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Down Syndrom - Erstattung Empfängnisverhütung

Wolli 05.11.2009, 20:32#1
Guten Tag zusammen. Ich bin alleinerziehender Vater einer 20jährigen Tochter mit Down Syndrom, die alle 3 Monate die Empfängnisverhütungsspritze beim Frauenarzt bekommt. Bisher bezahlte die Krankenkasse (DAK) die Spritze, aber mit Beginn des 20 Lebensjahres lehnt sie die Kostenübernahme von 32,-- Euro ab.
Die Frage wäre nun von mir, ist dies rechtmäßig, hat einer von Ihnen Erfahrungen damit gemacht, also ich finde es bei der Behinderung jedenfalls nicht in Ordnung, das die Kasse die Kosten ab 20 nicht mehr übernimmt.
amai 05.11.2009, 21:14#2
AW: Down Syndrom - Erstattung Empfängnisverhütung

Hallo Wolli,
die Aussage der Kasse ist korrekt, sie muss nach Gesetz nur bis zum 20. Geburtstag zahlen : http://dejure.org/gesetze/SGB_V/24a.html

Du solltest versuchen, beim Sozialamt die Übernahme dieser Kosten beantragen:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schwangerschaftsverhuetung-347.html
home.landtag.nrw.de/mdl/.../HilfezFamilienplanung100505.pdf

LG, amai