Hallo!
Mein Sohn, 12 J., wird von Monat zu Monat schwieriger. In letzter Zeit hat er auch schon Feuer gelegt und andere Familienmitglieder bedroht. Nun haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, ihn in ein 5 Tages Internat oder eine Einrichtung mit Wochenend-nach-haus-Kontakten zu geben.
Nicht das uns das schon schwer genug gefallen wäre, nun kriegen wir auch noch einen Schlag ins Gesicht vom Jugendamt, daß hier der Kostenträger wäre. Weil er nämlich weder Körperbehindert, noch geistig behindert ist, fällt er nicht unter das BSHG sondern unter das KJHG. Das besagt, das somit nicht das Sozialamt sondern das Jugendamt Kostenträger ist. und somit, müsten wir im Falle eines Heimaufenthaltes richtig löhnen. Zur Situation: wir haben ein kleines haus gekauft und uns hoch verschuldet, die beiden anderen Kinder sind hier glücklich und haben sich eben eingelebt. In die Finanzierung ist mit eingerechnet das komplette Kindergeld und die Unterhaltzahlung vom Vater meines Sohnes. Ferner musste ich dadurch, daß mein sohn mal zur Schule ging und mal nicht, meinen Job aufgeben, das pflegegeld Stufe 1 und ALG konnten das wieder auffangen. Aber einen neuen Job hier in der Region wird schwer. So, nun kommt es: Wenn er vollstationär aufgenommen wird, fällt weg: Pflegegeld 200 Euro, Unterhalt vom Vater (kriegt das Jungendamt): 200 Euro, Kindergeld: 155 Euro und sowie ich wieder arbeite und was verdiene, muß ich auch noch unterhalt zahlen (so um die 200 Euro). Sind bis jetzt 555 Euro definitiv im Monat weniger, dann können wir hier einpacken. Die Ersparnisse, weniger Essen und Wasser, sind pillepalle dagegen, er muß ja für die Wochenenden auch sein Zimmer behalten. Selbst WENN wir das Haus hier verkaufen (was Blödsinn ist, weil er ja am Wochenende ein Zimmer braucht), haben wir Haufenweise Schulden (das was wir hier reingesteckt haben, kriegen wir nie wieder) und zur Miete mit drei Kinderzimmern ist auch nicht viel was billiger.......sofern man denn was zu mieten hier bekommt...noch ein Schulwechsel packen unsere anderen beiden nicht (wir sind wegen dem großen in den letzten 6 jahren drei mal umgezogen) und ich ehrlich gesagt auch nicht ....
Das allergemeinste daran ist. Wäre er körperbehindert oder geistig behindert, so daß er unter das BSHG fallen würde, dann würden wir nur im Monat 50 Euro zahlen und das war es - mehr nicht......
Wer kennt die Problematik und kann uns Tips geben???
Kann nich mehr.....
Sabine
Mein Sohn, 12 J., wird von Monat zu Monat schwieriger. In letzter Zeit hat er auch schon Feuer gelegt und andere Familienmitglieder bedroht. Nun haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, ihn in ein 5 Tages Internat oder eine Einrichtung mit Wochenend-nach-haus-Kontakten zu geben.
Nicht das uns das schon schwer genug gefallen wäre, nun kriegen wir auch noch einen Schlag ins Gesicht vom Jugendamt, daß hier der Kostenträger wäre. Weil er nämlich weder Körperbehindert, noch geistig behindert ist, fällt er nicht unter das BSHG sondern unter das KJHG. Das besagt, das somit nicht das Sozialamt sondern das Jugendamt Kostenträger ist. und somit, müsten wir im Falle eines Heimaufenthaltes richtig löhnen. Zur Situation: wir haben ein kleines haus gekauft und uns hoch verschuldet, die beiden anderen Kinder sind hier glücklich und haben sich eben eingelebt. In die Finanzierung ist mit eingerechnet das komplette Kindergeld und die Unterhaltzahlung vom Vater meines Sohnes. Ferner musste ich dadurch, daß mein sohn mal zur Schule ging und mal nicht, meinen Job aufgeben, das pflegegeld Stufe 1 und ALG konnten das wieder auffangen. Aber einen neuen Job hier in der Region wird schwer. So, nun kommt es: Wenn er vollstationär aufgenommen wird, fällt weg: Pflegegeld 200 Euro, Unterhalt vom Vater (kriegt das Jungendamt): 200 Euro, Kindergeld: 155 Euro und sowie ich wieder arbeite und was verdiene, muß ich auch noch unterhalt zahlen (so um die 200 Euro). Sind bis jetzt 555 Euro definitiv im Monat weniger, dann können wir hier einpacken. Die Ersparnisse, weniger Essen und Wasser, sind pillepalle dagegen, er muß ja für die Wochenenden auch sein Zimmer behalten. Selbst WENN wir das Haus hier verkaufen (was Blödsinn ist, weil er ja am Wochenende ein Zimmer braucht), haben wir Haufenweise Schulden (das was wir hier reingesteckt haben, kriegen wir nie wieder) und zur Miete mit drei Kinderzimmern ist auch nicht viel was billiger.......sofern man denn was zu mieten hier bekommt...noch ein Schulwechsel packen unsere anderen beiden nicht (wir sind wegen dem großen in den letzten 6 jahren drei mal umgezogen) und ich ehrlich gesagt auch nicht ....

Das allergemeinste daran ist. Wäre er körperbehindert oder geistig behindert, so daß er unter das BSHG fallen würde, dann würden wir nur im Monat 50 Euro zahlen und das war es - mehr nicht......
Wer kennt die Problematik und kann uns Tips geben???
Kann nich mehr.....
Sabine


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