Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Alg II

milmit 14.12.2009, 09:04#1
Bin Alg II ,habe ein geistig behindertes Kind bin alleinerziehend habe meinen Betreuer das ich in der Zeit wo Sie in der Schule ist, arbeiten moechte.Das heisst
von 8.30 bis 15.30.
Paar Tage spaeter bekomme ich Post mit Vermittlungsvorschlag mit 40 Std die
Woche.
Kann ein Betreuer einfach so entscheiden,was fuer Rechte habe ich.
Die Chance einen Job zu finden mit 20-25 Std in der Woche,nimmt er mir auch noch durch sein Verhalten.

lg
amai 15.12.2009, 17:46#2
AW: Alg II

Hallo Milmit,
das mit dem Betreuer verstehe ich nicht ganz. Was für ein Betreuer ist das (welches Amt evtl?), welche Aufgaben hat er und wen soll er betreuen? Dich oder dein Kind?
Wenn dein Kind eine Pflegestufe hat und du Leistungen der Pflegeversicherung beziehst , genauer Leistungen der Pflegekasse für deine Rentenversicherung dann würden diese ganz gestrichen, wenn du eine Arbeit über 30 Stunden wöchentlich aufnimmst.
Das sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob du eine Vollzeitstelle überhaupt physisch, psychisch und organisationstechnisch hinbekommen könntest.

Wenn du mit *Betreuer* den Sachbearbeiter der Bundesanstalt für Arbeit oder ARGE meinst, es gibt Bestimmungen und Ausnahmen bei der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme, wenn diese mit der Pflege oder Erziehung der Kinder kollidieren würde.

LG, amai
Seti 15.12.2009, 18:15#3
AW: Alg II
Zitat von milmit
Bin Alg II ,habe ein geistig behindertes Kind bin alleinerziehend habe meinen Betreuer das ich in der Zeit wo Sie in der Schule ist, arbeiten moechte.Das heisst
von 8.30 bis 15.30.
Paar Tage spaeter bekomme ich Post mit Vermittlungsvorschlag mit 40 Std die
Woche.
Kann ein Betreuer einfach so entscheiden,was fuer Rechte habe ich.
Die Chance einen Job zu finden mit 20-25 Std in der Woche,nimmt er mir auch noch durch sein Verhalten.

lg

Hallo,

Hat Dein Kind eine Pflegestufe ???
Wenn ja welche .



Bei Pflegestufe I bist Du leider Vollzeitvermittelbar.
Bei Stufe II vermittlung nur 6 Stunden
Bei Stufe III kannst Du dem Arbeitsmerkt nicht mehr zur Verfüpgung stehen.

Weist Dein Vermitteler das Du eine geistig behindertes Kind hast ???

Ich such gleich noch was raus für Dich.

mfg
Seti

Hier zum Nachlesen:

siehe hier:Zumutbarkeit
1.1.4 Pflege eines Angehörigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4)
Zitat:



Bei erheblicher Pflegebedürftigkeit (Stufe I) ist die Pflegetätigkeit in
der Regel, allerdings unter Berücksichtigung der tageszeitlichen
Verteilung, mit einer Vollzeittätigkeit vereinbar.
Bei Pflegestufe I bis III können sich aus der Pflege Einschränkungen
hinsichtlich Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit ergeben. Die
durch den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nachgewiesenen Einschränkungen
sind einzelfallbezogen mit dem persönlichen Ansprechpartner
zu besprechen. In die Eingliederungsvereinbarung ist
aufzunehmen, unter welchen Bedingungen eine Arbeit zumutbar ist.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Seti 15.12.2009, 18:17#4
AW: Alg II
Zitat von amai
Hallo Milmit,
das mit dem Betreuer verstehe ich nicht ganz. Was für ein Betreuer ist das (welches Amt evtl?), welche Aufgaben hat er und wen soll er betreuen? Dich oder dein Kind?
Wenn dein Kind eine Pflegestufe hat und du Leistungen der Pflegeversicherung beziehst , genauer Leistungen der Pflegekasse für deine Rentenversicherung dann würden diese ganz gestrichen, wenn du eine Arbeit über 30 Stunden wöchentlich aufnimmst.
Das sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob du eine Vollzeitstelle überhaupt physisch, psychisch und organisationstechnisch hinbekommen könntest.

Wenn du mit *Betreuer* den Sachbearbeiter der Bundesanstalt für Arbeit oder ARGE meinst, es gibt Bestimmungen und Ausnahmen bei der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme, wenn diese mit der Pflege oder Erziehung der Kinder kollidieren würde.

LG, amai

Hier hat Sich der Themenstarter unglücklich ausgedrückt. Mit Betreuer ist der Fallmanager / Vermittler gemeint.
milmit 15.12.2009, 20:41#5
AW: Alg II

Hi,bitte um Entschuldigung habe mich nicht richtig ausgedrueckt.

Ich meinte mit Betreuer,meinen Arbeitsvermittler vom Jobcenter.

Leider kann ich nicht aus dem Bescheid ersehen welche Pflegestufe sie hat
aber es werden § 45a/45b genannt.
Yvonne 15.12.2009, 22:55#6
AW: Alg II

Hallo Milmit,
wieviel Pflegegeld bekommst du monatlich von der Pflegekasse gezahlt?

215€ wäre Pflegestufe 1
420€ wäre Pflegestufe 2
675€ wäre Pflegestufe 3

Liebe Grüße

Yvonne
Seti 16.12.2009, 08:57#7
AW: Alg II

das besagt § 45 a aus http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/45a.html

Und dies § 45b http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/45b.html

zusätzliche Betreuungsleistung.

Normal bekommt man von der Pflegekasse ein Bescheid in dem mitgeteilt wird welche Pflegestufe das Kind hat.

Diese beiden Paragraphen sagen nur aus das Du für Dein Kind zusätzliche Betreuungsleistung in anspruch nehmen kannst.

Kannst Du das Schreiben mal einscannen ??? Alle persönlichen Daten bitte abdecken
milmit 16.12.2009, 10:01#8
AW: Alg II

ja 215 euro das ist dann pflegestufe I.
Sie ist in der Foerderschule Mo - Do 8.30 - bis 15.30
und Fr 8.30 - bis 14.30 in der Zeit wuerde ich gerne Arbeiten gehen,aber danach ist sie alleine dann geht das nicht.Sie hat momentan einen Stand vom 4 jaehrigen
Seti 16.12.2009, 10:06#9
AW: Alg II

Wie ist das in den Ferien ???

Gibt es an der Schule Ferienbetreuung ???

Normal bist Du bei Pflegestufe I eigentlich voll vermittelbar.

Aber da Deine Tochter auf dem Stand einer 4 Jährigen ist kommt ein Vollzeitjob nicht in Frage.

Verweise Dein Vermittler auf § 10 Abs. 1 Nr. 4 hin
Carmen62 16.12.2009, 10:42#10
AW: Alg II

Hallo milmit
Leider hat der Sachbearbeiter des Job Centers das Recht,
dich von 8.00-15.00 Uhr zu vermitteln.
Er hat Dich auf Paragraph 45a/45b verwiesen.
Da kannst du über das Sozialamt Eingliederungshilfe in Form der
Einzelfallhilfe beantragen.
Da kommt ein Betreuer ,und ist für deine Tochter da,wenn du verhindert
bist.
Ich bekomme auch Einzelfallhilfe vom Sozialamt,ich bin aber nicht
verfügbar auf dem Arbeitsmarkt,da mein Sohn PS 3 hat.
Wenn du gar nicht arbeiten kannst,musst Du das nachweisen.
Ich musste das auch bei PS 3,mein Sohn muss 2mal die Woche in die
HNO Klinik und 3/Woche zur Therapie.Mein Sohn ist nicht in der Kita/Schule.
Dann wirst du auf Sozialhilfe gesetzt und bekommst nur Grundsicherung.
LG Carmen
Papa85 28.12.2009, 13:31#11
AW: Alg II

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Laut meinem neuesten Bescheid erhalte ich momentan 961,17€ algII für meine Freundin, mich und meinen Schwerbehinderten Sohn. Davon sind 436,17€ KdU angerechnet (die Wohnung kostet 500€ warm). Nun ist aber Dummerweiße Die KFZ- Versicherung ihv. 150€ und die KFZ-Steuer ihv. 182€ fällig. Auf das Auto bin ich angewiesen, da mein Sohn mit Trisomie21 sehr Krankheitsanfällig ist. Allerdings kann ich das Auto nicht auf ihn anmelden, da ich es ja auch weiterhin für persönliche Zwecke mitnutzen will, bzw. in absehbarer Zeit hoffentlich wieder eine Arbeit finde. Gibt es eine Möglichkeit, da ein bisschen entlastet zu werden? Weil 126€ im Monat zum leben ist extrem wenig und da wurden dann keine laufenden kosten wie Telefon, Strom usw. abgezogen.

Gruß Thomas
Seti 28.12.2009, 14:40#12
AW: Alg II

Bist Du sicher das der Regelsatz so richtig ist ????Kommt mir zu niedrig vor.

Oder hat Deine Freundin Arbeit ????

Oder bekommst Du für Dein Sohn Unterhalt ???Dann würde Dein Sohn aus der BG rausfallen , hier könntest Du Wohngeld und KiZ für Ihn beantragen
Carmen62 28.12.2009, 15:12#13
AW: Alg II

der Regelsatz ist nicht zu niedrig,wir haben mit 6 Personen
1300 Euro erhalten.Einkommen war lediglich das Kindergeld.
Viele meinen ja,man kann wie ein König von Harzt 4 leben.:-(
HHelmutS 28.12.2009, 16:08#14
AW: Alg II

Hallo Thomas,

bei dem Einkommen werden Fahrten für Behinderte zum Arzt von der KK übernommen. Ich rechne mir immer wieder mal durch, ob sich ein Auto lohnt, und komme immer wieder, obwohl meine Tochter im Rolli sitzt, zu dem Ergebins, das es sich nicht lohnt, solange man keine Arbeit hat. Ein Auto das man hat, kann man Abmelden... und bei Bedarf... wenn man eine Arbeit hat... wieder anmelden. So hat es eine Stiftung einer Bekannten erklärt, die für "den gleichen Zweck" nach Unterstützung gefragt hatte. Frag mal bei "Aktion Lichtblicke" die Prüfen, und helfen wenn sie zu einem anderen Ergebnis kommen.

:-) Helmut
Seti 28.12.2009, 17:23#15
AW: Alg II
Zitat von Carmen62
der Regelsatz ist nicht zu niedrig,wir haben mit 6 Personen
1300 Euro erhalten.Einkommen war lediglich das Kindergeld.
Viele meinen ja,man kann wie ein König von Harzt 4 leben.:-(


Bei einem Bescheid von 961 Euro von dem 436 schon allein KdU sind kann was nicht stimmen.

zwei Erwachsene 632 Euro / Kind Alter nicht bekannt 211 / 287 Euro

Hier würde der Bg bestehend aus zwei Erwachsenen
632 Sie/ Er
211/ 287 Kind( alter des Kind unbekannt)
-164 KG
+KDU 436 Euro

Berechnung mit Kind bis 6 Jahre

632 Frau / Mann
211 Kind bis 6 Jahre
+436 KdU
=1279
-164 KG
Bedarf BG : 1115

Berechnung mit Kind ab 6 Jahre
632 Frau/ Mann
287 Kind
+436 kdU
=1355 Euro
-164 KG
Berdarf BG : 1191

selbst wenn man Kg abzieht stimmt hier was nicht.

Hier stehen der Familie nur 525 Regelsatz für 3 Personen zu .
Fine 28.12.2009, 19:33#16
AW: Alg II

Hallo zusammen,
@Carmen, ich denke auch dass das ALGII das Papa ausbezahlt bekommt zu wenig ist. Vermutlich liegt Seti mit seiner Rechnung richtig.

@ Helmut Fahrkosten, die von der KK erstattet werden richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach GdB im Zusammenhang mit den Merkzeichen oder der Pflegestufe. Es kommt also darauf an, welche Pflegestufe, bzw. welche Merkzeichen das Kind hat, ob Arzt/Therapiefahrten von der KK erstattet werden.
HHelmutS 28.12.2009, 20:05#17
AW: Alg II

Hallo Fine,

da kann was nicht stimmen, denn hier bekommen Personen, deren Einkommen unter der Härtefallgrenze liegt, ohne Pflegestufe und SBA, notwendige Fahrtkosten von der KK übernommen.

:-) Helmut
Fine 28.12.2009, 20:15#18
AW: Alg II
Zitat von HHelmutS
Hallo Fine,

da kann was nicht stimmen, denn hier bekommen Personen, deren Einkommen unter der Härtefallgrenze liegt, ohne Pflegestufe und SBA, notwendige Fahrtkosten von der KK übernommen.

:-) Helmut



Hallo Helmut,
vieleicht ist es einfach so, dass es in den Fällen, von denen Du sprichst um stationäre Aufnahme in eine Klinik geht. Da kann jeder, auch unabhängig vom Einkommen Fahrkostenerstattung beantragen.
Ich weiss nur, dass meine Bekannten H4 keine Fahrtkosten von der KK bekommen. Also ohne SBA nicht.

Für SBA-Inhaber schau mal hier.http://www.intakt.info/103-0-zuzahlung-fuer-hilfsmittel-und-medikamente.html
HHelmutS 28.12.2009, 21:27#19
AW: Alg II

Hallo Fine,

in den Kankentransportrichtlinien steht :

.. Für die Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist
ebenfalls keine Verordnung auszustellen, sondern der Versicherte zur Klärung
der An- und Abreise direkt an seine Krankenkasse zu verweisen. ..

Dem entspr. habe ich für eine Bekannte... Sportunfall, Knieprobleme nach OP.. wohnt weit außerhalb vom Dorf, einen Antrag auf Kostenübernahme für Fahrten zur KG geschrieben... und die KK hat nach Rückfragen beim Arzt genehmigt. Wenn "die KK" Fahrtkosten für sowas übernimmt, fallen auch Fahrten zu "ähnlich wichtigen" Therapien für Behinderte darunter. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, und eher einen Richter, als die KK selbst darüber entscheiden lassen.

:-) Helmut
Fine 28.12.2009, 21:38#20
AW: Alg II

Hallo Helmut,
ich glaube das mit Deiner Bekannten hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Sondern irgendetwas mit der Nachbehandlung..................
Aber ja nachfragen kann man.
HHelmutS 28.12.2009, 22:09#21
AW: Alg II

Hi Fine,

Kur samt Anschlußheilbehandlung waren zu der Zeit schon 6 Monate her. Die KK konnte sich aussuchen, eine Zeit lang die "nur" die KG samt Fahrtkosten ... oder später ggf. lebenslang teurerer Gehhilfen zahlen zu müssen. Eine Verordnung zur KG nutz dem Versicherten und der KK nix, wenn der Versicherte den Ort der KG nicht erreichen kann. Dabei kommt es weder auf die Pflegestufe, noch den SBA, sondern in erster Line auf die Diagnose, die Heilungsschancen, mögliche Folgekosten von mangels Mobilität nicht nutzbaren aber medizinisch erforderlichen Therapien, und ggf. die Härtefallregelung an.

:-) Helmut
Fine 28.12.2009, 22:22#22
AW: Alg II
Zitat von HHelmutS
Hallo Thomas,

bei dem Einkommen werden Fahrten für Behinderte zum Arzt von der KK übernommen.

:-) Helmut



Hallo Helmut,
darum gings. Du warst der Meinung, dass es bei wenig Einkommen eine Härtefallregelung bezüglich der Fahrkosten bei der KK gibt. Ich schrieb das das nicht stimmt.

So und nun in Deinem letzten Beitrag schreibst Du etwas ganz anderes, warum die Fahrkosten übernommen wurden.

Ich würde sagen, in dem von Dir geschilderten Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung der KK.


Ich denke wir sind uns einig. NICHT EINKOMENSABHÄNGIG.:pfeif:
Papa85 28.12.2009, 23:05#23
AW: Alg II

Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, der nächste gang wird erstmal zum Sozialgericht führen, um den Bescheid überprüfen zu lassen. Ich lass euch morgen wissen, was dabei raus kam.

Gruß Thomas
Seti 29.12.2009, 11:35#24
AW: Alg II

Dazu brauchst Du nicht zum Gericht.

Innerhalb von 4 Wochen nach erhalt des Bescheides schickt man einen Widerspruch.

Hast Du die Möglichkeit diesen einzuscannen????

Würde Ihn mir gern anschaun.

LG

Seti