Hallo!
Unsere Tochter Mathilda ( *27.09.1996) ist an einem Louis-Bar-Syndrom erkrankt.
Aufgrund der Erkrankung und der bei uns dadurch entstandenen "geistigen" Verwirrung habe wir erst dieses Jahr einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Dieser wurde uns dann mit 80%G,B,H ausgestellt.
Laut Bescheid sind die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erst ab dem 01.01.1999 ausreichend belegt.
Dies können wir nicht nachvollziehen, da es sich bei Mathilda`s Erkrankung um einen angeborenen Imundefekt handelt.
Nach meinem Verständnis müßte somit auch die Behinderung ab Geburt bescheinigt werden.
Weiss jemand Rat wie wir uns verhalten sollen?
MlG Egon Nowak
Unsere Tochter Mathilda ( *27.09.1996) ist an einem Louis-Bar-Syndrom erkrankt.
Aufgrund der Erkrankung und der bei uns dadurch entstandenen "geistigen" Verwirrung habe wir erst dieses Jahr einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Dieser wurde uns dann mit 80%G,B,H ausgestellt.
Laut Bescheid sind die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erst ab dem 01.01.1999 ausreichend belegt.
Dies können wir nicht nachvollziehen, da es sich bei Mathilda`s Erkrankung um einen angeborenen Imundefekt handelt.
Nach meinem Verständnis müßte somit auch die Behinderung ab Geburt bescheinigt werden.
Weiss jemand Rat wie wir uns verhalten sollen?
MlG Egon Nowak

