Ich bin alleinerziehender Vater einer 20jährigen Tochter mit Down Syndrom und RF Kennzeichen im Behindertenausweis. Dieses RF Kennzeichen wird von den Versorgungsämtern erteilt, damit Behinderte von der Rundfunkgebühr befreit werden. Die GEZ hat auch jahrelang meine Tochter befreit aber seit über einem Jahr weigert sie sich, meine Tochter weiterhin zu befreien mit dem Vermerk:
"Geistig Behinderte scheiden als Rundfunkteilnehmer von vornherein aus, weil sie nicht bewusst ein Fernsehprogramm warnehmen können". Das muss man sich ein mal vorstellten. Meine Tochter ist trotz ihrer Behinderung sehr wohl in der Lage Programme wahrzunehmen und wird von der GEZ im Prinzip als "zu blöd" eingestuft.
Nicht nur, das hier Gesetze umgangen werden, ich muss nun gegen den WDR auf Befreiung klagen. Die Meinung der GEZ verstößt gegen Art.3 Abs. 3 S. 2 GG und gegen § 1 1.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff.6 AGG.
Ich bin z.Zt. noch am recherchieren ob ich nicht neben der normalen Klage gegen den WDR eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Diskriminierung Behinderter in Deutschland gegen die GEZ anstrengen kann.
Von fast allen Parteien habe ich Zustimmung in dieser Sache erhalten ausser von einer "Volkspartei", die meinte ich sollte mich doch an die Verbraucherberatung wenden. Was soll man von so was halten. Aber es gibt auch Parteien welche die GEZ abschaffen wollen und das macht Hoffnung, gibt es doch auf der ganzen Welt nur in Deutschland eine "Gebühreneinzugszentrale".
"Geistig Behinderte scheiden als Rundfunkteilnehmer von vornherein aus, weil sie nicht bewusst ein Fernsehprogramm warnehmen können". Das muss man sich ein mal vorstellten. Meine Tochter ist trotz ihrer Behinderung sehr wohl in der Lage Programme wahrzunehmen und wird von der GEZ im Prinzip als "zu blöd" eingestuft.
Nicht nur, das hier Gesetze umgangen werden, ich muss nun gegen den WDR auf Befreiung klagen. Die Meinung der GEZ verstößt gegen Art.3 Abs. 3 S. 2 GG und gegen § 1 1.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff.6 AGG.
Ich bin z.Zt. noch am recherchieren ob ich nicht neben der normalen Klage gegen den WDR eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Diskriminierung Behinderter in Deutschland gegen die GEZ anstrengen kann.
Von fast allen Parteien habe ich Zustimmung in dieser Sache erhalten ausser von einer "Volkspartei", die meinte ich sollte mich doch an die Verbraucherberatung wenden. Was soll man von so was halten. Aber es gibt auch Parteien welche die GEZ abschaffen wollen und das macht Hoffnung, gibt es doch auf der ganzen Welt nur in Deutschland eine "Gebühreneinzugszentrale".
