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Schulbedarfspaket § 24 a SGB II

Matze 66 13.08.2009, 10:38#1
Seit einigen Tagen habe ich Propleme mit der ARGE .Heute erschien mein Problem in der Presse .
www.altmark-zeitung.de/osterburg.html

Gruß Matze 66

Ging es anderen in Deutschland auch so ??
Inge 13.08.2009, 15:32#2
AW: Schulbedarfspaket § 24 a SGB II

Hallo Matze,

Respekt für Deine Hartnäckigkeit und einen dicken Glückwunsch zu Deinem Erfolg!
mela-mig 13.08.2009, 15:35#3
AW: Schulbedarfspaket § 24 a SGB II

Hi!
Meine laura geht auch auf eine förderschule und bekommt auch das schulgeld.
Hört sich ein wenig rastistisch an die begründung warum es nicht gezahlt werden sollte.
lg melanie
frauenpower 15.08.2009, 08:08#4
AW: Schulbedarfspaket § 24 a SGB II

Find ich klasse was du gemacht hast .Da sieht man mal wieder wei Argen einen immer wieder ausbooten wollen um Gelder einzusparen.
Ich danke dir für dien kampfgeist und gratuliere dir für den Erfolg ich hoffe das wird noch weitere Konsequnzen für die Arge dort haben.:-D
Ich finds nur immer wieder eine frechheit das gerade Etern/familien mit behinderten Kindern um ihr recht kämpfen müssen .Reicht es den nicht das wir es so schon schwer genug haben?:grantel:
Matze 66 15.08.2009, 11:11#5
AW: Schulbedarfspaket § 24 a SGB II

Leider ist mein Fall nicht mehr für alle nachlesbar. Ich stelle ihn noch mal ein.

Volksstimme von 11.08.2009 / 1. Seite ( alle Rechte bei der Volksstimme )

Seehäuser Vater von zwei behinderten Kindern reicht Klage ein

Arge Stendal : Kein Geld für Förderschüler ( von Holger Thiel )

Die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Stendal und der Arbeitsagentur Stendal ( Arge ) hat einer Familie aus Seehausen, einer Bedarfsgemeinschaft nach ,, Hartz IV '', den einmaligen Schulzuschuss von 100 Euro für die beiden geistigbehinderten Kinder ( 15 und 18 Jahre )verweigert. Begründung : Förderschulen seien keine allgemeinbildenden Schulen. Zudem würden Schüler dieser Schulen keine Schulbücher benötigen, und der Schulbedarf sei derart gering, dass dieser aus den Regelleistungen nach ,, Hartz IV '' gedeckt werden könne.
Der Geschäftsführer der Arge , Wilfried Raup , bestätigte gestern gegenüber der Volksstimme diese Sicht. ,, Die betroffene Schule ist eine ganz besondere Schule . Da gibt es keinen Schulabschluss, und die Schulbücher werden gestellt. ''Er verwies aber auch darauf ,dass man den Fall jetzt zur Klärung an die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Halle / S weitergereicht habe. Für den morgigen Mittwoch erwarte er eine Stellungnahme.
Die Sprecherin der Regionaldirektion , Kati Domkowsky , äußerte sich im Gespräch mit der Volksstimme anders als Raup . ,, Es ist eindeutig . Die Familie hat ein Recht auf dieses Geld. '' Die Einmalzahlung von 100 Euro , die es in diesem Jahr erstmalig gibt , gelte für alle Schüler im Alter bis 25 Jahre. Der § 24a SGB II regele das. Sie könne sich bei der Familie nur entschuldigen, so Kati Domkowsky.
Auch das Kultusministerium reagierte irritiert auf die Einschätzung der Stendaler Arge. ,, Natürlich sind Förderschulen allgemeinbildende Schulen . Das sagt das Schulgesetz eindeutig. Zudem brauchen auch Förderschuler Schulbücher , Ranzen und Turnschuhe '' , sagte Ministeriumssprecherin Ute Kriegel.
Der Vater der beiden Kinder hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stendal und beim Sozialgericht Stendal gestellt. Er wirft der Arge Betrug vor. ''Sie enhält meinen Kindern Geld vor , das ihnen rechtmäßig zusteht '', so der 44-jährige . Für ihn sei es ein Skandal,dasss in Stendal versucht werde, '' Geld auf Kosten der Schwächsten im großen Stil einzusparen '' , denn immerhin gebe es vier Förderschulen im Landkreis . Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Sachsen - Anhalt dieser einmalige Zuschuss zusteht, konnte Kati Domkowsky gestern nicht sagen. ''Die Zahlen werden noch ermittelt. ( Copyright Volksstimme 2009 )


Am Dienstag habe ich für meine beiden Kinder den Schulzuschuss erhalten .
Der Kreistag wird sich mit dem Thema auch noch beschäftigen. Ich habe weiterhin unser im Wahlkreis tätige MdB und MdL eingeschaltet.
Die Anklage nach § 263 Betrug ( wegen rechtswidriger Verweigerung von Leistungen ) sowie § 339 Rechtsbeugung ( Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz ) bleibt bestehen.
Wenn von den 4 Schulen 100 Kinder diesen Schulzuschuss nicht erhalten haben , sind dies 10 000 Euro

Gruß Matze 66
Matze 66 16.08.2009, 08:50#6
AW: Schulbedarfspaket § 24 a SGB II

Schaut mal auf meinen Fall der bereits in der Presse stand :

www.altmark-zeitung.de/osterburg.html

dort findet Ihr ein Artikel : Arge verweigert Unterstützung ''