Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Shazadi 21.09.2009, 18:27#1
Huhu,
ich habe folgendes Problem: meine Mutter hat Kindergeld für mich (33, behindert, seit 5 Jahren arbeitslos) beantragt. Nach langem Hin und Her inklusive Klage sieht es jetzt so aus, als könnte die Sache "durchgehen".

Nun mache ich mir aber Sorgen wegen der Einkommensgrenze. Ich hatte die ganzen Jahre lang HartzIV, aber 680 Euro im Monat, wobei die Einkommensgrenze für Kindergeld ja 640 Euro beträgt. Zuviel HartzIV für Kindergeld, das kanns nicht sein oder? Immerhin ändert sich ja nichts daran daß ich mich nicht selbst unterhalten kann, nur weil ich zufällig in einem Gebiet mit hohem Mietniveau wohne...

Oder muß ich noch einen Freibetrag für behinderte (gdb 40) hinzurechnen und was ist mit einem Werbungskostenabzug (die Pauschale von 920 Euro)? denn dann würde es wieder passen.
Habe mich natürlich die ganzen Jahre über beworben allerdings keine Belege mehr.

Aber es kann doch nicht sein, daß man "zuviel" HartzIV oder Grusi bekommt als Behinderter um einen Kindergeldanspruch zu haben oder??
Yvonne 21.09.2009, 23:34#2
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Hi du,

so wie ich es verstehe lebst du allein und deine Mütter für sich? Wenn dem so ist und ihr es durchbekommt wird deine Mutter ja das Kindergeld bekommen, da sie es ja beantragt hat. Somit darf es bei dir nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Es sei denn deine Mutter bezieht auch Harz IV.

Des Weiteren schreibst du, dass du auf Arbeitssuche bist, Kannst du denn normal einen 8 Stunden Job ausüben? Wenn ja dürfte dir das Kindergeld eigentlich nicht zustehen.

Liebe Grüße

Yvonne
Andreas 22.09.2009, 08:59#3
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Hallo,

ich hab hier auch noch mal bisschen Lesestoff für dich: Im Informationsbereich von INTAKT haben wir einen Artikel zum Kindergeld für Erwachsene, wo du alle wichtigen Regelungen noch mal durchlesen kannst.

Liebe Grüße
Andreas
Shazadi 22.09.2009, 10:51#4
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum ob das Kindergeld auf mein laufendes Alg2 angerechnet wird sondern darum, ob ich das Kindergeld überhaupt bekomme... da die Einkommensgrenze 640 Euro pro Monat beträgt, ich aber 680 Euro hatte all die Jahre.

Nein ich bin eigentlich erwerbsunfähig, da ich das Haus allein nicht verlassen kann (Anfallsleiden) ohne ein erhebliches Risiko einzugehen, aber das Jobcenter hat mich trotzdem als arbeitsfähig geführt. Allerdings haben sie mir in den vergangenen 5 Jahren keinen einzigen Vermittlungsvorschlag gemacht und auch keine Maßnahme oder 1-Euro-Job. Mein Vermittler sagt ich sei wegen der Behinderung unvermittelbar. Ich habe insgesamt 3 Klagen am Laufen, eine mit dem Kindergeld, eine mit dem GdB den ich viel zu niedrig angesetzt finde (habe derzeit 50, in den letzten 5 Jahren aber 40) und eine OEG wegen einer Rente. Ob ich tatsächlich erwerbsunfähig bin wird also derzeit noch geklärt. Die letzten Jahre war ich aber als arbeitssuchend gemeldet (wobei mein Vermittler schon vorgeschlagen hat mich in die Grusi abzuschieben).

Den Artikel mit dem Kindergeld habe ich gelesen, ich bin aber nicht berufstätig, bekomme ich trotzdem die Werbungskostenpauschale? Immerhin war ich arbeitssuchend gemeldet und habe mich auch beworben. In einem anderen Artikel habe ich noch was von 180 Euro Kostenpauschale gelesen... Die Informationen sind leider sehr widersprüchlich. Werbungskosten zb stehen doch auch Arbeitslosen zu.
Ich finde es etwas widersinnig daß ein Mensch der arbeiten kann, Kindergeld bekommen soll, und wenn er es nicht kann, bekommt er keins, da er sich dann besser selbst unterhalten kann? So kann das doch nicht gemeint sein....
Seti 22.09.2009, 11:03#5
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Wenn Du erwerbsunfähig bist bekommt man normal kein Alg II .

Bei Alg II dürfen aber auch nur 134 Euro angerechnet werden 30 Euro Versicherungspauschale muss hier zum Abzug gebracht werden.

Wenn Du aber Grusi bekommst wird KG nicht angerechnet.

Die Werbungskostnpauschale nach dem ESTG bekommst Du nicht ,Du bekommst eine Pauschalbetrag für Deine Bewerbungen mehr gibt es nicht.
Gast 22.09.2009, 11:10#6
re. Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Hallo,..

Es wäre sehr schön, wenn Du keine Abkürzungen wählen würdest in Deinem Beitrag, sondern das richtige Wort dazu benutzt im ganz normalen Sprachgebrauch. Es gibt zu den Abkürzungen zu viele Auslegungen anderer Personen, so das es passieren könnte das wir Beide von ein und der selben Sache sprechen, die Auslegung dazu jedoch falsch ist.

Ich kann z.B. nichts mit dem Wort - Grusi - anfangen. Bitte erkläre es mir und dann schaue ich am Abend nochmals rein und werde Dir Antworten. Sorry,.. Lg sam ;-)
Seti 22.09.2009, 11:10#7
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Bei den 680 Euro ist doch sicher KdU ( Kosten der Unterkunft)dabei die musste rausrechnen.

Nur die 359 Euro zählen
Seti 22.09.2009, 11:12#8
AW: re. Alg2 zu hoch für Kindergeld?
Zitat von sam
Hallo,..

Es wäre sehr schön, wenn Du keine Abkürzungen wählen würdest in Deinem Beitrag, sondern das richtige Wort dazu benutzt im ganz normalen Sprachgebrauch. Es gibt zu den Abkürzungen zu viele Auslegungen anderer Personen, so das es passieren könnte das wir Beide von ein und der selben Sache sprechen, die Auslegung dazu jedoch falsch ist.

Ich kann z.B. nichts mit dem Wort - Grusi - anfangen. Bitte erkläre es mir und dann schaue ich am Abend nochmals rein und werde Dir Antworten. Sorry,.. Lg sam ;-)


Entschuldigung :schaem:

Grusi = Grundsicherung, ESTG = Einkommensteuergesetz
Shazadi 22.09.2009, 11:50#9
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

hab ich das jetzt richtig verstanden...

von den 680 Euro werden nur die 351 Euro Regelsatz als Einkommen gerechnet, dh ich hätte dann nur 4200 Euro (ca) Jahreseinkommen?

Sowas ähnliches hat mein Exmann nämlich auch gesagt, der bekommt auch Kindergeld hat aber neben seinem Alg2 noch einen 1-Euro-Job und damit monatlich 870 Euro, was ja weit über den erlaubten 640 liegen würde.

Aber wo kann man das nachlesen? Überall steht nur so und soviel Jahreseinkommen aber was als Einkommen angerechnet wird, steht nirgends mal richtig.
Andreas 22.09.2009, 11:56#10
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Hallo,

ich bin gerade dabei den Artikel zu überarbeiten und zu ergänzen. Und heute vormittag habe ich mich in die Einkünfte eingelesen, so dass ich deine Frage jetzt glaube ich sehr kompetent beantworten kann.

Also: Du kannst von
  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro abziehen
  • Bezügen (z.B. ALG, Grundsicherung, Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung) eine Kostenpauschale von 180 Euro abziehen

In deinem Fall würde es also wohl so aussehen

Lebensbedarf
7.680 Euro Grundbedarf
460 Euro Pauschbetrag bei GdB 40
_________
8.140 Euro

Bezüge
8.160 Euro Grundsicherung / ALGII (12 x 680 Euro)
- 180 Euro Kostenpauschale
_________
7.980 Euro

Damit wäre, wenn du jetzt keine anderen Einkünfte mehr hast dein Lebensbedarf höher als die Bezüge. Allerdings sind all diese Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Andreas
Shazadi 22.09.2009, 12:05#11
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

super, das hilft weiter!

Und den Behindertenfreibetrag kann man auf jeden Fall geltend machen oder auch nur wenn man berufstätig ist? Habe das nämlich bei einer anderen Berechnung mal so gesehen.
Andreas 22.09.2009, 12:24#12
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Ein wichtiges Hilfsmittel für meine Recherche war das Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern 2008/2009 des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (hier als PDF downloaden).

Dort wird ab Seite zwei das Kindergeld für erwachsene erklärt. auserdem gibt es drei Beispiele und Beispiel 2 müsste eigentlich ziemlich genau deinen Rahmenbedingungen entsprechen. Und dort wird auch der Pauschbetrag hinzugezählt.

Meiner (laienhaften) Meinung nach ist das auch logisch, da es zwei voneinander unabhängige Seiten gibt: Auf der einen Seite den Lebensbedarf und auf der anderen Seite das Einkommen. Der Pauschbetrag steht auf der Lebensbedarfsseite und ist damit von der Einkommensart unabhängig.

Gruß
Andreas
Shazadi 22.09.2009, 14:22#13
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

eigentlich trifft Beispiel 1 auf mich zu da ich Alg2 bekommen habe und nicht bei Muttern wohne und auch nicht berufstätig bin.

Bei Beispiel 2 wohnt derjenige ja bei den Eltern und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt.

Aber das hilft weiter! Danke!
Andreas 22.09.2009, 14:51#14
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Es wird ja auch bei Beispiel 1 die der Pauschbetrag auf der Seite des Lebensbedarfs hinzugezählt. Dieser Steht auf Seite 3 ganz unten. Damit dürfen auch die Einkünfte und Bezüge um diesen Betrag höher sein.

Gruß
Andreas
Shazadi 22.09.2009, 15:42#15
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

stimmt ich hatte das erst nicht gesehen weil ich den Pauschbetrag an der falschen Stelle, nämlich bei den Einkünften (bzw, was davon abgezogen werden kann) gesucht habe. Jetzt hab ichs aber verstanden ;)

allerdings sieht man an dem Beispiel doch recht deutlich dass der Kdu Anteil eben nicht rausgerechnet wird: in den 720 Euro vom Sozialamt sind garantiert auch kdu enthalten und die werden voll mit angerechnet.

Was ich nicht verstehe ist warum mein Exmann, dessen Miete noch höher ist als meine (er bekommt 450 Euro plus Regelsatz plus 1 Euro Job also deutlich über der Einkommensgrenze) trotzdem noch Kindergeld bekommt. Er hat zwar einen GdB von 80 aber das "reicht" als Erklärung ja noch lange nicht.
Andreas 23.09.2009, 08:54#16
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Hallo,

vielleicht kann Seti uns das mal erklären. Von den Unterkunftskosten die man auf Einnahmeseite wegrechnen müsste, habe ich nämlich auch noch nichts gelesen.

Das mit deinem Ex-Mann kann ich dir natürlich auch nicht beantworten, ohne die genauen Angaben von ihm zu kennen ...

Gruß
Andreas
Seti 23.09.2009, 10:54#17
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Ich versuchs mal,

es geht ja in erster Linie darum welche Grundsicherung er bekommt.

Und diese ist Ohne KdU ( Kosten der Unterkunft ) nun mal 359 Euro ( seit Juli 2009)

Es geht ja darum mit den 359 Euro seinen Lebensunterhalt zubestreiten. Somit muss KdU die zwar gezahlt wird rausgerechnet werden. Die KdU ist nur für die Wohnung gedacht( Mietzahlung+ Nebenkosten)wird das Geld was für die KdU gedacht ist zweckentfremdet sprich also Miete nicht gezahlt gibt es Ärger und zwar mächtigen.Es sei den man ist Aufstocker und kann höhere Miete von seinen Freibeträgen bezahlen.

Es gibt immer wieder anfragen ,

Ich will umziehen Wohung ist aber teuerer als die alte Wohung kann ich die Restliche Miete von meinem Regelsatz begleichen.

Hier sagt die Arge ganz klar nein , Der Regelsatz ist zum bestreitetn des Lebensunterhalts gedacht , was nützt Euch ne Wohung beglichen aus dem Regelsatz wen am Monatsende nix mehr zum essen da ist.

Also darf in die Berechnung nur 359 Euro plus Mehrbedarfszuschlag, KdU bleibt hier aussen vor.

Für alle Berechungen die wir machen mussten steht nur der Regelsatz im Vordergrund Also 5 Personen stehen einem 1405 Euro zu ( hab jetzt die alten Zahlen genommen)ist Einkommen vorhanden wird dieser vom Regelsatz abgezogen, zu danach kommt erst die KdU .

1405 Regelsatz 5 Personen
-750 Einkommen Mann

= 655 Euro was der Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung steht
+ Kosten der Unterkunft
= Auszahlbetrag

Ich hoffe das war etwas verständlich

Hier mal eine pdf aus was der Eckregelsatz beinhaltet. Seite 2
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden_Regelsaetze.pdf
Gast 23.09.2009, 15:36#18
AW: Alg2 zu hoch für Kindergeld?

Hallo,..
Er hat zwar einen GdB von 80 aber das "reicht" als Erklärung ja noch lange nicht.

Ich vermute das der Ex das Merkzeichen aG oder G mit der GdB hat. Der Unterschied zu den Leistungen in Grundsicherung ( deutlichen Erhöhung ) im Fall der Behinderung beginnt ab einer GdB mit 50.

Ab einer GdB von 50 sind die Leistungen die man in Anspruch nehmen kann als Behinderte Person nicht unerheblich. Nimmt man z.B. die Wohnungsgröße die liegt bei einer alleinstehenden Person ab GdB 30 oder 40 = bei 54,50 - 69 m² Wohnfläche.

Bei einem Rollstuhlfahrer / rin bei 2 Pers. Haushalt besteht ein Rechtsanspruch von 80 m² + 15 m² Abstellraum / Rolli . Besteht eine Rund um Betreuung, dann besteht ein weiterer Anspruch für die Pflegeperson - Schlaf / Ruheraum von ca. 15 m² ( vgl. § 41 Abs. SGB VII) . Und nochmals 5 m ² für einen PKw Stellplatz.

Somit sind dann die Leistungen an den Betroffenen auch höher in der Auszahlung. Oft bezieht sich die Erhöhung jedoch nur auf die Unterkunftskosten etc. da diese tatsächlichen Kosten durch den Träger / Behörde geleistet werden muss.

All diese Kosten müssen durch die zuständige Behörde erbracht werden, was nur leider sehr wenige Betroffene wissen. Ein Vergleich zu anderen Betroffenen sollte man tunlichst unterlassen, weil dies im Umkehrschluss nichts bringt. Der tatsächliche Bedarf muss in der Berechnung immer ganz individuell für Personen mit einer Behinderung ermittelt werden. Sedi hat das in Ihrem Beispiel, Super erklärt und so hat man im falle der Grundsicherung schon 2 Beispiele die dann in der Summe ein ganz anderes Ergebnis hat. Lg sam ;-)