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Grundsicherung und Kindergeld

Inge 04.12.2009, 08:44#1
Hallo zusammen,
[....] In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen. [....]

Der bvkm rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich gegen die Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr zu setzen. Argumentieren sollten die Eltern damit, dass sie für ihr Kind durchschnittlich im Monat Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben. Die aktuelle "Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes" des Verbandes hilft Eltern, ihr Recht durchzusetzen. Sie enthält einen Mustereinspruch und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. moh
Quelle und kompletter Text: kobinet (dort gibt es auch einen Link zum BVKM mit Musterwiderspruch)

Auf jeden Fall sollte man ab 2010 schon anfangen, Quittungen als Nachweise für die Verwendung des Kindergeldes zu sammeln. Das dürfen jedoch keine Kosten sein, die über die Grundsicherungsleistungen abgedeckt sind (Unterkunft, Ernährung,...), sondern diverse "Extras" (z.B. für Medikamente oder Therapien, die nicht von der KK übernommen werden; für Urlaube und Freizeiten...).

Sch***-Bürokratie :grantel:
Yvonne 04.12.2009, 12:40#2
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Inge,

auf diesen Artikeln hatte ich auch schon mal im September hingewiesen.

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7847

Liebe Grüße

Yvonne
miau 04.12.2009, 17:47#3
AW: Grundsicherung und Kindergeld

heißt das, dass das Kindergeld dann nicht mehr weiter bezahlt wird, wenn der Behinderte Grundsicherung erhält?

Es hieß doch, dass behinderte Menschen bis zum Tod Kindergeld ausgezahlt bekommen. Es muss nur immer wieder neu beantragt werden, wenn die Frist der Bewilligung abgelaufen ist.

lg Micha
Inge 05.12.2009, 10:27#4
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo zusammen,

sorry Yvonne, da hatte ich bei der Suchfunktion nicht auf die länger zurückliegenden Beiträge geschaut :rotwerd:

Micha, das Kindergeld bekommst Du weiterhin, aber Du musst nachweisen, dass Du zusätzliche Aufwendungen mindestens in der Höhe des Kindergeldes für Dein Kind hast.
miau 05.12.2009, 10:42#5
AW: Grundsicherung und Kindergeld

warum soll´s einfach gehen, wenn´s auch kompliziert geht. :-(
Irgendwo müssen ja Einsparungen vorgenommen werden, und wie üblich geschieht dies durch die Hintertüre bei Menschen, die sich eh nicht wehren können. Nächsten Jahr wird meine Tochter 27, bin gespannt wie der Antrag angenommen wird.

Micha
Seti 05.12.2009, 13:20#6
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Also unsere Grundsicherung ist ja nun auch bewilligt wurden.

Es wurde zwar gefragt wer das KG erhält , ansonsten nix.

Unsere Erklärung hierzu , KG erhält Mutter , ich kann darüber nicht verfügen .
Andreas 08.12.2009, 09:21#7
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo,

Inge und Yvonne vielen Dank für diese Informationen.

Ich habe die Informationen auch in unseren Informationsartikel zum Kindergeld eingebaut.

Liebe Grüße
Andreas
kasumi2006 08.12.2009, 19:12#8
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo, liebe Forumsmitglieder,

ich möchte mich erst einmal für die nette Aufnahme bei Euch bedanken. Vor allem bei Yvonne, mit der ich am Sonntag schon im Chat verbunden war.

Folgende Situation: im August d.J. wurde unsere Tochter 18 Jahre und ich als ihre Betreuerin habe einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Bis heute noch keinerlei Bescheid. Auf verschiedenen Seiten las ich von folgendem Gerichtsurteil: B8SO8/08 R, das darauf verweist,das behinderte Grundsicherungsbezieher als Alleinstehende zu behandeln seien und somit Anspruch auf 100% Regelsatz hätten und nicht 80 %. Meine Frage lautet: hat jemand Erfahrungswerte dazu? Positiv sowie negativ? Desweiteren : steht meiner Tochter dann weiter Kindergeld zu, (wenn sie als Haushaltvorstand gilt)?

Dann noch eine weitere Frage: Wie gesagt bin ich Betreuerin meiner Tochter, ebenso mein Mann. Wir wohnen in einem bereits abbezahlten Eigenheim. In dem o.g. Antrag haben wir anteilige Nebenkosten mitbeantragt. Jedoch keine Mietkosten. Der Rechtspfleger meinte bei Abholung der Betreuungsurkunde, dieses sollte ich ändern. Hierzu bräuchte ich jedoch einen 3. Betreuer, da wir nicht gleichzeitig Betreuer und Vermieter unserer Tochter sein können. Was muß ich in diesem Fall unternehmen? Wie gesagt, es ginge nur um die Unterschrift unter einen Mietsvertrag. Wieviel qm kann oder darf ich meiner Tochter vermieten? Sie hat ihr eigenes Zimmer, nutzt WZ, Bad, Küche und unser Schlafzimmer.

Es wäre schön von Euch zu hören.:wink:
Inge 08.12.2009, 19:28#9
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Ilona,

wenn Du mit Deiner Tochter einen Mietvertrag abschließt, dann musst Du diese Einkünfte auch versteuern!
kasumi2006 08.12.2009, 19:46#10
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Inge,
erst einmal Danke für Deine Antwort. Uns war schon klar, daß wir die Mieteinkünfte versteuern müssten. Das war auch der Grund , warum wir diesen Posten nicht mitbeantragt haben. Wir wollen uns jetzt nur einmal schlau machen. Für alle Fälle.

lg. Ilona
Inge 09.12.2009, 08:22#11
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Ilona,

in den meisten Fällen lohnt sich wahrscheinlich auch der Aufwand mit den Mieteinnahmen in der Steuererklärung nicht. Es sei denn, man hat mehrere Vermietungsobjekte oder man vermietet eine komplette Wohnung an das Kind.
kasumi2006 09.12.2009, 13:34#12
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Inge,

nochmals Danke für Deine Rückmeldung. Gott sei Dank verfügen wir nicht über mehrere Mietobjekte, uns reicht unser Altbau aus dem Jahr 1962 vollkommen aus. Hatte noch in einem anderen Forum meine Frage gestellt und wurde quasi als Sozialschmarotzer tituliert. Dabei wird man doch nur über Fragen schlau, oder? Wir alle haben uns bestimmt nicht ausgesucht ein behindertes Kind zu bekommen, ich würde mir auch lieber Gedanken darüber machen: ob meine Tochter eine Ausbildungsstelle bekommen usw. Das war schon starker Tobak!:-(

lg. Ilona
Seti 09.12.2009, 15:10#13
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo,

leider ist es so das sich Behörden 6 Monate zeit lassen dürfen erst danach nach kann man bei Gericht eine Entscheidung ( erzwingen).§ 88 SGG Untätigkeitsklage
Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen und dann beim jeweiligen Sozialgericht erhoben werden, wenn man der Annahme ist, dass der zur Zahlung Verpflichtete (In der Regel der kommunale Träger: Job-Center, Landkreis), den auszuzahlenden Betrag bewusst verzögert oder verhindert und nur 66% - 90% der Regelleistung oder weniger für die Bedarfsgemeinschaft aktuell zur Verfügung stehen.

Zu Deinen Fragen.

Ja Deiner Tochter steht KG ( KInderrgeld ) zu. Das hat auch nix damit zu tun das sie Ihre eingenen 100% Leistung erhält.
Antrag auf KG stellt Ihr.

Das Urteil vom BSG ist leider noch nicht so bekannt das alle Ämter danach verfahren.

Das nächste ein dritt Betreuer für den Mietvertrasg halte ich überzogen.
Warum sollte man nicht Betreuer und Vermieter sein. Wie Inge schon schrieb müsste man dann die Mieteinnahmen versteuern.

Einer Einzelperson stehen 45qm zu bei Behinderung ( Rollifahrer usw.) sogar bis 15 qm mehr.

Unsere Leistung für Sohn wurde so ausgerechnet.
Regelsatz
Kosten der Unterkunft 1/5
+Heizkosten1/5

Wir haben mit unserem Sohn keinen Mietvertrag abgeschlosssen.

Nun zu den Äusserungen in anderen Foren.
Oh ja solche gibt es , ich kann mir auch vorstellen welches es war.
Aber da musst Du Taff sein und solche Bemerkungen einfach überlesen . Auch kann man sich bei sowas an die Admins wenden. Sich mit solchen Leuten zu streiten bringt nix,

Ich sag mir dann immer ,,dumm geboren und nix dazu gelernt''

Kannst mir ja mal dem Link schicken von diesem besagtet Forum ( bitte per PN)

LG Seti
Inge 12.12.2009, 11:32#14
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo zusammen,

was mich bei diesem Thema noch interessieren würde: viele Eltern haben ja ein Auto für ihre erwachsenen Töchter und Söhne gekauft und zahlen auch die laufenden Kosten dafür. Diese sind doch sicher auch anrechenbar, oder...??
Seti 12.12.2009, 16:32#15
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Inge,

sehr interessant das Thema, aber meinste nicht das diese bei der Steuer schon mit drin is.

Immerhin bekommen wir einen Steuerfreibetrag von ü 3000 Euro .???
Wenn unsere Kinder die Autos selber nutzen würden könnten Sie die Haftpflicht mit geltend machen.

Aber unsere Kinder haben ja kein Führerschein.

Verstehst Du was ich meine ????


LG Seti
Inge 12.12.2009, 18:24#16
AW: Grundsicherung und Kindergeld

Hallo Seti,

mir hilft der Steuerfreibetrag nicht, weil ich ihn durch mein niedriges Einkommen gar nicht nutzen kann. Die Kosten für die vielen Fahrten mit und für meine Tochter habe ich trotzdem. Und gerade weil meine Tochter diese und andere Kosten nicht geltend machen kann, muss ich sie ja übernehmen.