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AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht

Pumuckel 13.09.2009, 18:03#1
Hallo
Bin totaler Anfänger mit Foren usw. Weiß nicht ganz, wie und wo ich mich hinwenden kann, bei unseren Fragen. Schreibe jetzt nochmal unsere Fragen.
Habe vor Kurzem schon mal kurz unsere Situation geschildert.
Unser Kind ist ein ehemaliges FG. Hatte dann Hirnbluten 1. und 4. Grades, entwickelte einen Hydrocephalus, der mit einem VP-Shunt versorgt wurde. Hatte auch einen Nabelbruch und Leistenbruch, der auch operiert wurde.
Wir beantragten im 1. LJ einen GdB. Er wurde auf 50% und ohne Merkzeichen ausgestellt. Ich frug telefonisch nach, weshalb wir diese Ausstellung bekommen. Ich bekam die Antwort vom Versorgungsamt: "Wenn ihnen ihr Kind zu wenig behindert ist, dann müssen sie einen Neuantrag stellen"!. Ich war so perplex, daß ich gar nichts drauf sagen konnte. Als ob man plant ein beh. Kind zu bekommen, nur damit man umsonst wo parken kann??? Ist doch schrecklich diese Aussage!. Naja, denke, das ist so ein Sesselpupser, der sich schon bei einem eingewachsenen Fußnagel seiner 10 jährigen Tochter ins Hemd macht....
Gut- ich merke, daß mich das immer noch rasend macht.
Also wir stellten einen Neuantrag. Dieser wurde dann ohne irgendwelche Untersuchungen von 50% auf 70% und G,B,H erweitert.
Bei unserem Kind entwickelte sich dann eine Diparese rechts, verstärkt auf den rechten Fuß. Es entwickelte sich ein massiver Spitz-Klumpfuß.
Wir machen seit der Geburt: KG nach Voitha, Reittherapie (zahlt die KK nicht), Frühförderung, Osteopathie, Ergo.
Der Fuß wurde vor 2 Jahren operiert. Achillessehenenverlängerung Spitz-Klumpfußkorrektur. Unser Kind konnte keine längeren Strecken laufen, ohne Rolli.
Jetzt im August 08 bekamen wir einen Brief vom Versorgungsamt, daß wir Aufgrund der gelungen Operation - die Ferse berührt jetzt meistens den Boden - wird der GdB auf 50% reduziert und alle Merkzeichen gestrichen.
Ich habe dann einen persönlichen Brief zurückgeschrieben und mal unseren Alltag - auch nach der OP - geschildert. Im Antwortschreiben stand, Aufgrund der neuen Erkenntnisse, wird der GdB auf 70% erhöht und wir können die Merkzeichen B und G haben... (Würfeln die????) Jetzt haben wir Widersruch eingelegt, da wir nichts erhöhen wollen, sondern nur das was unserem Kind zusteht erhalten! Der Widerspruch wurde abgelehnt und wir mußten zum Amtsarzt. Der ist der Meinung, daß das Merkzeichen H nicht nötig ist. Muß aber noch hinzufügen, daß unser Kind Pflegestufe 1 hat und wir das erste Mal sein 8 Jahren über die 14 Std. Pflegeaufwand eingstuft wurden. Ist schon komisch. Die stufen uns im Pflegeaufwand hoch und das Versorgungsamt kürzt uns die Merkzeichen. Mitlerweile ist es zu Klage gekommen und wir warten auf einen Termin beim Sozialgericht.
Ich wende mich also jetzt an euch, in der Hoffnung, ihr könnt mir Aufgrund euerer Erfahrungen helfen, wie wir zu unserem Ziel kommen. Vielleicht hat ja schon einer diese Erfahrungen gemacht und kann uns helfen. Danke schon mal
Bis bald Pumuckel