Hallo Steffi,
ich würde dir raten vor das Sozialgericht zu gehen und das H einzuklagen! Leider sind die Versorgungsämter teilweise sehr restriktiv und willkürlich bei der Vergabe. Mit dem *H* habt ihr die grössten Nachteilsausgleiche (vielleicht gerade deshalb? Um welches Versorgungsamt handelt es sich denn?)
Hier findet ihr die rechtlichen Grundlagen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/21.htm
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/22.htm
für das *H* gilt unter anderem folgendes (Auschnitt/Zitat):
"(2) Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge von Gesundheitsstörungen - nach Teil 2 SGB IX und dem Einkommensteuergesetz "nicht nur vorübergehend" - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
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(3) Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen. Hilflosigkeit liegt nach Absatz 2 auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig Behinderter zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens keiner Handreichungen bedarf, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornimmt. Die ständige Bereitschaft ist z.B. dann anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist.
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(4) Der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen muss erheblich sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Hilfe dauernd für zahlreiche Verrichtungen, die häufig und regelmäßig wiederkehren, benötigt wird. Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Lebensablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht (z.B. Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung, Hilfe bei Heimdialyse ohne Notwendigkeit weiterer Hilfeleistung). Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z.B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben."
Noch ein Ausschnitt zu der besonderen Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und hier speziell bei autistischen Syndromen:
"Bei autistischen Syndromen sowie anderen emotionalen und psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist in der Regel Hilflosigkeit bis zum 16. Lebensjahr - in manchen Fällen auch darüber hinaus - anzunehmen."
Habt ihr eigentlich das *B* und das *G*?
Hier findest du die Voraussetzungen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/30.htm
Lest euch die genannten Links sorgfältig in Ruhe durch und nehmt dann die Rechte eures Kindes wahr indem ihr Klage einreicht.
Vorsicht- Frist beachten!( Ich würde neben der Klageerhebung auch noch mal ein Gespräch mit dem Amtsstellenleiter führen und ihn mit den gesetzlichen Vorgaben konfrontieren, manchmal liegts auch nur an einem unfähigen Sachbearbeiter, dass falsch beschieden wird.Falls ein neuer Bescheid mit allen zustehenden Merkzeichen erlassen wird , könnte man die Klage ja immer noch zurückziehen) Vielleicht seid ihr ja auch Mitglied beim VDK, das umfasst auch rechtlichen Beistand oder habt eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt und könnt einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren. Bei geringen Einkommen könnt ihr auch einen Beratungsschein über das Amtsgericht beantragen.
In der ersten Instanz ist ein Anwalt vor dem Sozialgericht nicht vorgeschrieben, trotzdem ist es immer besser einen zu haben.
Viel Erfolg und berichte doch bitte wie es ausgeht.
LG, amai