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SB-Ausweis Gültigkeitszeitraum

Gast 23.09.2004, 08:23#1
Hallo!
Unsere Tochter Mathilda ( *27.09.1996) ist an einem Louis-Bar-Syndrom erkrankt.
Aufgrund der Erkrankung und der bei uns dadurch entstandenen "geistigen" Verwirrung habe wir erst dieses Jahr einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Dieser wurde uns dann mit 80%G,B,H ausgestellt.
Laut Bescheid sind die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erst ab dem 01.01.1999 ausreichend belegt.
Dies können wir nicht nachvollziehen, da es sich bei Mathilda`s Erkrankung um einen angeborenen Imundefekt handelt.
Nach meinem Verständnis müßte somit auch die Behinderung ab Geburt bescheinigt werden.
Weiss jemand Rat wie wir uns verhalten sollen?

MlG Egon Nowak
Pauline 23.09.2004, 12:23#2
Hallo Egon,
auch wir hatten ursprünglich einen SB- Ausweis ab Datum der Antragsstellung. Einige Zeit später beantragten wir rückwirkend ab Geburt, da unter den behandelnden Ärzten einhellig die Meinung herrscht, das unsere Tochter einen angeborenen Defekt hat. Das wurde nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen anerkannt. (Hatte unter anderem den Vorteil, das wir Steuerrückzahlungen für die vergangenen Jahre ab Geburt erhielten). Da unsere Tochter sogar undiagnostiziert ist, wundert es mich, das bei Euch nicht sofort ab Geburt ausgestellt wurde. Du solltest sofort Widerspruch einlegen und nachfragen, welche Unterlagen das Amt benötigt, um eine angeborene Behinderung anzuerkennen und diese nachreichen.

May the force be with you
Pauline
wolkenreiter 23.09.2004, 15:43#3
Hallo Pauline!

Danke für Deine Antwort.
Wir haben den Ausweis schon nach Soest zurückgeschickt, mit der Bitte das Datum zurückzusetzen.
Jetzt warten wir gespannt auf die Antwort, aber ich denke bei uns klappt das auch [Bild: www.intakt.info]

Mit lieben Grüßen

Egon Nowak