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Unterschied geistig/körperliche Behinderung

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    Unterschied geistig/körperliche Behinderung

    Hallo zusammen,
    wenn ein Kind aus schulischen Gründen von körperbehindert nach geistig behindert "umgestuft" werden soll, welche Auswirkungen hat das rechtlich bzw. finanziell, für Pflegegeld etc.?
    Vielen Dank frü hilfreiche Hinweise!
    Gruß
    Luise

    #2
    AW: Unterschied geistig/körperliche Behinderung

    Hallo Luise,

    in welche Schule, oder als wie behindert, eine Schule besucht wird, hat keinen Einfluß auf die Einstfufung in eine Pflegestufe. Beider Einstufung geht es nur darum was für, und wieviel Hilfe man braucht, egal auf was für eine Schule man geht.

    Anders betrachetet... wenn bisher keine Einstufung gemacht wurde, und er mehr/viel Anleitung, Aufsicht und Hilfe er bei der Körperpflege, beim Essen und auf der Toilette braucht, einfach mal Pflegegeld beantragen, und kucken was dabei raus kommt.

    Helmut

    Kommentar


      #3
      AW: Unterschied geistig/körperliche Behinderung

      Hallo Luise,
      Pflegestufe eventuell überprüfen lassen. So wie Helmut es auch vorgeschlagen hat.

      Auswirkung hat es vermutlich auf die Zeugnisse. Kinder mit GB bekommen keine Noten.
      Sie bekommen eine Beurteilung.
      Später ist es vermutlich auch wahrscheinlicher, dass ab vollendetem 18. Lebensjahr ein Vormund( meist Eltern) bestimmt werden muss, weil jemand mit GB nicht geschäftsfähig ist.
      Ansonsten vielleicht noch SBA überprüfen lassen, ob die Merkzeichen ausreichend sind.

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