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Merkzeichen H

Blueangel 20.10.2009, 20:31#1
Hallo,


ich habe einen Sohn von 19 Jahren, er hat bisher auf seinen SB Ausweis die Merkzeichen H, G und das B. Nun schrieb mir das Versorgungsamt das das Merkzeichen "H" gestrichen werden soll.
Ich bin darüber ziemlich empört, nun bin ich Verfassen von Schreiben bzw. Einsprüchen nicht gerade ein helles Köpfchen.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben oder gibt es jemanden dem es genauso gegangen ist. Wäre über jede Antwort und Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße Jacqueline
Inge 20.10.2009, 20:46#2
AW: Merkzeichen H

Hallo Jacqueline,

zuerst mal herzlich willkommen hier! :-)

Mit welcher Begründung wurde das Merkzeichen H gestrichen?
Informationen zu den Merkzeichen gibt es hier im Informationsbereich - auch noch speziell für das Merkzeichen H.
Vielleicht hilft Dir das schon weiter....
Blueangel 20.10.2009, 20:55#3
AW: Merkzeichen H

Danke für die schnelle Antwort. Das Merkzeichen "H" wurde noch nicht gestrichen, aber es soll mit der nächsten Verlängerung gestrichen werden, diese steht im November 2009 an. Ich sehe bei dem Schreiben vom Versorgungsamt nicht durch, verstehe das ganze nicht wirklich.
Habe auch schon angerufen, aber verstanden habe ich es auch nicht.
Jedenfalls möchten sie einige Unterlagen haben und eben ein Schreiben von mir warum sie es nicht streichen sollen. Steven ist in vielen Dingen hilflos und er braucht Hilfe. Für ihn wäre das Merkzeichen "H" schon wichtig. Da fällt dann auch die kostenlose Beförderung mit den Verkehrsmitteln, komsich ist nur das Steven auch das "B" auf seinen SB Ausweis hat.
Ich verstehe das ganze alles nicht.

Lieben Gruß Jacqueline
amai 20.10.2009, 21:12#4
AW: Merkzeichen H

Hallo Jaqueline,
das Versorgungsamt überprüft gerade um den Termin der Volljährigkeit herum noch einmal, ob sich etwas am Zustand und Behinderungsbild geändert hat und ob die Voraussetzungen für die Merkzeichen auch wirklich noch vorliegen.
Wenn dem so ist, solltest du einfach ein ärztliches Gutachten beibringen, das bestätigt , dass es keine Veränderungen gegeben hat bzw. natürlich auch, wenn sich zum Beispiel Verschlechterungen ergeben haben.

LG, amai
Blueangel 20.10.2009, 21:56#5
AW: Merkzeichen H

Hallo Amai,


ein ärztliches Gutachten habe ich, schicke ich mit hin.
Ich hoffe das sie es nicht streichen.
Danke für deine Antwort.
amai 21.10.2009, 08:04#6
AW: Merkzeichen H

Hallo Jaqueline,
ich habe auch deine Vorstellung gefunden und gelesen.
Nun weiss ich, um welche Behinderung es sich handelt.
Ich denke schon wegen der geistigen Behinderung wird sich da nichts ändern.
Habe ich richtig verstanden und dein Sohn hat einen Grad der Behinderung von 80 %? Was für eine Art Autismus hat er denn ? Bei frühkindlichem (Kanner-Autismus) würde ihm sogar ein GdB von 100 % zustehen laut offizieller Gutachtertabelle.

Du solltest vielleicht auch noch einen Brief schreiben,in dem du alle Bereiche schilderst im täglichen Leben, wo dein Sohn Hilfe braucht (z.B. Körperpflege,Nahrungsaufnahme(?), Begleitung draussen und im öffentlichen Personennahverkehr (Verkehrssicherheit?),bekommt er vielleicht schnell Panik bei vielen Menschen, erschrickt er sich zum Beispiel vor lautem Hundegebell, gefährdet er sich oder andere durch plötzliche Panik weil er dann unvorhergesehen und unkontrolliert reagiert?)

Habt ihr die Betreuung für euren Sohn beantragt und bekommen oder hat er einen anderen vom Gericht offiziell berufenen Betreuer ?

Dies alles wären Punkte, die das Versorgungsamt so erstmal nicht wissen kann, aber die dann die Notwendigkeit für das Merkzeichen *H* belegen würden .

LG, amai
Blueangel 21.10.2009, 10:09#7
AW: Merkzeichen H

Hallo Amai,


Steven hat den highfunktion austismus. Und eben wie die Ärzte sagen hyperkinetische Störung des Sozialverhalten. Steven ist in vielen Dingen hilflos und man muß bei der Körperpflege manchmal dahinter stehen. Auch mit dem Essen ist es furchtbar, er stopft und denkt das man ihm was wegnimmt. Das ist nicht immer schön anzusehn. Er schlingt richtig.
Was das lesen und schreiben angeht, ratet er manchmal die Worte und sie stimmen nicht. Schreiben geht mit vielen Fehlern, klappen tut es wenn er es abschreiben muß. Die Betreuung habe ich.
Steven reagiert manchmal unkontrolliert, was ich sehr schlimm finde. Er frißt seine Probleme in sich rein und wenn das Fass überläuft schlägt er zu. Davor habe ich am meisten Angst das mal was schlimmes passiert.

Lieben Gruß Jacqueline
amai 21.10.2009, 13:32#8
AW: Merkzeichen H

Hallo Jaqueline,
seit diesem Jahr sind die vormaligen *Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit* in die *Versorgungsmedizinischen Grundsätze* überführt und verrechtlicht worden, sind also für alle Versorgungsämter verbindlich.
Dort heisst es in den offiziellen Gutachtertabellen zu Autismus
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf :
"3.5 Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Autistische Syndrome
leichte Formen (z.B. Typ Asperger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100"

Dort in den *Versorgungsmedizinischen Grundsätze* findest du auch die Voraussetzungen für die einzelnen Merkzeichen.

"4. Hilflosigkeit
a) Für die Gewährung einer Pflegezulage im sozialen Entschädigungsrecht
ist Grundvoraussetzung, dass Beschädigte (infolge der Schädigung)
„hilflos“ sind.
b) Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen – nach
dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Einkommensteuergesetz
„nicht nur vorübergehend“ – für eine Reihe von häufig
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer
persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd
bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe
in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten
Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd
geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung
erforderlich ist.
c) Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung
der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere
An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der
Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige
Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen.
Hilflosigkeit liegt im oben genannten Sinne auch dann vor, wenn ein
psychisch oder geistig behinderter Mensch zwar bei zahlreichen Verrichtungen
des täglichen Lebens der Hilfe nicht unmittelbar bedarf, er
diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige
Überwachung nicht vornähme. Die ständige Bereitschaft ist z.B. anzunehmen,
wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr
notwendig ist.
d) Der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen muss erheblich sein. Dies ist der Fall,
wenn die Hilfe dauernd für zahlreiche Verrichtungen, die häufig und
A 4
regelmäßig wiederkehren, benötigt wird. Einzelne Verrichtungen, selbst
wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Lebensablauf wiederholt
vorgenommen werden, genügen nicht (z.B. Hilfe beim Anziehen
einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und
Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung,
Hilfe bei Heimdialyse ohne Notwendigkeit weiterer Hilfeleistung).
Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar
zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung)
müssen außer Betracht bleiben.
e) Bei einer Reihe schwerer Behinderungen, die aufgrund ihrer Art und
besonderen Auswirkungen regelhaft Hilfeleistungen in erheblichem
Umfang erfordern, kann im Allgemeinen ohne nähere Prüfung angenommen
werden, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen von Hilflosigkeit
erfüllt sind. Dies gilt stets
aa) bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung,
bb) Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer
und ständig – auch innerhalb des Wohnraums – die Benutzung
eines Rollstuhls erfordern,
f) in der Regel auch
aa) bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen,
wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen,
bb) Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel
oder Fußamputation beiderseits. (Als Verlust einer Gliedmaße
gilt der Verlust mindestens der ganzen Hand oder des ganzen
Fußes).
g) Führt eine Behinderung zu dauerndem Krankenlager, so sind stets auch
die Voraussetzungen für die Annahme von Hilflosigkeit erfüllt. Dauerndes
Krankenlager setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das
Bett überhaupt nicht verlassen kann.
h) Stirbt ein behinderter Mensch innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt
einer Gesundheitsstörung, so ist die Frage der Hilflosigkeit analog
Nummer 2 Buchstabe g zu beurteilen."

LG,amai
Blueangel 22.10.2009, 20:08#9
AW: Merkzeichen H

Hallo Amai,


danke für den Beitrag und den Link, da werde ich mich mal belesen.
Nun werde ich erstmal einen Widerspruch schreiben, damit ich erstmal was getan habe und sie was zu bearbeiten haben. Danach sehe ich weiter was ich machen werde, auf jedenfall versuche ich es zu verhindern.
Mirko 27.10.2009, 19:48#10
AW: Merkzeichen H

Richtig erstmal Widerspruch einlegen, danach haste alle Zeit der Welt, Dir zu überlegen was weiter geschieht.
Bei mir läuft der Widerspruch gegen entzug von B und H bereits seit 3 Jahren, und die Behörde ist nicht in der Lage dies zu regeln. Solange haben wir natürlich bestandsschutz und alles behalten, was bis dahin genehmigt ist.

LG
Mirko
Blueangel 07.11.2009, 13:58#11
AW: Merkzeichen H

Hallo,


bisher keine Antwort erhalten, der Ausweis muß aber diesen Monat verlängert werden. Ich werde mir jedenfalls nichts gefallen lassen. Auch wenn ich mich nicht wirklich mit den Gesetzen auskenne.

Mirko daumen drück das es irgendwann geklärt ist.

Lieben Gruß Jacki