir ne anfrage an den bezirk mittelfranken geschickt und wollten wissen, ob wir von denen vielleicht nen zuschuss bekommen.

als antwort bekamen wir nen antrag auf sozialhilfe zugesandt. da muß alles an finanzen und persönlichen verhältnissen eingetragen werden...natürlich auch sparguthaben.

nun meine frage: weiß jemand von euch, wieviel vermögen man behalten darf?
meine eltern haben von carinas geburt an regelmäßig im monat etwas geld auf die seite gelegt, damit sie ihren führerschein mal machen kann, bezw. sich mal ein auto kaufen kann.

wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

liebe grüße

moni
Seti 07.01.2010, 15:57#2
AW: vermögen

Hallo Moni,

Bei Sozialhilfe darf man ein Vermögen von 1200 Euro haben.

Du schreibst das Deine Eltern was zurück gelegt haben.

Sparbuch ??? Auf welchen Namen läuft das Sparbuch ???

Auf den Namen Deiner Eltern , dann musst Du diese Geld nicht angeben . Erst wenn das Sparbuch auf den Namen Deiner Tochter läuft.( Sparbuchinhaber Deine Tochter)

Noch was anderes wenn Deine Tochter Ausbildungsbeihilfe bekommt , wird sie ,,nur KdU'' bekommen . ( Kosten der Unterkunft) vom Regelsatz selber wird sie nix bekommen.

Du schreibst einen neuen Deckenlift. Wäre das dann nicht Sache der KK (Krankenkasse) , hier könnte auch das PB greifen.
moni_m 07.01.2010, 16:06#3
AW: vermögen

hallo seti,


das geld wurde damals in einen sparvertrag von meinen eltern einbezahlt. jetzt läuft es auf carinas namen, da carina volljährig is und meine eltern rentner sind.

den deckenhängelift bekommen wir nicht von der KK. das war früher mal so. badewannenlifte und so werden von der kk bezahlt, aber solche treppenlifte nicht.

eigentlich wollten wir gar keine laufende hilfe haben, sondern nur ne einmalige hilfe zum lift. gibts da keine unterschiede?

was heißt PB?

ich dachte, daß man mehr kapital haben darf, damit man im notfall auch ne beerdigung bezahlen kann...oder gibts sowas nicht mehr?

liebe grüße

moni
Seti 07.01.2010, 16:23#4
AW: vermögen

Hallo Moni ,

hab ich hier im Intakt gefunden.Ganz unter letzer Abschnitt.

Pflege- und Rentenversicherung

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen, rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und bitten Sie die Mitarbeiter, Ihnen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zuzusenden. Sie können auch persönlich bei Ihrer Krankenkasse erscheinen und dort den Antrag stellen. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung führen Sie am besten ein Pflegetagebuch.

Wollen Sie weitere Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, so stellen Sie einen formlosen Antrag und schicken diesen an Ihre Pflegekasse. Einen Musterantrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier: Musterantrag auf Verhinderungspflege. Einen ähnlichen Antrag können Sie auch für die Kurzzeitpflege stellen. Derjenige, der die Pflege für den Zeitraum übernimmt, muss eine Rechnung an die Pflegekasse schicken. Für Privatpersonen kann die Rechnung etwa so aussehen: Musterrechnung. Wird die Pflege von einem Pflegedienst oder einer Einrichtung geleistet, so rechnen diese selbst mit der Pflegekasse ab.
Auch teil- und vollstationäre Pflege müssen Sie beantragen. Sprechen Sie hierzu mit der Einrichtung, in der Ihr Kind gepflegt wird.

Ob Sie Ansprüche auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, entscheidet der Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung automatisch bei seinem Besuch. Um die den bewilligten Betrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Leistungen, z.B. den FED, zunächst selbst zahlen und am Ende des Jahres die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Welche Anbieter erstattungsfähige Leistungen anbieten ist abhängig vom Bundesland, hierüber kann Ihnen Ihre Pflegekasse Auskunft geben.

Wollen Sie Pflegehilfsmittel, technische Hilfen oder Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen beantragen, so stellen Sie einen Antrag, in dem aufgeführt ist, was sie beantragen, warum sie es benötigen und wie teuer es werden wird. Einen Musterantrag finden Sie hier: Musterantrag auf technische Hilfen .

PB= Persönliches Budget
entschuldigung für die Abkürzung, Macht der Gewohnheit
moni_m 07.01.2010, 16:37#5
AW: vermögen

von der pflegekasse sind uns schon 2.500 euro zugesichert worden....das is der höchstbetrag bei pflegestufe 2
Fine 07.01.2010, 16:56#6
AW: vermögen

Hallo Seti,
es sind doch 2600€ , die man gespart haben darf oder? Oder habe ich falsche Infos?
http://www.intakt.info/284-0-eingliederungshilfe.html
Hallo Moni,
könntest Du mit Einverständnis Deiner Tochter nicht wieder auf die Großeltern übertragen?
moni_m 07.01.2010, 17:03#7
AW: vermögen

hallo fine...

das könnte evtl. schon gehen...wenigstens für nen kürzeren zeitraum, sonst müssen meine eltern ja steuern bezahlen (glaub ich). müßte meine eltern aber mal fragen.

wir sind zu 5. in der familie. mein mann is alleinverdiener...ich hab ein kleingewerbe, mit dem ich keine 500 euro im jahr gewinn mache. ansonsten bekomm ich nur für die jungs unterhalt, für alle 3 kindergeld und für carina pflegegeld.
Seti 08.01.2010, 15:06#8
AW: vermögen

Mit der Rückübertragung is keine gute Idee.

Glaubt mir das macht das Sozi erst recht stutzig.

Wenn das Sparbuch wieder auf den Namen der Großeltern laufen würde müssten dies keine Steuern zahlen.

Und dieser Lift auf Abzahlung ??? Meine 16000 ist ne menge und diese Summe könnte glauber keiner von uns bar aufbringen
moni_m 08.01.2010, 15:16#9
AW: vermögen

wir bekommen ein zinsverbilligungsdarlehen...das ganze teilt sich dann auf 3 teile auf...1/3 is eigenkapital...1/3 is ein darlehen mit 0,5 % glaub ich und das letzte drittel mit 3, 5 %...nichts desto trotz müssen wir den lift bis auf die hilfe von der pflegekasse alleine zahlen..

wenn allerdings carinas sparguthaben mit drauf ginge, würde ich den antrag nicht stellen wollen...das geld wurde seit 19 jahren in mühsamer kleinsarbeit zusammen gespart..ich hab heute mal nen kto. auszug bekommen...es sind über 4000 euro

liebe grüße

moni
Andreas 11.01.2010, 16:29#10
AW: vermögen

Hallo Moni,

geht es denn überhaupt um eine dauerhafte Unterstützung der Sozialhilfe?

Eine Möglichkeit der barrierefreien Bau- oder Umbauförderung kommt ja vom Sozialamt auf Bezirksebene. Diese können als Einzelfallentscheidung, wenn kein anderer Kostenträger darf für die Leistungen zuständig ist, Bauförderung gewähren. Allerdings müssen dabei Einkommens- und Vermögensgrenzen eingehalten werden. Leider kenne ich die Höhe dieser Grenzen nicht.

Kann es sein, dass der Bezirk das abklären will?

Lg
Andreas
moni_m 11.01.2010, 17:48#11
AW: vermögen

hallo andreas..

es kann natürlich sein,daß der bezirk das klären möchte, denn wir haben ja erst mal nicht vor, daß carina nen antrag auf sozialhilfe stellt. sie bekommt ja laufende leistungen vom arbeits amt.

liebe grüße

moni